MacBook Pro Neu gekauft und gleich defekt.

Genauso steht es im Gesetzestext und wurde ja auch schon wiedergegeben.
ja. Es gibt aber eben auch gegenteilige Urteile.
Da ich viel mit Juristen zu tun habe kann ich dir bestätigen, das dir keiner von denen sagen würde, es steht so im Gesetz, also ist es so.
Die verweisen maximal auf div. Urteile.
Ich würde keinen Euro darauf wetten, das du im vorliegenden Fall immer Recht bekommst.
Der Verkäufer hat nämlich auch Rechte, z.B. muss für ihn die Methode zumutbar sein - und das ist ein weites Feld mit viel Spielraum für Urteile ;).
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lulesi
Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an.
Recht haben und Recht bekommen können da auseinander gehen.
Der Verkäufer hat da in der Praxis auch mitzureden.

Einzelfall ja. Jedoch hat der Gesetzgeber hier eine eindeutige Wertung getroffen, von der der Verkäufer nur im Ausnahmefall abweichen darf (Im Werkvertragsrecht hat z. B. der Werkunternehmer das Wahlrecht und nicht der Besteller). Ein Ausnahmefall kann z. B. bei einem Gebrauchtwagenkauf vorliegen, bei dem der gleiche Wagen nicht mehr beschafft werden kann. Aber nicht bei einem Massenprodukt wie einem Macbook. Dass für Händler die Apple-Rückgabepolitik problematisch ist, ist für die Bewertung nach § 439 BGB unerheblich. Insofern hat der Verkäufer da nicht mitzureden sondern hat dies gegenüber dem Großhändler/Hersteller zu klären (und auch diesem gegenüber die Kosten ggf. abzurechnen).

Und das Feld für Spielräume ist gerade im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs sehr weit - allerdings im Hinblick auf einen extrem weiten Schutz des Verbrauchers.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: picknicker1971
Hallo @BuddyMic

kommt mir bekannt vor.
Mein Vater hat sich vor ein paar Jahren einen iMac bei denen (Saturn) gekauft. Ich weiß zwar nicht in welchem Saturn du warst, aber dort das war eine Katastrophe.
Kurzfassung:
Der iMac hat laufend die Verbindung zur Tastatur und zur Maus verloren, das einzige was dann half war den Computer per Knopf auszuschalten.
Ich habe viel probiert, auch hier im Forum nach Hilfe gefragt, nichts hat funktioniert.
Also sind wir zum Saturn gefahren, die wollten es nicht glauben. Dem Verkäufer habe ich das Problem mehrfach erklärt, ich hatte aber das Gefühl dass er gar nicht zuhört. Denn egal wie oft ich es ihm erklärt hatte, ich bekam immer die selbe Antwort.
Dann hat er den iMac da gelassen um ihn zu testen, nichts gefunden.
Also sind wir nach München zum nächsten Apple Store gefahren. Das waren einfach etwa 180km. Die haben sich das Gerät angeschaut, haben behauptet etwas daran gemacht zu haben, das Problem trat aber immer noch auf.
Also wieder zum Saturn nach Regensburg, das Gerät umtauschen. Die haben sich gewehrt und wollten das Gerät einschicken. Mein Vater braucht das Gerät aber zum Arbeiten und kann keine 2-3 Wochen warten. Als Antwort bekamen wir (sehr überheblich) man solle sich doch für solle Fälle ein zweites Gerät zulegen. Anschließend ist mein Vater dann zum Anwalt, dieser hat einen Brief an Saturn geschrieben und dann hat es auf einmal funktioniert.
Das Gerät wurde ausgetauscht.

Grundlegend sieht es bei einem Defekt so aus:
Wenn ein Gerät nicht funktioniert hat man das Recht das Gerät auszutauschen, Geld kann man nur auf Kulanz des Händlers zurück verlangen. Außer natürlich man hat es online bestellt und befindet sich noch innerhalb der zweiwöchigen Frist.
Sollte man aber zugestimmt haben dass der Händler das Gerät einschicken darf hat der Händler drei Versuche das Gerät zu reparieren, sollte es dann noch immer nicht funktionieren hat man wieder das Recht das Gerät auszutauschen.
In deinem Fall:
Wenn du das Gerät zurück bekommst und es noch immer nicht funktioniert darf der Händler noch zwei Mal nachbessern.
 

Allgemein gesehen ist es aber so, wie dann ein Richter in einzelnen Fällen entscheidet ist dann wieder etwas anderes.
Ich denke es kommt aber stark auf das Produkt an.
Ich habe zum Beispiel mal einen Kaffeevollautomaten bei Saturn gekauft, dieser hat nach nur etwa einer Woche Nutzung nach etwa 3 Tassen immer wieder gesagt man muss das Gerät entkalken.
Also bin ich wieder rein gefahren, wollte das Gerät umtauschen. Die haben das Gerät ausprobiert und konnten diesen Fehler direkt bestätigen. Also sagte mir die Dame dass sie das Gerät einschicken. Ich sagte nein, ich möchte es umtauschen. Da hat sie dann kurz telefoniert und meinte anschließend dass sie mir nur einen Gutschein geben kann. Darauf sagte ich dass ich das Gerät gegen ein anderes (das Selbe) umtauschen möchte. Sie sagte dann dass sie es so verstanden hat dass ich das Geld zurück möchte, das verneinte ich und anschließend bekam ich ein neues Gerät.
Nach 6 Monaten besteht jedoch die Beweispflicht beim Käufer. Man muss also nachweisen dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: MrBaud und dg2rbf
Genau die beschrieben Erfahrungen mit dem Einzelhandel, drängen mich leider auch immer wieder zu AMZ - jedenfalls konsequent was die grossen Ketten angeht.
Bei AMZ hatte ich noch nie Probleme mit Rückgabe, Umtausch o.ä., selbst wenn mann mal ausserhalb der offiziellen Garantie/Gewährleistungszeiten war.

Nichtsdestotrotz versuche unabhängige kleine Einzelhändler zu unterstützen, soweit noch vorhanden. Dann zahle auch mal etwas mehr, solange der Service/Beratung passt.
Sollte das nicht passen, ist das auch mein direktes Feedback - sachlich und konstruktiv.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuddyMic
im Apple Umfeld kann man da auch Cyberport nennen.
Die sind sehr kulant, was Reklamationen und/oder Rückgaben betrifft und zudem noch billiger als Apple selbst.

Wie es bei Reparaturen aussieht weiß ich allerdings nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: picknicker1971 und dg2rbf
im Apple Umfeld kann man da auch Cyberport nennen.
Die sind sehr kulant, was Reklamationen und/oder Rückgaben betrifft und zudem noch billiger als Apple selbst.

Wie es bei Reparaturen aussieht weiß ich allerdings nicht.

Mein Kommentar bezog sich auf alles ausser Apple HW. Die habe ich bisher immer direkt bei Apple gekauft
Aber Cyberport steht bei mir bei der nächsten Anschaffung auf der Liste und möchte diesen gerne ausprobieren, da ich auch viel gutes gehört habe..
 
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!

Also § 439 (1) BGB sagt: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.", aber
(4) "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist....".

Die unverhältnismäßigen Kosten sehe ich hier nicht. Aber wie schon einige geschrieben haben: Recht haben und dann letztlich Recht bekommen, sind zwei paar Stiefel. Wenn der Verkäufer sagt, ein neues Gerät werde ich nicht bekommen, so ändere ich zunächst gar nichts daran. Prinzipiell läuft es mir aber zuwider, dass ich wegen eines defekten Laptops so einen Aufwand betreiben muss. Dennoch: Ich werde mich nicht noch mal so einfach täuschen lassen und mittlerweile geht es mir zugegebenermaßen auch ein Stück weit ums Prinzip. Kommt der Laptop nicht in perfektem Zustand zurück, werde ich nicht mehr so schnell klein beigeben.

Ein Glück, dass ich meinen alten Laptop noch nicht verkauft habe, da ich einen Teil meiner Arbeit vom selbigem aus erledigen muss.

Hallo @BuddyMic


Als Antwort bekamen wir (sehr überheblich) man solle sich doch für solle Fälle ein zweites Gerät zulegen.

Diese Überheblichkeit wird ihnen hoffentlich noch sauer aufstoßen
 
die Situation ist schon Mist und Saturn und Mediamarkt werden es merken, das man dauerhaft nicht so mies mit den Kunden umgehen kann.

Über Preise und Angebote generiert man heute keine neuen Kunden mehr, über guten Support würde man das.
Saturn und Mediamarkt verschenken hier viele Möglichkeiten, Kunden zufrieden zu machen und deshalb zu halten und darüber hinaus neue zu generieren.
Der Aufwand ist für sie ja eigentlich der selbe, ob sie dein Gerät einschicken oder dir ein neues geben und das defekte für sich einschicken.
Werde ich nie verstehen, warum sich Firmen bei Reklamationen nicht mehr Mühe geben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
Anders ist es natürlich beim Autokauf.....wird man beim Autokauf von VW beschissen, dann hat man in Deutschland keinerlei Rechte, es kümmert auch keinen.
Während beimselben Fall in den USA, der Amerikaner Geld bekommt.
 
Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen!

Also § 439 (1) BGB sagt: "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.", aber
(4) "Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist....".

Die unverhältnismäßigen Kosten sehe ich hier nicht. .....

Nun der Händler hat Dir ein Neugerät verkauft und daran eine Bruttomarge von geschätzten 15% erzielt.
Wenn er das Gerät jetzt reparieren lässt ändert sich daran nichts.

Wenn er Dir jedoch ein weiteres neues Gerät gibt, und das alte reparieren lässt, hat er danach ein gebrauchtes
repariertes Gerät im Bestand, dass er nur mit deutlichen Abschlägen gegenüber einem verschweißten Neugerät
verkaufen kann.

Aus Sicht des Händlers kann man es nachvollziehen wenn er dies als "unverhältnismäßig hohe Kosten" betrachtet.
Da der Gesetzgeber sich zu dieser wachsweichen Formulierung hat hinreissen lassen, hat man
auch nur eine begrenzte rechtliche Handhabe.
Man ist auf die Kundenfreundlichkeit des Händlers angewiesen und wenn man Pech hat, bekommt man diese nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: RealRusty
Wenn er Dir jedoch ein weiteres neues Gerät gibt, und das alte reparieren lässt, hat er danach ein gebrauchtes
repariertes Gerät im Bestand, dass er nur mit deutlichen Abschlägen gegenüber einem verschweißten Neugerät
verkaufen kann.

Glaubst Du wirklich, dass ein Sat/MM das Gerät repariert und "darauf sitzen" bleibt? Die schicken das postwendend an Ihren Händler/Apple und gut ist.
 
Aber am Ende des Tages liegt ein grosser Teil einer unkomplizierten Abwicklung wie man Auftritt - freundlich aber resolut. Für letzteres hilft es, wenn man seine Rechte kennt, was nach m.V. beim TS nicht der Fall war.
 
Nun der Händler hat Dir ein Neugerät verkauft und daran eine Bruttomarge von geschätzten 15% erzielt.
selten so gelacht. Die Margen bei Apple-Geräten sind ein Witz. Von 15% kann ein Händler nur träumen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fritzfoto und dg2rbf
...

Eine Lehre habe ich daraus gelernt: An mir verdienen die beiden großen bekannten Ketten keinen Cent mehr. Beratung unterirdisch, Service und Entgegenkommen im Problemfall katastrophal.

Was würdet ihr an meiner Stelle in dieser Situation machen?

Viele Grüße
Michael

Ich würde an Deiner Stelle in Erwägung ziehen aus dem
Vendor-LockIn zu entkommen. Daran sind nicht Ketten
schuld. Mach einen Bogen um den Hersteller.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dg2rbf
selten so gelacht. Die Margen bei Apple-Geräten sind ein Witz. Von 15% kann ein Händler nur träumen.

Du verstehst bestimmt mehr davon als ich, deshalb würde ich mich freuen wenn Du mich aufklärst.
Da es Händler gibt, die einem 14% Nachlass einräumen, hatte ich irrigerweise angenommen dass die
etwas mehr Marge an den Produkten haben.
 
Das ist das Problem vieler Einzelhändler, die noch nicht verstanden haben, dass man besser auch in Geschäften die gleichen Rückgaberechte wie onlne anbieten muss, nicht wegen eines Gesetzes, sondern wegen der eigenen Zukunftsicherung. Ich habe Apple Geräte bei Apple gekauft oder online bei Gravis und Cyberport. Wäre es da passiert, hätte man einfach zurückgeben können innerhalb der 14 Tage.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fritzfoto, BuddyMic und dg2rbf
Ich habe Apple Geräte bei Apple gekauft oder online bei Gravis und Cyberport. Wäre es da passiert, hätte man einfach zurückgeben können innerhalb der 14 Tage.

Werde ich künftig genauso machen. Die meisten Probleme dürften sich innerhalb dieser Frist bemerkbar machen und wenn danach etwas kommt, bekommt man wahrscheinlich kundenfreundlicheren Support als im vorliegenden Fall.

Aber am Ende des Tages liegt ein grosser Teil einer unkomplizierten Abwicklung wie man Auftritt - freundlich aber resolut. Für letzteres hilft es, wenn man seine Rechte kennt, was nach m.V. beim TS nicht der Fall war.

Freundlich und auch tw. resolut bin ich schon. Es stimmt aber, dass ich meine Rechte zu diesem Zeitpunkt nicht kannte.

Praktisch wäre es, wenn man einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt und einen guten Handwerker im näheren familiären Umfeld hätte. Da wären viele Probleme und Fragen mit einem Anruf erledigt bzw. beantwortet. Ich kann leider nur auf die beiden Letztgenannten zurückgreifen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: picknicker1971
Hallo und Frohe Weihnachten zusammen!

Ich habe mein MBP letzte Woche wieder abgeholt. Bis jetzt kann ich nichts Negatives feststellen. Der Lüfter wurde getauscht und macht keine seltsamen Geräusche mehr.

Bleibt zu hoffen, dass mein neues MBP nun ebenso lange (problemlos) funktioniert wie sein Vorgänger...

Vielen Dank nochmals für die vielen nützlichen Beiträge!
 
Zurück
Oben Unten