MacBook Pro Retina Late2013

Ruls Aussage klingt fast so, als würde er bei exakt den gleichen Auflösung Unterschiede feststellen, je nachdem, ob eingestellt über OSX oder SwitchResX. Das macht doch keinen Sinn.
Macht es auch nicht. Die bieten halt mehr Einstellmöglichkeiten an, die OSX selbst nicht anzeigt.

Wobei sich mir der Sinn von mehr als 1920x1200 auf dem 15er und 1680x1050 auf dem 13er eh nicht erschließt. Denn selbst diese Auflösungen sind auf den jeweiligen Displays schon arg klein.
 
Stimmt. Also ich bin gerade wieder zurück auf die 1680x1050. Die 1920x1200 ist mir zu heftig obwohl der Platz schon reizt. Aber jedem wie es einem beliebt. Man kann ja in Aperture, PS, was auch immer eine höhere Auflösung einstellen und bei Bedarf wieder zurück wechseln. Gibt ja Sinn, wozu gibt es sie dann? Mir persönlich reicht der Platz in Pages mit der 1680x1050.
 
Gibt ja Sinn, wozu gibt es sie dann?

Ein guter Freund von mir benutzt die höchste skalierte Auflösung, die OSX fürs 15er anbietet (1920x1200), um damit aufzulegen (DJ). Er schätzt insbesondere den Platz bei dieser Tätigkeit sehr. Im Alltag stellt er dann aber auch wieder um. Es gibt durchaus Anwendungen, bei denen es Sinn macht. Ich denke da auch an DAWs und Videoschnittprogramme.
 
Dann könnte er womöglich auch mit der nativen Auflösung von 2880x1800 etwas anfangen?
 
Hallo Leute,

ich habe gestern Abend einen recht großen Lichthof in der oberen, rechten Ecke meines Retina-Displays gefunden. Sieht man sehr schön beim schwarzen Boot-Bildschirm...

Ich habe noch Garantie bis nächsten Freitag. Wie sind hier die Erfahrungen - tauscht Apple um? Oder wird repariert? Oder gar nichts von beiden?

Grüße!
 
Die beste Information wirst du wohl oder übel von Apple selbst erhalten.
Mache schnell einen Termin beim Genius und schildere dein Problem, oder kauf dir noch einen AppleCare PP.
 
Die beste Information wirst du wohl oder übel von Apple selbst erhalten.
Mache schnell einen Termin beim Genius und schildere dein Problem, oder kauf dir noch einen AppleCare PP.

Ich habe bei Gravis gekauft, und da muss ich jetzt, laut Apple Hotline, auch erstmal hingehen.
Mein Fall wurde allerdings aufgenommen (habe die Fallnummer), und somit noch im regulären Garantiezeitraum erfasst.

Ich überlege gerade wegen ACPP - eigentlich hatte ich einen Gravis Hardware-Schutz auf die Kiste abgeschlossen, aber der ist halt schon deutlich schlechter als so ein ACPP - aber nochmal Geld in die Kiste stecken?
 
Wenn du die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchtest, dann hat Apple wohl Recht, da hier der Händler/Verkäufer dein Ansprechpartner ist. Die Gewährleistung ist aber eigentlich nur in den ersten 6 Monaten wirklich nützlich. Denn es wird davon ausgegangen, dass ein Mangel der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits beim Kauf vorhanden war. Der Händler müsste nachweisen, dass dem nicht so war, was ihm nahezu unmöglich ist.

Ab dem 7. Monat müsstest du nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, was dir nahezu unmöglich sein dürfte. Und da dir dieser "Lichthof" erst jetzt aufgefallen ist, hat es sich mit der Gewährleistung vermutlich eh erledigt, da die Gewährleistung nur Mängel regelt, die bei "Gefahrübergang" (Kauf, Warenübergabe) vorhanden waren, keine die erst später auftreten.

Wenn du jedoch die Apple Garantie in Anspruch nehmen möchtest, wovon ich ausgehe, dann ist selbstverständlich Apple der richtige Ansprechpartner. Die Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung des Herstellers, kann aber meines Wissens nach, nicht einfach versagt werden, sofern keine Umstände vorliegen, die gegen die Garantiebedingungen verstoßen (Sturz, Feuchtigkeit, unsachgemäßer Gebrauch und was sonst noch so drin steht.)

Ich würde an deiner Stelle etwas hartnäckiger an die Sache rangehen, aber sachlich bleiben und auf die Erfüllung der Garantie bestehen, sofern der vorhandene Fehler auch als Garantiegrund seitens Apple angesehen wird. Bleibt nur in die Bedingungen zu schauen. Ein von dir nur beschriebener "Lichthof" ist natürlich hier schwer zu bewerten.

Andere Möglichkeit ist zu schauen, ob der Fehler u.U. vom Gravis Schutzpaket abgedeckt ist. Wenn ja, dann sollen die sich drum kümmern.
 
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