MacBook Pro verkauft und nun Probleme mit dem Käufer

DieTa

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Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Problem mit einem MacBook Pro, dass ich verkauft habe - ich hatte es auch hier in den Anzeigen eingestellt. Das MacBook Pro funktionierte bei mir einwandfrei bis auf 1x, als das Laufwerk die DVD nicht auswerfen wollte. Außerdem ist über dem Laufwerk eine Delle unbekannter Herkunft.

Ich habe den Käufer im vorhinein mit Bildern von der Delle versorgt und bestätigt, dass das Laufwerk bei mir einwandfrei funktionierte. Vor dem Verkauf habe ich noch einige Backups per DVD-R gefahren, wobei das MBP brav seine Aufgabe machte. Keinerlei Probleme.

Jetzt ist das MacBook Pro beim Käufer angekommen und er bemängelt, dass einige CDs/DVDs im Laufwerk "hängen" bleiben. Ich habe jetzt aus Kulanz angeboten, einen Nachlass auf das MacBook Pro zu gewähren und 200 Euro zurückzuüberweisen, womit der Käufer nicht einverstanden ist. Er möchte nun das MacBook Pro nach Apple zur Kontrolle senden. Ich habe ihm nun zugesagt evtl. anfallende KVA & Rep-Kosten bis zu 200€ zu übernehmen.

Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ist das Ok wie ich mich verhalte?

Gruss
Ein etwas verzweifelter Dennis, der noch nie solche Probleme mit einem Verkauf hatte...
 
DieTa schrieb:
Hallo Zusammen,
.......
Wie würdet Ihr Euch verhalten? Ist das Ok wie ich mich verhalte?

Gruss
Ein etwas verzweifelter Dennis, der noch nie solche Probleme mit einem Verkauf hatte...
Ja, ich finde sogar, mehr als korrekt.
Der kann doch viel erzählen, nur um den Preis noch zu drücken!! If you know what I mean....;)
 
Wenn das DVD-Laufwerk nicht tadellos funktioniert, kann er es doch zu Apple schicken und das Problem, was nun nicht mehr Deines ist, über die Garantie abwickeln? Oder habe ich was falsch verstanden?

Ansonsten finde ich Deine Reaktion wirklich mehr als entgegenkommend. :)
 
Ich denke mal, auf dem Macboo pro ist noch Garantie, also sollte Apple die Reparatur auch entsprechend kostenlos durchführen. Reparaturkosten dürften demnach nicht anfallen, somit solltest Du auch nichts "befürchten".

Da Du ihm die Delle per Bild gezeigt hast, ist das auch kein Grund, den Kaufpreis zu mindern.

Sollte er das Gerät bei Apple reparieren lassen, lass Dir auf jeden Fall eventuelle Auftragsnummer geben. Im Anschluß der Reparatur eine entsprechende Rechnung.

Mhm, ich versteh einige Käufer nicht. Da ist man ehrlich und macht auf alle Mängel aufmerksam und dann sowas...

Lass Dich nicht über's Ohr hauen...
 
Hallo und danke für das Feedback :)

Freut mich das ich richtig handle. Habe eben nur keine Lust auf Streß mit Anwalt & Co.

Es kann sich ja durchaus auch um einen Transportschaden handeln, ich habe das Paket normal versandt (also Deckung bis zu 500 Euro). Was heißt das nun eigentlich? Übernimmt die Post dann die Reparatur, wenn wirklich das Laufwerk während des Versands (und anders kann ich mir es nicht erklären) beschädigt wurde?

Ciao
Dennis
 
DieTa schrieb:
Hallo und danke für das Feedback :)

Freut mich das ich richtig handle. Habe eben nur keine Lust auf Streß mit Anwalt & Co.

Es kann sich ja durchaus auch um einen Transportschaden handeln, ich habe das Paket normal versandt (also Deckung bis zu 500 Euro). Was heißt das nun eigentlich? Übernimmt die Post dann die Reparatur, wenn wirklich das Laufwerk während des Versands (und anders kann ich mir es nicht erklären) beschädigt wurde?

Ciao
Dennis

Das ist ja schwer nachzuweisen. Also kann Apple auch nicht das Gegenteil behaupten. Für mich ein klarer Fall von Garantie. ;) :D
 
iTrash schrieb:
Das ist ja schwer nachzuweisen. Also kann Apple auch nicht das Gegenteil behaupten. Für mich ein klarer Fall von Garantie. ;) :D

Ich hoffe da deckt die Garantie. Problem ist ja, dass die Delle wie gesagt über dem Laufwerk ist. - Weiß nicht wie gerne Apple da sowas aufeinander bezieht. Hier lief das Laufwerk trotzdem MIT Delle tadellos.

PS. Achja.. Mac OS X konnte er trotzdem neu installieren... Dieses "hängen bleiben" ist wohl doch eine Software-Geschichte.
 
DieTa schrieb:
er bemängelt, dass einige CDs/DVDs im Laufwerk "hängen" bleiben.
Du händelst das wirklich sehr löblich!
Die CDs/DVDs des Käufers, zufällig 'nur' selbstgebrannte, die hängen?
Das kann (in dem Fall) durchaus passieren, je nach Brenner und wie dort die Spur korrekt eingestellt ist. Auch Lagerung / Alter der Scheiben machen etwas aus, Rohling-Typ, benutzte Brenngeschwindigkeit usw.

Das Laufwerk des MacBooks kann durchaus 100% in Ordnung sein und die Scheiben trotzdem nicht korrekt lesen.
 
Imho verhältst du dich "überkorrekt",was ich aber gut finde, auch wenn ich es, auf Grund akuter Betrugsgefahr zur Kaufpreisdrückung, nicht tun würde :) Verkauf erfolgte doch sicher Privat unter Asschluss jeglicher Gewährleistung?
 
BassBoXX: Richtig - er hatte den Artikel bei eBay gesehen wo das Sprüchlein allerdings nicht drin stand. Der Kauf kam dann außerhalb von eBay zustande.
 
Dann hätte ich ihm keinerlei Angebot gemacht, so leid es mir tut, aber mir wird auch nichts geschenkt :) Das muss doch über die Garantie abzuwickeln sein...

Bei nem guten Freund etc, wäre das natürlich was anderes.
 
da du ihn alle Mängel offen genannt hast, würde ich ihm den Rat geben, sich an Apple zu wenden und gut ist. Das mit den 200,- € hätte ich erst gar nicht vorgeschlagen.

und wech, der bono
 
Hätte ich auch nicht! Auf das Ding ist Garantie, und du kannst ja versichern, dass es bei dir einwandfrei funktioniert hat.
 
War der Käufer unfreundlich?

Da das Book mit den Mängeln verkauft wurde, gibt es dazu keine Nachbesserung, wenn er freundlich nachgefragt hat, kann man kulant sein.

Da scheinbar noch Garantie ist, würde ich auf Apple verweisen.

Bleiben die CDs im Laufwerk hängen, während sie laufen (also die Dateien und somit der Computer) oder wenn sie ausgeworfen werden sollen?

Wenn ersteres, liegt es an der Software, die auf den CDs ist oder den CDs selbst, wenn beim Auswurf die CD im Laufwerk bleibt, würde ich darauf verweisen, dass der Fehler vor Kauf bekannt gegeben wurde.

Ebay verbietet eigentlich, Ware während der Auktion außerhalb von Ebay zu verkaufen. Es gibt immer wieder Käufer, die dies anzetteln wollen, da man dann angreifbarer wird. Sichere dir dein Angebot von Ebay (Screenshot), so hast du wenigstens ein bischen einen Rückhalt.

Meine Meinung.
 
DieTa schrieb:
BassBoXX: Richtig - er hatte den Artikel bei eBay gesehen wo das Sprüchlein allerdings nicht drin stand. Der Kauf kam dann außerhalb von eBay zustande.

Die Gewährleistung hast hast Du somit nicht ausgeschlossen. Falls dies vereinbart wurde, mußt Du es im Zweifel beweisen.
Sollte das Laufwerk nicht ordnungsgemäß funktionieren, haftest Du dafür.
 
@macracer: Nur wenn sie ausgeworfen werden sollen, bleiben die wohl hier & da hängen, weiß allerdings nicht, ob das auf gebrannte oder originale CDs/DVDs bezogen ist.

@Bob S.: Auch als Privatverkäufer? Das wage ich jetzt zu bezweifeln.
 
DieTa schrieb:
Auch als Privatverkäufer? Das wage ich jetzt zu bezweifeln.
Die Sache mit dem EU-Recht

"Es gilt das neue EU-Recht." Dieser Satz prangt unter vielen Angeboten bei Internetauktionen. Doch hier lauert ein weiterer fataler Irrtum auf seine ahnungslosen Opfer. Zwar gibt es durchaus etwas wie "EU-Recht", dieses hat aber in der Regel keine unmittelbare Wirkung für den einzelnen Bürger. Bei den unbedarften Anspielungen auf irgendein "EU-Recht" sind meist europäische Richtlinien gemeint, die für den Bürger erst dann Gültigkeit erlangen, wenn sie in dessen nationales Recht umgesetzt werden. Das EU-Recht beispielsweise, auf das sich die Nutzer von Internetplattformen gerne beziehen, ist eine spezielle Richtlinie, die mit der Reform des Schuldrechts im Jahr 2002 in nationales Recht umgesetzt wurde. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass das Fernabsatzgesetz bei derselben Reform abgeschafft und in das Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.
(http://www.123recht.net/article.asp?a=10276)

Nun mal Tacheles:
Verbraucher untereinander können die Gewährleistung vollständig ausschließen, sofern sie keinen Fehler böswillig verschweigen oder gleichzeitig Eigenschaften garantieren. Verbraucher ist, wer die Ware nicht für gewerbliche oder berufliche Zwecke anschafft.

"Wenn Sie die Gewährleistung nicht explizit abbedingen (ausschließen), haften Sie selbst als Privatperson nach dem Gesetz zwei Jahre für Mängel der Ware."

Also wenn dein Käufer nächstes Weihnachten mit einem (schleichenden) Defekt kommt, könnte er dich dann noch immer antickern und die Hand aufhalten...
 
Da steht dies drin:

Das neue EU-Recht schreibt vor, dass auch Privatleute eine Garantie und Umtauschrecht geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen

Falsch. Garantie muss niemand geben. Umtauschrecht auch nicht. Erst recht nicht nach einem neuen EU-Recht.

Naja.. wie dem auch sei, ich habe mich ja nun mit dem Käufer geeinigt.
 
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