MacBook bei Steuererklärung mit angeben . Wer kennt sich hier aus?

Chrissi1967

Chrissi1967

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Guten morgen zusammen,

habe mir Ende des Jahres ein neues MacBook Pro 2021 (M1) zugelegt. ( Datum Rechnung 30.12.2022 ).

Damit ersetze ich mein bisheriges, womit ich auch schon im Jahr 2022 regelmäßig berufliche Dinge von daheim erledigt habe.
Grundsätzlich arbeite ich nicht im Homeoffice, dennoch habe ich eine Remote Desktop Verbindung auf die Arbeit und erledige
berufliche Dinge des öfteren, insbesonders am Wochenende von daheim.

Darf ich das MacBook noch für das Jahr 2022 in der Steuererklärung angeben? Oder in der nächsten für 2023? Oder darf ich das überhaupt nicht
absetzen?

Wer kennt sich hier aus?

LG
 
Es muss mit deiner Jobbeschreibung zusammenpassen, als angestellter Koch beispielsweise kannst du keine Computer abschreiben. Der Arbeitgeber darf dir kein Gerät zur Verfügung gestellt haben und er muss es verlangen, dass du auch von zuhause aus einloggst. Würde in der Firma eh ein Laptop rumliegen und/oder Arbeit von zu Hause aus ist gar nicht vereinbart, dann fehlen die Voraussetzungen. Wenn im Zweifelsfall beim Arbeitgeber nachgefragt wird und der sagt, du arbeitest nur vor Ort und hast dort einen eingerichteten Arbeitsplatz, dann würde das natürlich nicht zusammenpassen.

Wenn du der Meinung bist es steht dir zu das abzuschreiben und das Finanzamt stellt fest es passt nicht, dann streichen sie es dir eben wieder. Kann auch sein, dass sie Jahre später eine Steuererklärung prüfen und daraufhin rückwirkend weitere prüfen und dort auch rausstreichen.

Wenn du es abschreibst ist AfA zu berücksichtigen, du musst das Ding über die Verwendungsdauer abschreiben, also bei Computern drei Jahre. Du gibst das Gerät also in Teilen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 an. Infos wie man das berechnet gibt es via Google zuhauf. Belege/Rechnungen müssen natürlich vorhanden sein, und am besten du machst eine Aufstellung wie du auf die Summe der abzuschreibenden Sachen gekommen bist, mit der du dich auch Jahre später noch auskennst falls es zu einer Prüfung kommt. (Oft schreibt man dann nicht nur den Computer ab, auch alles Zubehör das dranhängt wie Backupplatte, Drucker, externer Bildschirm, sowie Rechnungen für den Internetzugang und Mobiltelefon usw usf.)
 
Das ist veraltetes Wissen.

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für einen PC oder Laptop in voller Höhe als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für sämtliches Zubehör für den Rechner sowie für Software. Das teilte das Bundesfinanzministerium den Finanzämtern am 26. Februar 2021 in einem ministeriellen Schreiben mit (Az. IV C 3-S-2190/21/1002:013)
Man kann natürlich auch auf Wunsch noch über mehrere Jahre abschreiben.

Wenn der Kauf am 31.12.2022 war, gehört das in die Steuererklärung von 2022

Voraussetzung ist allerdings, das man eine berufliche Nutzung auf dem privat angeschafften Gerät hat.
Dies muss unter Umständen nachgewiesen werden.
Berufliche Nutzung können z.B. Videokonferenzen oder ähnliches sein.

Der Anteil der beruflichen Nutzung muss Prozentual in 10% Schritten angeben werden. Ab 90% kann man zu 100% absetzen.

In einigen Ratgebern finden man den Hinweis, dass die meisten Finanzämter bis 50% berufliche Nutzung auf eine Prüfung verzichten.
 
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