Macbook Pro 15" 2014 Akku aufgebläht - kein Apple Support mehr möglich

Stimmt, aber selber wechseln ist schon ein Akt. Ist man aber für unter 100€ fertig. Wenn eine Firma das macht, kann das schonmal bis 300€ kosten. Aber 600franken sind ja 550€ (Wenn Google mich nicht angelogen hat) ... das finde ich zu teuer. Also einfach, wenn du ich es nicht selber traust, mal bei anderen Firmen nachfragen, da gibt es doch bestimmt noch mehr in deiner Gegend.

Zum Thema Akku und Gewährleistung: auf einem Akku wird in der Regel 6 Monate gegeben. Aber nach einem Jahr sollt man jedenfalls noch Ersatz Akkus vom Hersteller kaufen können. Ansonsten bleibt immer noch ein Drittanbieter.
 
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Wenn eine Firma das macht, kann das schonmal bis 300€ kosten. Aber 600franken sind ja 550€ ... das finde ich zu teuer.
Mir wurde bei einem ASP ein ähnlicher Preis für mein 15" MBP (Mid2015) genannt: "so zwischen 500 und 600 Euro...". Einen konkreten Preis wollte man mir nicht geben weil abhängig von der Arbeitszeit. Auf meinen Einwand dass Apple das für 209 Euro anbietet haben sie sich dumm gestellt und behauptet das gilt nur für iPhones/iPads. Hab ihnen dann die Apple-Supportseite gezeigt bevor ich mich verabschiedet habe.

Wurde dann im Apple Store erledigt. Waren halt 2 Termine mit jeweils 100km Anfahrt...
 
Solange die Geräte bei Apple im Status Supported sind ist das kein Problem (vom Aufwand und ggf. Ärger abgesehen). Bei Vintage musst du glück haben ob Apple die Teile noch hat und bei Obsolete hast du bei Apple direkt und Apple Service Provider die Appleteile verbauen keine Chance mehr. Da bleiben nur noch freie Anbieter (verbaut z.B. Gravis nicht auch Akkus von Drittanbietern?) oder eben selbst tauschen.
 
Du solltest dich mal zur EU Produktmängelhaftung (ehemals Gewährleistung) seitens des Verkäufers/Käufers mal gut informieren. Dann erübrigen/relativieren sich vermutlich deine Beiträge bzw. Ansichten.
*räusper *... ich habe beruflich viel mit dem Thema Produkthaftung zu tun. Erkläre doch bitte mal was sich durch eine "EU Prdukmängelhaftung" relativeren soll.

Und, es gibt zwar eine EU-Richtlinie, aus der das deutsche Prdoukthaftungsgesetz hervorgegangen ist, das hat aber nichts mit der kaufvertraglichen Gewährleisung zu tun und ist schon gar nicht "ehemals Gewährleistung". Es wäre auch interessant zu wissen, was du unter "EU Produktmängelhaftung" abseits des ProdHG und der Rechtschsprechung zur Produkthaftung im Allgemeinen genau verstehst.
 
Zum Thema Akku und Gewährleistung: auf einem Akku wird in der Regel 6 Monate gegeben.
Die Gewährleistung kann in D bei neuen Produkten nicht unter 2 Jahren betragen. Garantie dagegen geht natürlich auch nur für 6 Monate. Aber Garantie und Gewährleistung sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge.
 
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Soweit ich das bis jetzt recherchiert habe bzw. kennengelernt habe gibt es in der EU und damit auch in Deutschland eine Produktmängelhaftung (auch genannt Gewährleistung) des Verkäufers gegenüber dem Käufer für 24 Monate mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu ungunsten des Käufers. Was das bedeutet sollte man wissen. Das hat mit einer Garantie eines Herstellers, erweiterten Garantien oder Versicherungen die angeboten werden (alles freiwillig bzw. mit zusätzliche Kosten verbunden) nichts zu tun.

Wenn man die Bedeutung und die Unterschiede kennt, zahlt sich das aus auch beim darüber reden und diskutieren bzw. aufstellen von Aussagen in den Angelegenheiten. Und darauf bezog sich auch das „relativieren“.

P.S. Produkthaftung meinte ich nicht.
 
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Und darauf bezog sich auch das „relativieren“.
Der, nennen wir es Disput zwischen dir und mir, beruht ja offenbar auf der bei mir hoffnungsvolleren Sichtweise bei Gewährleistungsfällen jenseits der sechs Monate bis zu dem in diesem Thread konkret genannten Jahr, nachdem der Akku bereits defekt gewesen sei, wenn, d.h. genauer, falls es eine gefestige Rechtsprechung geben sollte, die evtl. annimmt, dass ein Akku bei heute möglicher Fertigungstechnik regelmäßig und erwartbar ein Jahr durchhält – und es deshalb keiner besonderen Beweisführung durch den Kunden bedarf, er sich also lediglich auf jene gefestigte Rechtsprechung beziehen kann. (Und freilich immer unterstellt, dass der Anwender den Akku nicht bspw. selber mal fallengelassen hat – dann sollte dieser aber auch keinen Aufstand machen und ihn halt neu kaufen.)

Und ob es eine solche gefestigte Rechtsprechung gibt, das mag dann eine Fachanwalt dem Kunden erzählen.
Letztlich geht es darum, auch jenseits der ersten 6 Monate bei Gewährleistungsfällen nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen – auf so ein Verhalten bauen ja die Händler.
 
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Letztlich geht es darum, auch jenseits der ersten 6 Monate bei Gewährleistungsfällen nicht gleich die Flinte ins Korn zu werfen – auf so ein Verhalten bauen ja die Händler.

Da spricht nichts dagegen und Händler wie Amazon z. B. verzichten grundsätzlich wohl aus Kulanz auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten und andere zu Recht nicht. Mir ging es lediglich um das was Schwarz auf Weiß im Recht steht um informiert zu sein und zu wissen was auf einen zukommen kann.
Reklamationen von Akkus sind allerdings auch noch eine besondere Sache da sie nicht nur einer kalendarischen Alterung unterliegen sondern auch ein Abnutzungsteil sind so wie Bremsen oder Reifen z. B. und Handhabung des Nutzers auch noch eine Rolle spielt. Da kann es eher zu Probleme kommen denke ich bzw. habe ich schon gesehen.
 
*räusper *... ich habe beruflich viel mit dem Thema Produkthaftung zu tun. Erkläre doch bitte mal was sich durch eine "EU Prdukmängelhaftung" relativeren soll.

Und, es gibt zwar eine EU-Richtlinie, aus der das deutsche Prdoukthaftungsgesetz hervorgegangen ist, das hat aber nichts mit der kaufvertraglichen Gewährleisung zu tun und ist schon gar nicht "ehemals Gewährleistung". Es wäre auch interessant zu wissen, was du unter "EU Produktmängelhaftung" abseits des ProdHG und der Rechtschsprechung zur Produkthaftung im Allgemeinen genau verstehst.

Ich vermute du hast mich falsch verstanden bzw. Produkt und Haftung gelesen und das mit Produkthaftung des Herstellers für dich beruflich verbunden. Davon rede ich aber überhaupt gar nicht.
Ehemals Gewährleistung bedeutet für mich das es heute auch andere Begriffe dafür gibt das ein Verkäufer für einen Mangel an einem Produkt haften muss und diese auch benutzt werden.
 
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