MacBook Air + Apple Care gebraucht gekauft

depeschie

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Hallo MacUser!

Da dachte ich, ich habe mal ein Schnäppchen gemacht und dann sowas. Letzte Woche kaufte ich bei einem eBay Händler mit vielen guten Bewertungen ein MacBook Air (i5 1.6 11" 2GB 64GB SSD) samt Super Drive und Apple Care bis 2014 für knapp über 700 Euro. Wichtig für mich war vorallem das Apple Care Paket. Heute kam das Gerät an, alles super aber es ist kein Apple Care auf dem Gerät drauf (lediglich die Apple Garantie bis Nov 2012 kann ich sehen) und ich kann das MacBook auch nicht auf meine Apple ID registrieren, da es noch mit der alten verknüpft ist. Das ist doof und das mit dem fehlenden Apple Care für mich ärgerlich. Da ich mit dem Gerät ansonsten super zufrieden bin und der Rest auch stimmt, werde ich mal sehen, wie kulant der Händler ist. Zurückschicken will ich es eigentlich nicht. Was wäre da ein optimales/angemessenes Übereinkommen? Apple Care kostet ja 199 Euro (gesehen bei Cyberport).

Desweiteren ergeben sich für mich zwei Fragen: ist es seitens des Händlers überhaupt rechtens, ein Apple Care weiterzuverkaufen? Und: wie bekomme ich das Gerät auf meine Apple ID registriert, wenn es noch mit der alten ID vom Vorbesitzer verknüpft ist? Ich habe Lion bereits neu installiert und es kam auch die Registrierungsabfrage aber in meinem Support Profile taucht es nicht auf. Gebe ich dort die Seriennummer direkt ein, erscheint nur die Meldung: geht nicht, weil mit anderer Apple ID verknüpft.

Danke für Eure Hinweise!

Lg
 
Erster Schritt wäre doch wohl, dass Du den Händler mal anfragst..
 
Apple Care kostet bei mactrade 165 EUR. Um diesen Betrag, plus Versandkosten, würde ich den Händler um Minderung des Kaufpreises bitten. Oder er schickt Dir nen Apple Care, seine Sache, sollte ja kein Problem sein. Du hast Apple care gekauft, also hast Du ein Recht darauf. Und ja, Apple Care kann man weiterverkaufen, ist mit dem Gerät verknüpft. Zur Verknüpfung mit der ID: Apple anrufen.

Kurz: Schreib oder ruf den Händler an und bitte ihn, Apple Care nachzuliefern.
 
Das mit der Apple ID hat eben super geklappt, per Telefon. Danke, Lars!

Die E-Mail an den Händler ist auch schon raus, ich halte euch auf dem laufenden.
 
Der Händler hat geantwortet:

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass dem zuständigen Mitarbeiter ein
Schreibfehler unterlaufen ist.
Bei dem Mac Book Air handelt es sich um
eine Apple Garantie die bis November 2012 vorhanden ist. Daher bieten wir
Ihnen als Ausgleich in Höhe von 75 € an.

Ohmann, ärgerlich.
 
Der Händler hat geantwortet:

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass dem zuständigen Mitarbeiter ein
Schreibfehler unterlaufen ist.
Bei dem Mac Book Air handelt es sich um
eine Apple Garantie die bis November 2012 vorhanden ist. Daher bieten wir
Ihnen als Ausgleich in Höhe von 75 € an.

Ohmann, ärgerlich.

das der Mitarbeiter sich verschrieben hat, ist eigentlich nicht dein Problem. Ich wäre da schon etwas hartnäckiger----
 
Nicht nur eigentlich, es ist de facto nicht mein Problem. Ich habe geschrieben, das ich verstehe, das Fehler passieren. Aber das ich für einen Apple Care mindestens 165 Euro bezahle. Außerdem war der Artikel, zu dem Zeitpunkt wo ich ihn gekauft habe, bereits das zweite mal bei eBay. In beiden Auktionen warb der Händler mit "Apple Care" in der Überschrift und fettgedruckt in der Artikelbeschreibung. Wer so offensiv mit einer Eigenschaft wirbt, sollte umso sicherer sein, dass sie auch Bestandteil der Auktion ist. Und ohne Apple Care hätte ich das Gerät nicht gekauft. Ich habe also nochmals eine nette E-Mail geschrieben. Und warte gespannt ab.
 
Mindern ist auf jeden Fall angebracht.
Wenn im Angebot wirklich offensichtlich und deutlich für Apple Care bis 2014 geworben wurde würde ich mich nicht mit 75€ zufrieden geben. Auch möglich wäre das Ersetzen der Preisdifferenz zu einem MacBook Air, welches ohne Garantieerweiterung verkauft wurde, oder halt die Nachlieferung.
 
Allerdings hat jedes Gerät 1 Jahr Apple Care. So nennt sich die normale Garantie.
Die 3 Jahre heißen dann Apple Care Protection Plan.

Edit. Wohl nicht mehr.
Früher stand da auch immer AppleCare im Support Profile dabei....
 
Zuletzt bearbeitet:
Bestehe freundlich auf Nachlieferung oder 165 EUR. Sollte rechtlich auch kein Problem sein.
 
Zitat aus dem Angebot: Das Gerät ist bis 24. November 2014 durch einen Apple Care Protection Plan für Reparaturen & Service abgedeckt.

Hab noch keine weiteren News.

Lg

Fred
 
...doppelpost...
 
Wenn das so ist, Nachlieferung oder die 165€.
Oder das MacBook zurückschicken.
 
Wie es aussieht, ist deinem Verkäufer ein Irrtum unterlaufen. Er musst dir keine Verminderung bieten, er kann sogar den Kaufvertrag anfechten.

Korrekt. Wobei das dem Händler erstmal jemand glauben muss. Ist aber auch nicht unwahrscheinlich. Kann ja mal passieren, statt "2012" "2014" zu tippen. Übersieht man auch mal schnell. Oder gab es andere Hinweise auf einen Apple Care Protection Plan in der Artikelbeschreibung? Je nach dem wie das im konkreten Falle jetzt aussieht könnte es sein, dass du dich mit den 75 Euro gut stellst und sie nehmen solltest.

Bisher hat er allerdings nicht angefochten. Solange er das nicht tut hast du ein Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es nicht so das der Kaufvertrag mit Lieferung des Artikels fertig ist bzw. bindend ? Wenn ich in einem Geschäft Schuhe kaufe welche falsch ausgezeichnet wurden, die Kassiererin abhält, ich den Laden verlasse und mich dann ein MA des Ladens auf der Strasse anhält und sagt die Schuhe müssen zurück weil sie einen falschen Preis ausgewiesen haben.............dann hat er doch, sofern ich nicht seriös sein würde, Pech gehabt oder ?
 
Info: es war eindeutig von Apple Care Protection Plan die Rede.
 
Das Zitat "Das Gerät ist bis 24. November 2014 durch einen Apple Care Protection Plan für Reparaturen & Service abgedeckt" -in dem ja explizit Apple Care genant wird- ist für mich eindeutig. Und wenn ich das richtig verstehe, wäre der 24. ja auch genau das Datum, bis dahin Apple Care gültig gewesen wäre. Ja, ok, kann man als Irrtum bezeichnen, ich würde das als fehlen einer zugesicherten Eigenschaft sehen.

Bei mir hat mal ein Verkäufer eines Neuwagens sich auch "geirrt", er hatte zugesichert "Modelljahr 2004", es war aber 2003. Hatte auch erst einen auf Irrtum gemacht und durfte dann 2000 EUR zahlen. ;) Mit Irrtum durchzukommen ist ganz schwer. Wenn der öfter MacBooks verkauft und Ahnung haben müsste, dann kann er das vergessen.
 
Der Händler verkauft zu 70 Prozent Apple-Geräte.
 
Hallo,
ich habe letztens etwas bestellt und es wurde storniert, wegen einer falschen Preisangabe.
Wie es aussieht, ist deinem Verkäufer ein Irrtum unterlaufen. Er musst dir keine Verminderung bieten, er kann sogar den Kaufvertrag anfechten.
http://www.heise.de/newsticker/meld...schlossenen-Kaufvertrag-anfechten-156863.html
http://www.heise.de/resale/artikel/...-wegen-Irrtum-angefochten-werden-1183234.html
Ich habe beide Artikel gelesen und beide Artikel waren in etwa ähnlich, obwohl sie von einer unterschiedlichen Sache handeln. In den Artikeln ging es darum, dass ein Verkäufer einmal ein TV-Gerät für 399€ statt 3990€ und einen Whirlpool für 1€ statt 1000€ verkauft hat. Dass es sich dort um einen Irrtum handelt, ist offensichtlich.

Bei depeschie ist es was anderes. Wenn sein MBA z.B. 7€ statt 700€ mit Apple Care gekostet hätte, dann wäre das ein ähnlicher Irrtum gewesen. Hier wurde das Ding aber laut Artikelbeschreibung mit Apple Care Protection Plan verkauft, jedoch wurde dieser nicht geliefert, was in meinen Augen ein Mangel ist.

depeschie hat dem Händler sogar freigestellt, ob er nachliefern will oder mindern soll, was er nach §437 noch nicht mal hätte machen müssen. Meiner Meinung nach ist das Angebot von depeschie noch sehr nett und gerade wenn es sich um einen professionellen Verkäufer handelt, keineswegs überzogen. Ich würde auch darauf bestehen, den ACPP in irgendeiner Form - primär egal ob Geld oder real - nachgeliefert zu bekommen und die 75€ nicht annehmen. Wenn der Verkäufer ihm keine 165€ geben will, dann würde ich darauf bestehen, das Ding geliefert zu bekommen, ansonsten würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten oder die 165€ einklagen (er hat sicherlich schon bezahlt, wenn nicht, dann würde ich direkt mindern).

PS: Wie immer: Keine Rechtberatung.
 
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