MacBook Pro 16'' Displayschaden OHNE Fremdeinwirkung - keine Garantie

Mit dem dritten Bild kann ich nichts anfangen, aber die anderen beiden Bilder zeigen doch relativ deutlich, dass dort punktuell eine Kraft auf den Bildschirm eingewirkt hat. Also beim Zuklappen, war etwas zwischen dem Bildschirm und dem Gehäuse. Das kann etwas relativ kleines, aber eben hartes gewesen sein.

Also, da sehe ich mal so gar keine Chance ausser Kulanz ... und die kann dir eigentlich nur Apple bzw. dein Händler gewähren.
 
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Das Dritte Bild soll zeigen, dass der Bildschirm nicht eingedrückt wurde oder wellig ist. Ansonsten würde man in der Spiegelung eine Kante sehen oder eine Krümmung etc.
Das hat der Mitarbeiter auch gesagt. Ein Spannungsriss sehe anders aus meinte er.
Leider bin ich mir sehr sicher, dass ich nichts zwischen Bildschirm und Gehäuse eingeklemmt habe, da auf meinem Schreibtisch nur Laptop und Lampe stehen und keine Kleinteile oder Kabel.
 
Naja, ich stimme dem Apple Mitarbeiter da vollkommen zu. EIn Spannungsriss hätte einen anderen Verlauf ... Also auch wenn du dir da sicher bist, es wird irgendetwas dazwischen gewesen sein. Ich denke nicht, dass es hier irgendeine Art der Kulanz gibt, ausser vielleicht eine etwas günstigere Displayreparatur (vielleicht 150€ weniger).
 
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Danke für deine Meinung.
 
Drücke die Daumen, dass es trotzdem zu einer annehmbaren Lösung für dich kommt.
 
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Vielen Dank, ich berichte wie es heute bei Gravis war und danach muss ich wohl in den sauren Apfel beißen :/
 
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Was willst du denn damit bei Gravis?
Rechtliche Gewährleistungsansprüche hast du gegenüber dem Verkäufer und das ist nunmal Mediamarkt. Da würde ich dann auch als erstes hingehen.
 
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Ich habe leider keine Rechtsschutz, aber mein Vater hat eine und könnte das übernehmen. Das MacBook wurde auf über mein Unternehmen gekauft und deshalb rechtlich im Besitz des Unternehmens.
Warum sollte die Rechtsschutzversicherung Deines Vaters, einen Streitfall für einen Rechner (D)einer Firma übernehmen?
Ich weiß ja nicht welche Art von Unternehmung Du hast - eventuell wäre eine Rechtsschutz sinnvoll.

Ich werde es heute nochmal zu Gravis bringen und schauen was die sagen.
Ich dachte, das Gerät wurde bei MM gekauft - was hat den Gravis damit zu tun? Ein KVA für die Reperatur wird sicherlich im gleichen Rahmen liegen.
Du musst Dich entscheiden, ob Du Dich auf Herstellergarantie oder Gewährleistung berufst.
Vertragspartner im Kaufvertrag ist MM und somit auch Ansprechpartner für die Nacherfüllung

Ich dachte immer dass der Verkäufer in den ersten 6 Monaten unter Beweis Pflicht steht, dass der Schaden von mir verursacht wurde. Würde das nicht auch heißen dass Apple ein externes Gutachten bezahlen müsste?
Das ist richtig und wurde hier mehrfach auch schon so genannt - in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung(! nicht Garantie) liegt die Beweislast beim Verkäufer(!), also MM
Apple ist Ansprechpartner für freiwillge (!) Herstellergarantie.


Das ist keine Rechtsberatung - dafür bitte entsprechend mit einem Juristen/Anwalt sprechen
 
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Media-Markt, Gravis, Rechtsschutzversicherung des Vaters, Rechner über Firma gekauft....

Bin ich der einzige, der das alles etwas merkwürdig findet ?
 
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Media-Markt, Gravis, Rechtsschutzversicherung des Vaters, Rechner über Firma gekauft....

Bin ich der einzige, der das alles etwas merkwürdig findet ?

Yep, und warum sollte jemand, der über (Rechsschutz)Versicherungbetrug nachdenkt, nicht auch versuchen einen eventull selbst herbeigeführten Schaden als Produktmangel darzustellen.
Das Thema Seriosität hatten wir ja weiter oben schon mal....
 
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Und dann gestern erst angemeldet...

Hier riecht es etwas trollig.
 
Media-Markt, Gravis, Rechtsschutzversicherung des Vaters, Rechner über Firma gekauft....

Bin ich der einzige, der das alles etwas merkwürdig findet ?

naja, bei mediamarkt gekauft (nichts merkwürdiges).
bei apple angerufen und die sagen geh zum nächsten autorisierten apple service,
das wird wohl gravis sein. (nichts merkwürdiges.)
rechner über firma kaufen, um sich die MWST ersetzen zu lassen. (nichts merkwürdiges.)
bloß halt nicht dran gedacht, dass die gewährleistung nur bei privatkunden gilt.
 
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Und dass es bei Gewaltschäden eh keine Gewährleistung gibt.
 
Ich habe leider keine Rechtsschutz, aber mein Vater hat eine und könnte das übernehmen. Das MacBook wurde auf über mein Unternehmen gekauft und deshalb rechtlich im Besitz des Unternehmens.
Wie @oneOeight bereits schrieb: das mit der Gewährleistung hat sich damit schon erledigt. Diese in ein Verbaucherschutzrecht. Da du das Gerät als Unternehmen gekauft hast gibt es diese nicht für dich.

Darüber hinaus hat Apple mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, weil dein Verkäufer MediaMarkt ist.
 
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Und dass es bei Gewaltschäden eh keine Gewährleistung gibt.

ja, das ist ja die frage, ob das jetzt der fall ist.
wir wissen ja nicht, ob es da jetzt haustiere wie katzen gibt, die irgendwas umgeworfen haben können.
man möge sich genau das gleiche problem erinnern, wo ein forums user genau den gleichen schaden mit einem anderen macbook modell hatte.
wie das da ausgegangen ist, weiß ich allerdings nicht mehr.
aber dafür gibt es doch die suche.
 
Und dass es bei Gewaltschäden eh keine Gewährleistung gibt.
In den ersten sechs Monaten müsste jedoch der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel nicht bereits bei Übergabe bestanden hat. Kann er dies nicht, würde in der Regel zu Gunsten des Verbrauchers entschieden.
 
Wie @oneOeight bereits schrieb: das mit der Gewährleistung hat sich damit schon erledigt. Diese in ein Verbaucherschutzrecht. Da du das Gerät als Unternehmen gekauft hast gibt es diese nicht für dich.

Darüber hinaus hat Apple mit der Gewährleistung überhaupt nichts zu tun, weil dein Verkäufer MediaMarkt ist.

Nein eine Gewährleistung gibt es selbstverständlich auch unter Unternehmen. Das heißt: Der Unternehmer muss die Sache nach Erhalt prüfen und ev. Mängel in angemessenen Rahmen melden (ca. 2 Wochen). Danach muss der Unternehmer (Käufer) beweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. Verbrauchern wird hier eine Frist von 6 Monaten, nach Lieferdatum, eingeräumt, in der der Verkäufer beweisen muss, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht bestanden hat.
 
Okay, Danke! Das war mir so nicht mehr bewusst. Jedoch ist die Frist deutlich kürzer für Unternehmen.
 
Okay, Danke! Das war mir so nicht mehr bewusst. Jedoch ist die Frist deutlich kürzer für Unternehmen.

Die Frist der Gewährleistung ist die selbe: Bei Neuware in Deutschland 2 Jahre. Der Unterschied ist die Beweislast.
 
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