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davedevil
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Man kann es auch so sehen. Der Kopierschutz verhindert mein Recht auf Privatkopie bei einer von mir erworbenen Sache. Irgendwie ungeil.
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Man kann es auch so sehen. Der Kopierschutz verhindert mein Recht auf Privatkopie bei einer von mir erworbenen Sache. Irgendwie ungeil.
Quatsch.ABER: Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie
a. Keine Privatkopie bei offensichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter Vorlage
b. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig
Jetzt bewegen wir uns durchaus etwas OT.
Strafrechtlich relevant ist es nicht, solange man sich im Rahmen §108 bewegt.
Zivilrechtlich kann es jedoch anders sein, hier ist man vor einer Klage indes nicht geschützt.
Der Inhaber kann nämlich durchaus mit dem Verkauf seines Mediums festlegen, ob er und in welchem Maße er u.a. eine Vervielfältigung gestattet.
So genannte Sicherungskopien (bis zur Anzahl x) sind eine Grauzone und werden unterschiedlich von den Gerichten entschieden
ABER: Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie
a. Keine Privatkopie bei offensichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter Vorlage
b. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig
Die Blu-ray habe ich erworben, bezahlt, sie steht im Regal und sie wird nicht kommerziell genutzt. Also meinst du, FOX kommt jetzt zu mir nach Hause und verklagt mich, weil ich einen Film für mich kopiert habe?
Ist doch völlig egal - für den Privatgebraucht darfst Du den Kopierschutz ausseinandernehmen, hacken, cracken, draufpinkeln....Das Gesetz hat aber eine gravierende Lücke. So ist von "eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" die Rede. Problem ist nur, "eine wirksame technische Maßnahme" kann man nicht umgehen, das sie ja wirksam ist. Alles was man umgehen kann, ist nicht mehr wirksam.
Ist doch völlig egal - für den Privatgebraucht darfst Du den Kopierschutz ausseinandernehmen, hacken, cracken, draufpinkeln....
Noch einmal für dich: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html
Unabhängig davon, dass es verschiedene Blu-rays gibt... gibt es auch CDs mit Kopierschutz. Mit privaten Kopien macht man sich auch nicht strafbar.
Der Grund: DEIN (falsches) OT Statement, wenn Du Dich erinnerst
Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei StiefelSo ein lächerlich, kindisches Verhalten, nur um irgendwie Recht zu bekommen, weil du davon keine Ahnung hast.