(...) Welche Aufwand sollte man treiben?
Aus diesem Grund sollte man seine Festplatten, je nach Sicherheitsanforderung einmal oder besser mehrfach überschreiben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt im IT Grundschutz Katalog (früher Grundschutzhandbuch): “Die Überschreibprozedur sollte aus mindestens zwei, besser drei Durchläufen bestehen.” Die Zeitschrift c’t hat diese Anforderung allerdings in Ausgabe 5/2003 nachgeprüft und mehrere Datenrettungsunternehmen mit der Wiederherstellung von überschriebenen Festplatten beauftragt. In der Praxis hat sich dabei ergeben, dass ein einfaches Überschreiben völlig ausreichend ist, denn keines der beauftragten Unternehmen konnte die Daten wiederherstellen.
Es sollte daher für normale Daten völlig ausreichen den Datenträger einmalig mit Nullen zu überschreiben. Nur bei wirklich wichtigen oder geheimen Daten sollte man sich als Adminstrator an die Empfehlungen des BSI halten und die Festplatten drei mal, am besten mit zufälligen Daten überschreiben. Wenn man allerdings vollkommend sichergehen will, sollte man entsprechende Datenträger gar nicht aus der Hand geben und sie am besten physikalisch zerstören (lassen). (...)