MacBook drei Mal defekt innerhalb von nur 10 Monaten!?

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Maniac_NRW

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Hey!

Mein MacBook bereitet mir mal wieder Sorgen... Ich habe es vor ca. 10 Monaten gekauft und musste es direkt nach dem Auspacken reparieren lassen, weil das Touchpad nicht richtig und die "ä"-Taste gar nicht funktionierte. Vor knapp zwei Wochen musste ich es dann wieder reparieren lassen, weil der Inverter der Hintergrundbeleuchtung des Displays defekt war und das Display somit immer flackerte. Heute habe ich feststellen müssen, dass der linke Lautsprecher auch seinen Geist aufgegeben hat.
Das ist nun schon der dritte Defekt und bin echt genervt! Da inverstiert man eine (für einen Auszubildenden) nicht grade geringe Geldsumme, um sich ein "Qualitätsprodukt" von Apple zu kaufen und dann sowas. Ok, es sind kleine Fehler, aber die häufen sich und dürften eigentlich trotzdem nicht passieren.

Hat jemand von euch Erfahrungen mit dem kompletten Tausch von Geräten, bzw. der kompletten Wandlung des Kaufvertrags? Die Wandlung kommt für mich eigentlich nicht in Frage, weil ich mit dem MacBook ansonsten sehr zufrieden und ein echter Apple-Fan geworden bin! Nur weiß ich ja nicht, ob mein Händler mir einfach so ein neues Gerät in die Hand drücken will, bzw. muss! Wie ist denn dort die Rechtslage?

Danke für eure Hilfe!

Grüße, Jan
 
Also ich weiß von einem Kollegen, der ein Fujitsu-Siemens Notebook hatte, das er beim dritten Garantiefall sein Geld zurückbekommen hat. Das war allerdings meines Wissens nach Kulanz des Herstellers, und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Probiers einfach bei deinem Händler oder bei Apple direkt. Bei Apple ruhig auch mal auf den Tisch haun, und nicht gleich abwimmeln lassen! Verweis auch drauf, dass andere Hersteller da wesentlich kulanter sind. 3 Defekte in 10 Monaten sind meiner Meinung nach eine Zumutung!
 
nach dem 2ten fehlgeschlagenem Reperaturversuch hast du ein Recht auf Wandlung (hab keine Lust den Gesetzestext zu suchen)
Wandlung kann in deinem Fall, Geld zurück (abzüglich ''Nutzungsgebühr) oder Austauschgerät bedeuten. Einfach den Händler/Apple mal fragen.
 
Muss es sich dabei nicht um den gleichen Defekt handeln bei jeder Reperatur?
 
nach dem 2ten fehlgeschlagenem Reperaturversuch hast du ein Recht auf Wandlung (hab keine Lust den Gesetzestext zu suchen)
Wandlung kann in deinem Fall, Geld zurück (abzüglich ''Nutzungsgebühr) oder Austauschgerät bedeuten. Einfach den Händler/Apple mal fragen.


§§ 437, 439, 441 BGB

Gruß
 
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