MacBook gestohlen - Versicherung?

Naron

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Heut morgen waren die Freunde in grün da. Aus unsrem Wohnbereich wurde unser MacBook gestohlen, Gartentüre wurde einfach angehebelt. Sehr ärgerlich, Glück im Unglück nichts weitere wurde gestohlen. Naja ich komme mit dem Gedanken aber kaum klar.
Ich hab aber eine Frage wie das jetzt versicherungstechnisch aussehen wird. Das MacBook hatte eine Garantieerweiterung von Gravis, in der steht auch gegen Diebstahl, und Raub, allerdings nur bei mobilen Geräten, genau steht da

"Im Falle von Diebstahl, Einbruch, Raub, Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit wird nur bei mobilen Rechnern (bzw. sonstigen der Bauart nach tragbaren Computern) eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 536,00 inkl. MwSt. fällig."

Die müsste dann bei mir doch greifen oder? und wie ist das mit der normalen Hausrat, sichert die das ab(wenn ja wie hoch), eigentlich ja auch, wie sollte man sowas klären, weil beides in Anspruch nehmen geht ja sicher wegen Versicherungsbetrug nicht.

Vllt kann mir einer Auskunft geben, bevor ich mir am Montag da erkundigen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne Haftpflicht bei Diebstahl? Meinst wohl eher ne Hausrat ... ;-)
 
wenn du ne hausrat hast, dann greift die ein. normalerweise zahlt die dann den zeitwert oder den preis der neuanschaffung. das musste aber mit deiner versicherung klären. außerdem zahlt die die reparatur der gartentür.

ich hoffe du hast nen backup.
 
klar, bin noch völlig durch den wind
 
Was ist denn ein "Wohnbereich"? Wohnung, Haus? Ferienwohnung? Habt ihr ne Hausratversicherung?
Die Haftpflicht könnt ihr da schon mal vergessen, die Gravis Diebstahlversicherung greift aber.
 
Hatte die Gravis Versicherung damals nicht. Aber hatte mich erkundigt. Der Tuppes an der Theke meinte ich müsste den Schaden bei der Polizei anzeigen gehen und mit der Anzeige dann zu Gravis rennen. Halt als nachweis.

Dann sollte das ganze über die Bühen gehen. Mehr konnte oder wollte er nicht sagen.
 
wenn du ne hausrat hast, dann greift die ein.

wie viel wird die ersetzen richtet sich das nach dem aktuellen "wert"? das Macbook war von 01/07.
Wenn ich die in Anspruch nehme, hätte ich trotzdem auf ein Anrecht bei Gravis das ersetzt zu bekommen bei einer Selbstbeteiligung von den 536€?

Strafanzeige etc, wurde heute morgen schon alles gemacht
 
Hallo, sowas deckt ganz normal die Hausrat-Versucherung ab (nicht Haftplicht, du hast ja keinen umgenietet ;) ). Eine Hausrat-Versicherung hast du sicherlich. Wenn nicht, ist das halt ziemlich fahrlässig.

Normalerweise hat man die Hausrat-Versicherung zum Neuwert abgeschlossen, d.h. du bekommst ein neues Macbook. Nur wenige Versicherungen haben die (schlechten) Bedingungen zum Zeitwert. Wenn dein Macbook aus 01/07 mit dem aktuellem Basis-Modell z.B. vergleichbar ist, bekommst du 1299 EUR (oder halt 950 für das "alte" weisse, das hängt von deinem Notebook ab, ich würde erstmal das Alubook als Ersatz sehen).

Ob bei deiner Hausrat eine Selbstbeteiligung dabei ist, steht im Vertrag. Oftmals hat man keine, aber sonst max. 150-250 EUR, also deutlich weniger als Gravis.

Also Hausrat-Versicherung nachschauen und SOFORT melden. Gravis in dem Fall vergessen, denn man kann keine Versicherung 2mal in Anspruch nehmen bei Diebstahl. Gravis ist vor allem dazu da, wenn dir das Ding unterwegs geklaut wird.
 
ich danke euch soweit. Ein backup hab ich zum Glück, hatte 1 Monat vorher gerade eine neue 320gb festplatte und 2 gb ram eingebaut *rolleyes*

werd gleich mal nachschauen wie die Hausrat geregelt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die ersetzt das, was auf der Rechnung vom MacBook steht.

Nicht ganz korrekt, das ersetzt so keine Versicherung. Entweder gibt es die Neuwertregelung, d.h. die Versicherung ersetzt das, was das Macbook am Tag des Diebstahls (!) neu kostete (Hausrat nach Neuwert) oder halt den Zeitwert, d.h. was das Book am Tag des Diebstahls gebraucht kostet (Zeitwert).

Ggf. ist natürlich Neuwert = Anschaffungswert, muss aber nicht sein, kann weniger oder mehr sein.

Die Regelung ist ja sinnvoll, da man sicherlich für 90% der Sachen im Hausrat keine Rechnung mehr hat.
 
Rechnung und alles ist noch da. Eine Sache noch, Man kann doch irgendwo auf der Apple hp die Seriennr. eingeben für gestohlene Objekte melden, sicher bringt das nicht viel aber ich würds trotzdem gern machen, nur finde ich das nicht, hat da jemand die Link zu?
 
Nicht ganz korrekt, das ersetzt so keine Versicherung. Entweder gibt es die Neuwertregelung, d.h. die Versicherung ersetzt das, was das Macbook am Tag des Diebstahls (!) neu kostete (Hausrat nach Neuwert) oder halt den Zeitwert, d.h. was das Book am Tag des Diebstahls gebraucht kostet (Zeitwert).

Hausrat wird immer nach Neuwert ersetzt. Der Einfachheit halber wird der Versicherer einfach den Preis auf dem Kassenzettel bezahlen. Wie will man denn feststellen, was ein gebrauchtes MacBook am Tag des Diebstahls neu gekostet hat? Das gibt es unter Umständen gar nicht mehr neu.
 
Rechnung und alles ist noch da. Eine Sache noch, Man kann doch irgendwo auf der Apple hp die Seriennr. eingeben für gestohlene Objekte melden, sicher bringt das nicht viel aber ich würds trotzdem gern machen, nur finde ich das nicht, hat da jemand die Link zu?

sowas bietet Apple nicht an. ruf an und melde das book als gestohlen.
 
Auf keinen Fall ueber diese Versicherung von Gravis abwickeln sondern ueber die Hausrat. Dann kannst Du Dich dann wengstens ueber ein neues Book freuen, da Hausrat in der Regel wie schon erwaehnt eine Neuwertversicherung ist.
 
Wie will man denn feststellen, was ein gebrauchtes MacBook am Tag des Diebstahls neu gekostet hat? Das gibt es unter Umständen gar nicht mehr neu.
Gebraucht ist es ja eben nicht. Angneommen er hat das MB vom Nov. 06, dann hat es laut Gebrauchtpreisliste einen Zeitwert von 700€. Drin steckt ein C2D 2 GHz, 2 GB RAM, 320 GB HDD etz. Natürlich gibt es dieses MB nicht mehr neu, denn Apple hat ja schon alleine 4 Updates rausgebracht. Also wird ein MB mit adäquaten Spezifikationen beschafft. Sollte es da keins geben, dann wird eben das genommen, welches dem am ähnlichsten ist.
 
Eigentlich wird da garnichts beschafft. Die Versicherung zahlt den Preis auf der Rechnung und gut ist. Die sind auch nicht interessiert an mehr Aufwand.
 
Neuwert = Neupreis eines Gerätes gleicher Art und Güte zum Schadenzeitpunkt

Wenn du dir 1995 ein Thinkpad für 10.000 DM gekauft hast und das heute gestohlen wird bekommst du garantiert keine 5.000 EUR ;-)
 
Sondern? Den Neupreis eines Thinkpads von 1995? Das ist ja cool. Da wäre 1,- EUR ja wohl noch zuviel.
 
Hä?
Eben nicht den damaligen, den heutigen Neupreis.
Ein Acer von heute für 500 eur stünde so einer Mühle in nichts nach, ergo 500 :)
(wäre immer noch guter Kurs)

Wollte es nur überspitzen weil manche meinten der Anschaffungspreis gelte als Grundlage.
 
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