MacBook Pro Neu gekauft und gleich defekt.

B

BuddyMic

Neues Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
12.12.2019
Beiträge
5
Reaktionspunkte
5
Hallo liebe MacUser-Gemeinde,

ich habe mich heute erst angemeldet und dies ist mein erster Beitrag. Ich hoffe, dass mein Thema in diese Kategorie passt.

Seit zehn Jahren nutze ich Macs, Ipads und ein Iphone. Mein altes Macbook Pro 2013 13' war mir mittlerweile etwas zu langsam. Außerdem möchte ich ein 4K Display bei 60 Hz. anschließen können und die SSD war auch etwas zu klein.

So habe ich mir vor drei Wochen ein neues Macbook Pro in einer Filiale der beiden großen in Deutschland bekannten Ketten gekauft (darf ich den Markt konkret nennen?). Es handelt sich hierbei um die Basisausführung mit 256 GB SSD.

Nach drei Tagen habe ich bemerkt, dass der Lüfter bei mittlerer Last "Klackergeräusche" macht, so als wäre ein Lager defekt. Wer schon mal ein defektes Radlager am Auto hatte --> So in etwa hat es geklungen, nur eben nicht so laut. Dieses Geräusch war bei niedrigen als auch bei hohen Lüfterdrehzahlen nicht zu hören. Bis Dato wurde das MacBook nur auf meinem Schreibtisch benutzt. Da ich solche Geräte wie ein rohes Ei behandele, ist mein altes MacBook nach sechs Jahren immer noch in einem optisch guten Zustand.

Ich habe dann das Gerät eingepackt und bin damit wieder im Geschäft vorstellig geworden. Vorher habe ich alle persönlichen Daten gelöscht. Ich dachte eigentlich, man könne das Gerät umtauschen. Pustekuchen!! Man hat mir im Geschäft gesagt, das Gerät müsse zur Reparatur eingeschickt werden. Wartezeit etwa zwei Wochen! Was hätte ich in dieser Situation anders machen können... Ich habe mich darauf eingelassen.

Daraufhin habe ich eine (höflich formulierte) Beschwerde an Sat.... geschrieben. Außer einer vorformulierten Standardmail habe ich nichts zurückbekommen. Im Laden gekaufte Geräte könne man nicht umtauschen, sofern diese benutzt wurden.

Heute (also nach zwei Wochen) habe ich bei Sat.... angerufen, um mich nach dem Reparaturstatus zu erkundigen. Kurzfassung: "Ich solle mich noch gedulden. Die Reparatur dauert bei Apple-Geräten drei Wochen." Ach was. Was ist schon eine Woche mehr oder weniger bei einem neuen Laptop für 1600 €.
Was die Dame aber noch gesagt hat: "Ich hätte an ihrer Stelle auf einen Umtausch bestanden"... Wie bitte? Ich dachte das geht nicht. Sie "glaubte" hingegen, das ginge ohne Probleme.

Kurzfassung: Neuer Laptop ohne jegliche Gebrauchsspuren für 1600 €, der defekt ist. Reparaturzeit ungewiss. Wenn ich das Gerät wieder bekomme, so habe ich eines, an dem schon herum geschraubt wurde. Ob das Problem dann gelöst wurde, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.

Ich gehöre nicht zu denen, die im Geschäft alles ausprobieren und dann zuhause für paar Euro weniger das Produkt bei einem Onlineshop günstiger kaufen. Außerdem dachte ich, man habe dann im Falle eines Problems einen Ansprechpartner. Ich möchte mich nicht mal über die unterirdische (sorry!) Beratungsqualität auslassen. Das ist eine andere Baustelle... Aber selbst in diesem Fall ist man scheinbar mit der Problemlösung überfordert.

Eine Lehre habe ich daraus gelernt: An mir verdienen die beiden großen bekannten Ketten keinen Cent mehr. Beratung unterirdisch, Service und Entgegenkommen im Problemfall katastrophal.

Was würdet ihr an meiner Stelle in dieser Situation machen?

Viele Grüße
Michael
 
Hi.

Eigentlich ist das ein Produktmängelhaftungsfall (Gewährleistung, EU Recht), kein Umtausch. Als Käufer darfst du wählen ob Neugerät, Geld zurück oder Reparatur. Es sei denn es wäre unverhältnismäßig. Du hast dich für eine Reparatur entschieden und das aus "Unwissenheit" einer oder beider Parteien.
Ich habe keine Ahnung ob du diesen Wunsch rückgängig machen kannst. Beschweren und den Fall schildern kannst du natürlich immer noch weiter versuchen.
Wenn dein MacBook Pro wieder da und heile ist, wirst du den Unterschied zu einem neuen nicht erkennen, es ist immer noch neu und wurde professionell in Stand gesetzt.
Ich kann deinen Frust verstehen aber so schlimm wird es am Ende nicht sein und ich wette du wirst diese Läden wieder betreten. Warte doch einfach erstmal auf dein MBP 13 Zoll. Sollte es Probleme geben dann reklamierst du wieder.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Madcat und BuddyMic
Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem 2009 beim Erscheinen des ersten iMac in 27". Wie viele andere Geräte auch, war mein iMac von den Gelbstich betroffen. Aus Unwissenheit hatte ich damals auch im Media Markt gekauft und gedacht man würde das Gerät tauschen. Auch damals hat man mir nur das Einschicken als Option genannt. Da ich aber Bedenken bezüglich der vernünftigen Verpackung hatte, habe ich für das Gerät damals ein Termin bei einem Apple Service Provider ausgemacht. Hat zwar ein paar Tage bis zur Reparatur gedauert (Beschaffung bzw. Lieferzeit der benötigten Teile), dafür stand das neue Gerät aber bis dahin zur Verfügung. Die Reparatur letztlich dauerte einen Tag. Ich habe das Gerät abends nach der Arbeit hingebracht und zwei Tage später fehlerfrei wieder abgeholt.

Seitdem kaufe ich nur noch bei reinen Apple Fachgeschäften oder Apple selbst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dokdok und BuddyMic
Was die Dame aber noch gesagt hat: "Ich hätte an ihrer Stelle auf einen Umtausch bestanden"... Wie bitte? Ich dachte das geht nicht. Sie "glaubte" hingegen, das ginge ohne Probleme.

Wie @RealRusty schon richtig schrieb und die Dame auch richtig vermutet hat, geht das in der Tat. Zumindest in Deutschland. Denn im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung steht dir neben der Reparatur auch ein Recht auf Umtausch zu, sofern es dem Verkäufer zuzumuten ist. Schau dir diesbezüglich mal die §§ 434, 437 und 439 BGB an.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuddyMic
Wahlrecht des Kunden schön und gut, jedoch hat der Händler seinerseits auch das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt (i. d. Regel zwei Nachbesserungen) hat der Kunde das Wahlrecht auf Minderung (Preisnachlass), Wandlung (Umtausch) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe/Erstattung).

Oder hat sich daran etwas geändert?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Dvvight, Madcat und TMacMini
Wahlrecht des Kunden schön und gut, jedoch hat der Händler seinerseits auch das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt (i. d. Regel zwei Nachbesserungen) hat der Kunde das Wahlrecht auf Minderung (Preisnachlass), Wandlung (Umtausch) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe/Erstattung).

Oder hat sich daran etwas geändert?

Ja, schon lange. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde die Wahl, auf welche Art der Händler nacherfüllen muss, jedenfalls wenn - wie bereits erwähnt wurde - dies keine unakzeptable Belastung für den Händler darstellt. Bei einem Gerät von der Stange, von dem er noch andere Exemplare im Regal hat, kann man eine solche Unzumutbarkeit wohl ausschließen. Anders sähe es bei einem Gerät aus, dass auf Kundenwunsch zusammengestellt wurde.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iPhill, BuddyMic und RealRusty
Wahlrecht des Kunden schön und gut, jedoch hat der Händler seinerseits auch das Recht zur Nachbesserung. Erst wenn diese fehlschlägt (i. d. Regel zwei Nachbesserungen) hat der Kunde das Wahlrecht auf Minderung (Preisnachlass), Wandlung (Umtausch) oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Rückgabe/Erstattung).

Oder hat sich daran etwas geändert?

ja, 2002 mit der Schuldrechtsreform. Wandlung gibt es nicht mehr. Der Kunde hat bei Kaufverträgen grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen Reparatur und Umtausch. Dies fällt unter Nachbesserung.

wenn die Nachbesserungen zweimalig fehlschlagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iPhill, Maringouin, BuddyMic und 4 andere
(Leider erst) Hinterher ist man immer schlauer ...

Wie hier schon richtig beschrieben, hat der Käufer das Wahlrecht hat auf Nacherfüllung (umgangssprachlich Nachbesserung) oder Nachlieferung (umgangssprachlich Ersatz).
Letzteres kann bei Unverhältnissmässigkeit vom Verkäufer abgelehnt werden und er kann sich auf Nacherfüllung berufen. Die Rechtsprechung spricht von 20% Mehrkosten Nachlieferung vs Nachbesserung - klassisches Bsp ist bei einem Auto/Neuwagen.
Sollte die Nacherfüllung 2x fehlschlagen, kann der KV abgewickelt werden.




Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte verbindliche Auskünfte lediglich beim Rechtsanwalt einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuddyMic
Danke für die Aufklärung.
 
Es ist aber bei allem, was hier bis jetzt genannt wurde immer zu berücksichtigen, dass auch bei einer vom Käufer gewünschten Neulieferung (was ja im Endeffekt einem Tausch des defekten Produktes entspricht) dem Verkäufer dafür eine "angemessene Frist" gesetzt werden muss. Die ist in der Regel 14 Tage. Also kann es auch bei einem gewünschten Sofort-Tausch teilweise zu Wartezeiten kommen (Verkäufer muss ja nur sagen, dass das Produkt nicht vorrätig ist, und das geht z.B. bei einem MBP relativ einfach, da ja keine Geräte offen rumliegen). Das das natürlich nicht rechtens ist versteht sich von selbst, ist aber bei den großen Elektronikketten durchaus eine gängige Praxis.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuddyMic und dg2rbf
Das ist alles der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Wie will man einen Händler dazu zwingen das Gerät umzutauschen?
Man kann ihm ja nicht das alte Gerät dahinknallen und sich einfach eins aus dem Regal nehmen und gehen,
damit macht man sich wegen Diebstahl oder sogar Raub strafbar.

Natürlich kann man den Rechtsweg einschlagen, dann darf man aber monatelang auf eine Entscheidung warten.
Oder man macht beim dem Händler eine Szene, dass die Wände wackeln in der Hoffnung dass
er klein beigibt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: kos und dg2rbf
Das ist alles der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Wie will man einen Händler dazu zwingen das Gerät umzutauschen?
Man kann ihm ja nicht das alte Gerät dahinknallen und sich einfach eins aus dem Regal nehmen und gehen,
damit macht man sich wegen Diebstahl oder sogar Raub strafbar.

Natürlich kann man den Rechtsweg einschlagen, dann darf man aber monatelang auf eine Entscheidung warten.
Oder man macht beim dem Händler eine Szene, dass die Wände wackeln in der Hoffnung dass
er klein beigibt.
Ja, wenn der Verkäufer einem seine Rechte verweigert, sollte man selbstverständlich Rechtsmittel einlegen. Idealerweise hat man einen Zeugen dabei und klagt anschliessend nicht nur sein Recht, sondern auch Schaden ein. Kosten für Rechtsmittel/verfahren werden dann sowieso vom Verkäufer getragen.
Natürlich hilft das einem nicht in diesem Moment. Aber man kauft dann ein neues Gerät bei einem vertrauenswürdigen Händler und wickelt den anderen KV vor Gericht ab.


Dies ist keine Rechtsberatung. Bitte verbindliche Auskünfte lediglich beim Rechtsanwalt einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: BuddyMic und RealRusty
Vielen lieben Dank für die umfangreichen und lehrreichen Antworten. Das hätte ich so nicht gedacht :)

Genau genommen gab es ja nur zwei Möglichkeiten, weshalb der Verkäufer, der gleichzeitig auch Abteilungsleiter der Computerabteilung ist, den Umtausch abgelehnt hat:

1. Er wusste es tatsächlich nicht. Das ist aber sehr unwahrscheinlich, da ich sicherlich nicht der Einzige bin, der bisher aufgrund eines Defekts ein Austauschgerät wollte.

2. Er hatte keine Lust dazu (Aufwand, Verkaufsstatistiken etc.) und hatte darauf spekuliert, dass ich vom Recht der Nachlieferung nichts weiß, was bis dato ja stimmte. Dann hat er mich wohl belogen. Schade, dass ich alleine dort war und keinen Zeugen dabei hatte.

Eigentlich wollte ich nur ein MacBook kaufen und keine große Sache daraus machen. Aber wenn man arglistig getäuscht wird, dann lässt man dies nicht einfach so auf sich sitzen. Wenn ich das Gerät (hoffentlich bald) abholen darf und sehe nur einen einzigen Mangel, bleibt selbiges dort stehen und ich bestehe auf Nachlieferung. Klappt das nicht, wende ich mich an den Verbraucherschutz. Dort hat man mir schon einmal geholfen, nachdem das Gerüst eines Dachdeckers nach einem Windstoß auf mein Auto gefallen war und selbiger meinte, das wäre mein Pech, da ich mein Auto ja woanders hätte parken können...:rolleyes: Ja nee, is klar!

Ich hatte mir vor einigen Jahren kurz vor unserem Jahresurlaub eine Sony A7r (Digitalkamera) bei einem recht bekannten Online-Versender gekauft. Im Urlaub bemerkte ich, dass das Bajonett Spiel bekam und das Objektiv nicht mehr hundertprozentig plan auf dem Kamerabody saß. Nach etwas Recherche hatte ich herausgefunden, dass eben diese Kamera öfters von solchen Problemen betroffen war. Ein kurzer Anruf beim Versender genügte, um nach der Rücksendung die vollständige Erstattung des Kaufpreises zu bekommen.

Fehler passieren überall und das ist auch nicht weiter schlimm. Nur werde ich künftig nur noch dort kaufen, wo diese Mängel nicht mehr auf mich als Kunde abgewälzt werden.

Viele Grüße
Michael
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: einPendler, iPhill, monstropolis und eine weitere Person
Ich muss gestehen, ich habe schon lange keinen so unaufgeregten Beitrag gelesen - auch und gerade im Bezug auf den geschilderten Sachverhalt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dokdok, urmelchen2009, iPhill und 4 andere
Michael der Saturn basher :-D
 
Das ist genau der Grund wieso ich immer bei Apple selbst kaufe.....
 
Bin mir nicht sicher, ob man direkt tauschen lassen kann.
e-recht24 sagt:
Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.amp.html
 
Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an.
Recht haben und Recht bekommen können da auseinander gehen.
Der Verkäufer hat da in der Praxis auch mitzureden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: lulesi
Letztendlich kommt es auf den Einzelfall an.
Recht haben und Recht bekommen können da auseinander gehen.
Der Verkäufer hat da in der Praxis auch mitzureden.

Genauso steht es im Gesetzestext und wurde ja auch schon wiedergegeben.
 
Zurück
Oben Unten