Macbook Air M1, Magenta Stich normal?

Ok, bleiben wir mal bei deinem Beispiel:
die andere 4 sind ausgepackt und nicht von mir gekauft, weil sie defekt sind oder einen Mangel aufweisen. Und defekte oder mangelbehaftete Geräte wird er natürlich nicht zur UVP verkaufen. Es sei denn, er findet einen dummen.
Was der Verkäufer mit defekten oder mangelbehafteten Geräten macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wahrscheinlich gehen sie zurück zum Hersteller, zwecks Nachbesserung oder was weiß ich.

Natürlich würde der Verkäufer jedes der Geräte zur UVP verkaufen. Ob es ein Mangel oder Defekt ist, das definiert der Hersteller. Wenn es also einem Käufer aufstößt, dann kann er sich an Apple wenden und die Garantie in Anspruch nehmen, immer vorausgesetzt, dass es nicht am OS liegt, an der Beschichtung, oder einfach innerhalb der Toleranz liegt, wie so mancher Pixelfehler.

Wirklich seltsame Sichtweise.
 
Mein Ansprechpartner in Sachen Garantie ist aber immer der Verkäufer, z. B. Mediamarkt. Der ist für Garantie, Nachbesserung, Umtausch oder Rückgabe in meinem Fall zuständig.
Was "mein" Verkäufer mit dem Hersteller aushandelt, ist nicht meine Sache.
Das ist keine seltsame Sichtweise, sondern geltendes Recht.

Es kann auch sein, das Verkäufer und Hersteller der selbe sind, dann ist der der Ansprechpartner.
 
Mein Ansprechpartner in Sachen Garantie ist aber immer der Verkäufer, z. B. Mediamarkt. Der ist für Garantie, Nachbesserung, Umtausch oder Rückgabe in meinem Fall zuständig.
Was "mein" Verkäufer mit dem Hersteller aushandelt, ist nicht meine Sache.
Das ist keine seltsame Sichtweise, sondern geltendes Recht.

Es kann auch sein, das Verkäufer und Hersteller der selbe sind, dann ist der der Ansprechpartner.

Nein, dein Ansprechpartner in Sachen Garantie ist der Hersteller. Der Verkäufer ist dein Ansprechpartner in Sachen Gewährleistung. Das ist keine seltsame Sichtweise sondern (in Deutschland) geltendes Recht.
 
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In Sachen Hersteller Garantie ist nur der Hersteller der Ansprechpartner, nicht der Verkäufer. Es sei denn dieser verkauft eine zusätzliche Garantie selber.

Die Hersteller Garantie ist freiwillig und gesetzlich weder gebunden noch geregelt.

EU weit ist die Gewährleistung geregelt und die gilt zwischen Verkäufer und Käufer.

Manche Käufer glauben das das was sie sehen ein Defekt oder Mangel ist. Das kann sein, muss aber nicht. Dann sollte man das klären.
 
Umtauschen kann ich das Macbook leider nicht, da Mediamarkt das nicht macht.
Ich habe das Gerät nun übrigens eingeschickt, es soll der Bildschirm gewechselt werden.
Na dann kostet der neue Bildschirm hoffentlich weniger als die angebotene Rückgabe und ein Neukauf!
Mein Ansprechpartner in Sachen Garantie ist aber immer der Verkäufer, z. B. Mediamarkt. Der ist für Garantie, Nachbesserung, Umtausch oder Rückgabe in meinem Fall zuständig.
Was "mein" Verkäufer mit dem Hersteller aushandelt, ist nicht meine Sache.
Das ist keine seltsame Sichtweise, sondern geltendes Recht.

Es kann auch sein, das Verkäufer und Hersteller der selbe sind, dann ist der der Ansprechpartner.
Der präferierte Weg, also Gewährleistung oder (Hersteller-)Garantie wird allerdings von verschiedenen Herstellern/Verkäufern unterschiedlich gehandhabt oder gewünscht. Beispielsweise habe ich Bosch Geräte bei Metro gekauft, eins war defekt; Bosch angerufen und die meinten gleich die Metro soll da nichts machen. Musste nur den Kaufbeleg zusenden und habe alles selbst mit Bosch geklärt; also der Verkäufer weiß nicht, dass da was defekt ist, weil ich es direkt über die Herstellergarantie geregelt habe.

Im Zweifelsfall kann man also – wenn der Verkäufer sich sperrt – mal beim Hersteller fragen. Fragen kostet ja nix! Und solange man bei Apple unter dem 1 Jahr Garantie ist, sollte man sich doch entscheiden können, ob man es über die Gewährleistung des Verkäufers oder die Garantie von Apple regelt?

Hier ein Auszug von der Verbraucherzentrale:
Gewährleistung
Jeder Händler muss für zwei Jahre nach dem Kauf bzw. nach Übergabe der bezahlten Ware an den Kunden für die Mangelfreiheit der Ware zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übergabe einstehen. Das besagt das gesetzliche Gewährleistungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wichtig zu wissen: Zeigt sich an der Ware innerhalb der ersten sechs Monate ein Fehler, wird angenommen, dass dieser schon von Anfang an bestand. Erst danach müssen Sie als Käufer nachweisen, dass die Sache bereits beim Kauf defekt oder der Fehler bereits vorhanden war.
Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung übernehmen manche Hersteller oder Händler für ihre Produkte Garantien. Den Umfang dieser freiwilligen Leistungen können diese selbst festlegen. So kann eine Hersteller-Garantie zum Beispiel viele Schadensfälle gänzlich ausschließen. In anderen Fällen kann sie aber auch ein Plus gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung sein. Die Details können in den jeweiligen Garantiebedingungen nachgelesen werden. Während der zweijährigen Gewährleistungszeit kann der Kunde dann entscheiden, was für ihn günstiger ist – entweder die Gewährleistung oder die Garantie. Der Kunde sollte sich nicht vorschnell vom Verkäufer mit einem Hinweis auf die Herstellergarantie abwimmeln lassen!
 
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Wenn es also einem Käufer aufstößt, dann kann er sich an Apple wenden und die Garantie in Anspruch nehmen

Neee, erster Ansprechpartner wäre für mich als Kunde schon der Händler. Gerade in den ersten sechs Monaten nach Kauf würde ich da auf Gewährleistung bestehen und mich nicht mit dem Verweis auf die Herstellergarantie abspeisen lassen.

@chickadee Wie begründet der Media Markt denn seine Weigerung gegenüber einer einfachen Nacherfüllung mit Ersatzlieferung?
 
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Ok, Garantie und Gewährleistung habe ich vielleicht nicht sauber getrennt.

Aber nehmen wir doch noch mal den Punkt Gefahrenübergang hinzu.
Wenn ich ein Macbook von Mediamarkt kaufe und es mir nach Hause senden lasse, ist der Gefahrenübergang ja bei mir zu Hause.
Wer ist dann für die Garantie zuständig und wer für die Gewährleistung?
Muss ich auf meine Kosten versenden oder nicht, zum Händler bringen oder wird es abgeholt?
 
Schauen wir uns mal an, wie Apple das Display des Airs momentan bewirbt:

Bilder sind auf dem brillanten 13,3" Retina Display mit 2560 x 1600 Auflösung detaillierter und realistischer als je zuvor. Text ist gestochen scharf und klar. Farben sind noch lebendiger. Und das Glas reicht bis an den Rand des Gehäuses, damit dich nichts von diesem Anblick ablenkt. Sieht gut aus. Auch für die Augen. Das MacBook Air passt den Weißpunkt deines Displays automatisch an die Farbtemperatur deiner Umgebung an – für natürlicheres Sehen.

Also, Bilder sind realistischer als je zuvor, Farben lebendig, und das alles sieht gut aus. Bei solcher Werbung darf man schon entsprechend Ansprüche haben.

Außerdem gibt Apple keine Details an zu Farbabweichungen, Pixelfehlern oder sonstigen "Kleinigkeiten" die einem den Spaß vemiesen können. Also woher soll der Kunde wissen, ob das nun innerhalb der Spezifikationen ist oder nicht? Das einzige was der Kunde erfährt, ist dass Bilder realistischer als je zuvor sind. Und gemessen an diesem Standpunkt scheint das Display des TS fehlerhaft zu sein.
 
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Stimmt schon. Aber da steht auch etwas vom Weißpunkt. Kann also ein Fehler sein oder nicht. Im Zweifel klären.

Ok, Garantie und Gewährleistung habe ich vielleicht nicht sauber getrennt.

Aber nehmen wir doch noch mal den Punkt Gefahrenübergang hinzu.
Wenn ich ein Macbook von Mediamarkt kaufe und es mir nach Hause senden lasse, ist der Gefahrenübergang ja bei mir zu Hause.
Wer ist dann für die Garantie zuständig und wer für die Gewährleistung?
Muss ich auf meine Kosten versenden oder nicht, zum Händler bringen oder wird es abgeholt?

An Garantie und Gewährleistung ändert sich durch den Versand nichts. Die Versandkosten (wenn Versand nötig) müssen wohl übernommen werden bei Gewährleistung, bei Garantie nicht.
 
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