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koschi92
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Dann kläre mich doch bitte auf. Mein Kenntnisstand ist: so lange eine Finanzierung nicht durch vollständige Zahlung beendet ist, erwirbt man nicht das Eigentum an der Sache, sondern besitzt es lediglich. Und somit wäre man nicht in der Lage das Eigentum zu übertragen.
Bis auf den letzten Satz sehr richtig. Bei der Finanzierung wird lediglich der Besitz übertragen. Dieser ist strikt vom Eigentum zu trennen.
Um das Eigentum an einer Sache zu übertragen, benötigt man in der Regel selber Eigentum. Es ist dennoch möglich Eigentum von einem Besitzer (also Nicht-Eigentümer oder auch Nicht-Berechtigten genannt) zu erwerben. Dies geht gem. § 932 BGB aber nur, so lange der Erwerber im guten Glauben ist, dh. in dem Glauben ist, dass der Verkäufer auch Eigentümer der Sache ist. Dies gilt allerdings NICHT bei gestohlenen Gegenständen.
Gibt es also keinerlei Anhaltspunkte, dass der Verkäufer nicht Eigentümer des MacBook ist, kann der TE dennoch Eigentum an dem MacBook erwerben. Unabhängig davon, ob es finanziert ist.