MacBook Pro 13" early 2009 Haftpflichtschaden

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NemesisNeoRec

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Hallo erstmal Leute,
Ich weiss, hier wurde schon einiges über Haftpflichtschäden durchgekaut, aber ich schilder euch jetzt mal meine Geschichte, vielleicht kann mir der eine oder andere Tipps bezüglich der Abwicklung der Sache geben.
Ich habe am 31.01.14 eine Geburtstagsfeier ausgerichtet und dabei mein o.g. MacBook an der Musik gehabt. Eine Freundin von mir hat dummerweise ihr Bier beim Umschalten der Musik über mein MacBook vergossen (lief womöglich komplett über die Tastatur)
Jetzt kommts: das dumme an der Sache ist, dass es an dem Abend keinen wirklich interessierte bzw. ich noch nichts von meinem Glück wusste und somit das MacBook "munter" den Abend weiter in Betrieb war.
Jetzt, ein paar Wochen später merke ich erhebliche Beeinträchtigungen am Touchpad (es reagiert nur noch schwammig, stellenweise hat es richtige Aussetzer und auch sein Eigenleben) und das Book wird nach kurzer Zeit sehr heiß.
Nun habe ich das soweit mit der Verursacherin abgeklärt und habe auch die Tage den Brief ihrer Versicherung bekommen. Darin soll ich Fragen bezüglich vorrangegangener Schäden beantworten, was schreibt man denn da rein? die Wahrheit? oder schießt man sich da ein Eigentor? und ja, das Ding ist mir einmal runtergefallen auf die linke Kante im geschlossenen Zustand, aber danach war keine technische Beeinträchtigung festzustellen.
Das nächste "Problem" ist, wie hoch setze ich denn die erwartete Erstattung an? das Book ist ja schließlich schon fast 5 Jahre alt und wird bei eBay in der gleichen Ausstattung mit 500-600€ gehandelt.
Eine Reparatur würde ich ja auch durchführen lassen, nur bezweifle ich, dass da bei so einem alten Gerät noch im Rahmen ist.

Ich hoffen ihr könnt mir da weiterhelfen, bin gerade etwas ratlos.

Danke!!
der Nem
 
@ Admin: bitte in das passende Thema verschieben, pardon!
 
was schreibt man denn da rein? die Wahrheit?
Was willst du jetzt hören? "Nein, mach's nicht"?

http://dejure.org/gesetze/StGB/265.html

§ 26 StGB schrieb:
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Wenn du einen Tatbestand nach 265 erfüllst und dich hier jemand öffentlich angestiftet hat (ein gut Zureden reicht), ist er ebenfalls dran.

Gesetzlich ist das ziemlich eindeutig. ;)

Die erwarte Erstattung würde ich beim guten Gebrauchtpreis ansetzen. Vielleicht 800 Euro. Bezahlt wird das sicher nicht, aber das zu klären ist Aufgabe der Versicherung.

Dass der Schaden schon länger her ist, sollte das kein Problem sein. Der Schadenfall ist ja eingetreten. Wenn der ursächlich für das Problem ist, bezahlt auch die Versicherung. Vorschäden sind natürlich insofern blöd weil sie den Zeitwert mindern. Das kann aber auch nicht in jedem Fall in Abzug gebracht werden. Wenn es ein optischer, kleinerer Mangel ist, spielt das kaum eine Rolle.
 
Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort! Ich merke gerade, dass das wohl von mir ein bisschen blöd beschrieben war, ich mit mit "soll ich die Wahrheit sagen" natürlich, ob ich den genannten Sturzschaden dort aufführen soll.
Reingeschrieben habe ich es sowieso schon, ich war mir nur unsicher, ob mir das dann nicht zum Nachteil angerechnet wird. Über die rechtliche Situation bin ich mir bewusst, der Schaden ist ja so passiert, wie ich es geschildert habe.
Und ja, der Schaden ist nur ein optischer Schaden.
 
jetzt aber noch was anderes: Ich soll das Macbook an einen Gutachter schicken, da reicht es doch sicher aus, wenn ich das Book komplett platt mache. Es geht ja nur um die Feststellung des Schadens am Touchpad.
Gut, dann werde ich da mal 800€ eintragen.
 
800 Euro fuer einen Touchpad? Das Ding ist somit ein Totalschaden und die Versicherung wird den Zeitwert ersetzen, der bei einem 5 Jahre alten Laptop auch gegen Null gehen duerfte. Das ist das dumme mit Haftpflichschaeden, wo man am Ende ordentlich zuzahlen darf um was Neues anzuschaffen.
 
Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort! Ich merke gerade, dass das wohl von mir ein bisschen blöd beschrieben war, ich mit mit "soll ich die Wahrheit sagen" natürlich, ob ich den genannten Sturzschaden dort aufführen soll.
Keine Ahnung. Ich würde mich tatsächlich fragen, wie die Frage gemeint ist. Nur relevante Schäden? Und wenn ja, für was relevant? Bei der Frage geht es sicher zum einen darum, ob der aktuelle Schaden vielleicht von einem Vorschaden herrühren kann und wahrscheinlich auch darum, wie es mit dem Wert aussieht. Ein gerissenes Display mindert natürlich den Zeitwert.

Wenn der Rechner nur runtergefallen und nicht kaputt ist, ist ja kein Schaden entstanden. Eine kleine(!) Delle würde ich ggf. sogar als normale Gebrauchsspur bezeichnen. Ein Schaden ist IMHO eine funktionelle Einschränkung. Oder ggf. eine optische. Wie z.B. ein Hagelschaden.

Ob der Sturzschaden relevant ist, ist aus der Ferne schwer zu beurteilen. Wenn du den Rechner aber sowieso einschicken sollst, kann das auch der Gutachter erledigen. Lass das Feld doch einfach frei. Wäre so mein erster Gedanke.

800 Euro fuer einen Touchpad? Das Ding ist somit ein Totalschaden und die Versicherung wird den Zeitwert ersetzen, der bei einem 5 Jahre alten Laptop auch gegen Null gehen duerfte. Das ist das dumme mit Haftpflichschaeden, wo man am Ende ordentlich zuzahlen darf um was Neues anzuschaffen.
Das ist ein Notebook. Kein Auto. Bei der PHV gibt es keinen "Totalschaden". Die PHV ersetzt immer nur den Zeitwert. Und ich bin mir sicher, dass der Zeitwert nicht gegen null geht. Dafür hat der Gutachter Listen, nach dem er abrechnet.

PHV != KFZ HP
 
Er gibt aber 800 Tacken als Schaden an (den Wert wird er ja irgendwo herhaben), somit ist von vornherein klar das keine Reparatur erfolgen wird durch die Versicherung. Meine Prognose sind zwischen 400-500 Euro.
 
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