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davedevil
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Ok, bleiben wir mal bei deinem Beispiel:
die andere 4 sind ausgepackt und nicht von mir gekauft, weil sie defekt sind oder einen Mangel aufweisen. Und defekte oder mangelbehaftete Geräte wird er natürlich nicht zur UVP verkaufen. Es sei denn, er findet einen dummen.
Was der Verkäufer mit defekten oder mangelbehafteten Geräten macht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Wahrscheinlich gehen sie zurück zum Hersteller, zwecks Nachbesserung oder was weiß ich.
Natürlich würde der Verkäufer jedes der Geräte zur UVP verkaufen. Ob es ein Mangel oder Defekt ist, das definiert der Hersteller. Wenn es also einem Käufer aufstößt, dann kann er sich an Apple wenden und die Garantie in Anspruch nehmen, immer vorausgesetzt, dass es nicht am OS liegt, an der Beschichtung, oder einfach innerhalb der Toleranz liegt, wie so mancher Pixelfehler.
Wirklich seltsame Sichtweise.