Mac von einem Student abkaufen.... Rechtslage...

Rakor

Rakor

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
05.11.2003
Beiträge
2.798
Reaktionspunkte
3
Hallo,

mal eine Frage zur Rechtslage. Schüler und Studenten bekommen ihre Geräte ja billiger (und nun sogar noch 150 Euro für den iPod). Wenn jetzt ein Student so ein Gerät kauft und es dann einem Normalsterblichen für den Einkaufspreis verkauft.... Ist das rechtens?! Ich meine wenn der merkt, dass das Gerät nix für ihn ist kann ihn ja keiner Zwingen den Mac zu behalten oder?! Mal so ins unreine gefragt ..... Ihr wisst was ich meine ;)
 
Solange der Student Eigentümer ist,

kann er mit dem Gerät machen, was er will. Er kann es auch mit Gewinn verkaufen !
 
Na es gibt da doch noch folgendes was man bestätigen muss um in den Forschunsshop zu kommen:

Vereinbarung
Durch Klicken in die Taste “Akzeptieren” bestätige ich, dass:
• alle Produkte für meinen persönlichen oder ausbildungsbezogenen Gebrauch und/oder zu Forschungszwecken verwendet werden
• ich damit einverstanden bin, dass die unter dem Link verfügbaren Vertragsbestimmungen für meine Einkäufe im Apple Store Bildung gelten.
 
Man kann ENTER drücken, anstatt draufzudrücken. Sorgt für reines Gewissen ... ;)
 
MacOSX 10.2 in PearPC 0.4-pre (ohne LAN) ???

Langt doch nur um ein paar Fenster über den Schreibtisch zu schubsen...oder arbeitest du ernsthaft damit?
 
Nuja, "arbeiten" ist zuviel gesagt ^^ ist halt alles nen gutes Stück langsamer - Sitze grade ohne Emu im Hintergrund am nx7000 / WinXP. Schüler/bald Student -> Geld tröpfelt nur spärlich ... und da es ein PB sein soll muss ich halt noch sparen :D

Hab das halt hauptsächlich um Funktionen, teilweise Programme usw zu testen, stehe nicht auf "Katze im Sack" - und, ohne Spaß - manchmal kommts mir sogar im PearPC echt flotter vor als Windows :D (V.a. der viel beschworene "Workflow" )
 
Die letzten beiden Antworten haben sich aber hier her verirrt, oder?!

Sonst noch jemand eine Idee zu meiner Frage!?
 
Wer will das denn kontrollieren. Also ich finde die Frage an sich schon quatsch. Mann kann ja sogar als Normalo im Edu Store einkaufen. Da wurden bis jetzt kaum Nachweise angefordert. Ich kenne niemanden. Und warum sollte ein Student sein Eigentum, nachdem er es nicht mehr braucht, nicht verkaufen duerfen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Rakor schrieb:
Die letzten beiden Antworten haben sich aber hier her verirrt, oder?!
die haben sich nur ein "bisschen" verirrt, waren auf die Signatur von mwl bezogen
 
@ Rakor

Die "Vereinbarung" die man vor Betreten des Apple-Stores anklicken soll, halte ich für unwirksam, da sie völlig losgelöst von einer konkreten Bestellung erfolgt. Es ist ja nicht einmal dokumentiert, wer denn nun auf Käuferseite Vertragspartner werden soll. Außerdem gibt es mehrere Wege, der Forschung-und-Lehre-Store zu betreten ohne diese Vereinbarung anzuklicken; auch gibt es einige Vor-Ort-Händler, die denselben Studenterabatt gegen Vorlage eines Studiennachweises gewähren, ohne weitere Konditionen daran zu knüpfen.

Allerdings frage ich mich, ob so ein Weiterverkaufsverbot generell zulässig wäre, wenn es denn tatsächlich vereinbart wurde. Nur: für den Apple Store würde ich mir da keinen Kopf machen, sondern einfach kaufen und weiterverkaufen. Möglicherweise macht Apple aber Ärger, wenn der Zweitkäufer Garantierechte geltend machen muß; dann mußt Du schlimmstenfalls Apple verklagen, wenn die ein defektes Gerät nicht ersetzen wollen.
 
Vielleicht hilft dir ja dieser Link weiter: StGB
 
Bogol schrieb:
Allerdings frage ich mich, ob so ein Weiterverkaufsverbot generell zulässig wäre, wenn es denn tatsächlich vereinbart wurde.

das kann ich mir kaum vorstellen, schließlich gibt es immernoch genug Leute, die nach ein paar Wochen oder Monaten feststellen, dass ihnen das Produkt nicht gefällt oder es bei ihnen nicht richtig funktioniert und was sollen diese anderes machen, als es verkaufen, wenn das Rückgaberecht vorbei ist

und dann ist es denke ich egal, ob der Vorbesitzer Student war oder nicht, solange er es nichtnur im Sinne des Wiederverkaufs kauft

allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass es bei Garantiefragen seitens von apple Probleme geben könnte
 
Carsten1973 schrieb:
Vielleicht hilft dir ja dieser Link weiter: StGB
Wenn jemand Apple nicht über die Eigenschaft Student zu sein beschwindelt, wo soll da der Betrug liegen? Es geht hier lediglich darum, ob Apple die rechtliche Handhabe hat, einen studentischen Käufer dazu zu verdonnern, seinen Rechner nicht weiterverkaufen zu dürfen. Und ich habe starke Zweifel daran, daß das zulässig ist.
 
Du schadest aber der Firma Apple (und steve persönlich ;) ), wenn du kein Student bist, geld hast und im edu einkaufst. Spar doch woanders (z.B.: Ausgang, Auto).

Sonst gibt es vielleicht mal keine edu's mehr, wenn alle studenten handel betreiben und im edu geräte kaufen, die dann weiter verkaufen. Oder keine regulären Apple Händler mehr. Ein bisschen weit her geholt, oder konsequent gedacht , wer weiss.
 
Bogol schrieb:
Wenn jemand Apple nicht über die Eigenschaft Student zu sein beschwindelt, wo soll da der Betrug liegen? Es geht hier lediglich darum, ob Apple die rechtliche Handhabe hat, einen studentischen Käufer dazu zu verdonnern, seinen Rechner nicht weiterverkaufen zu dürfen. Und ich habe starke Zweifel daran, daß das zulässig ist.
Da musst Du differenzieren. Wenn der Student im EDU-Store mit dem Vorsatz einkauft, die erworbene Ware direkt weiterzuverkaufen, könnte der Betrugsparagraph greifen.

Wenn er aber etwas im EDU-Store einkauft und nach 3 Wochen merkt, dass ihm das Teil doch nicht gefällt, kann er es weiterverkaufen, weil der Vorsatz fehlt. Vorsatz ist für Betrug zwingende Voraussetzung.

Zumindest wenn man nur den §263 StGB betrachtet.

Snoop
 
Eine Zeit lang gab es dieses "Apple Parts and Labour Agreement (APLA)", quasi Apple-Care für den EDU-Bereich. In den Bedingungen dazu steht sogar, dass der Käufer meines Macs nur nachweisen muss, dass ich als Erstbesitzer zum Zeitpunkt des Kaufs Student war. Alles andere ist egal. Er kann dann auch diese Garantie in Anspruch nehmen, wenn er kein Student ist.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich kann mir gut vorstellen, dass Apple gegenüber dem "Normaluser" da sehr kulant ist. Sobald die merken, dass einer im großen Stil Dinge zu Edu-Konditionen einkauft und teurer verkauft, werden die sich wohl dagegen wehren. Und das Apple beim Wehren nicht gerade zimperlich ist, das wissen wir ja.

Ich find's aber auch nicht sonderlich fair, Macs als Edu-Ware einzukaufen und dann im großen Stil weiter zu verscherbeln. Wenn Apple keine Edu-Angebote mehr macht, müssen alle die*vollen Preise zahlen. Ob ich meiner kleinen Schwester aber einen MacMini zu Studentenkonditionen kaufe, dürfte Cupertino doch herzlich wenig kümmern ...
 
Zuletzt bearbeitet:
was Stevie nicht weiss, macht ihn nicht heiss.........
 
Zurück
Oben Unten