Mac mini 2018?

Man kann es auch so sehen. Der Kopierschutz verhindert mein Recht auf Privatkopie bei einer von mir erworbenen Sache. Irgendwie ungeil.
 
Man kann es auch so sehen. Der Kopierschutz verhindert mein Recht auf Privatkopie bei einer von mir erworbenen Sache. Irgendwie ungeil.

Das Schöne ist ja, dass dieses Theater vor allem bei Spielen, DVDs und Blu-rays gemacht wird. Um die 2000er waren viele CDs voller Kopierschutz, konnte nicht auf PCs und Macs abgespielt werden etc. Also umgeht ja auch Apple mit iTunes den wirksamen Schutz.
 
Jetzt bewegen wir uns durchaus etwas OT.

Strafrechtlich relevant ist es nicht, solange man sich im Rahmen §108 bewegt.
Zivilrechtlich kann es jedoch anders sein, hier ist man vor einer Klage indes nicht geschützt.
Der Inhaber kann nämlich durchaus mit dem Verkauf seines Mediums festlegen, ob er und in welchem Maße er u.a. eine Vervielfältigung gestattet.
So genannte Sicherungskopien (bis zur Anzahl x) sind eine Grauzone und werden unterschiedlich von den Gerichten entschieden

ABER: Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie
a. Keine Privatkopie bei offensichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter Vorlage
b. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig
 
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ABER: Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie
a. Keine Privatkopie bei offensichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter Vorlage
b. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig
Quatsch.
"wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt" - dh ich kann machen was ich will wenn ich das für meinen privaten Gebrauch mache
 
Jetzt bewegen wir uns durchaus etwas OT.

Strafrechtlich relevant ist es nicht, solange man sich im Rahmen §108 bewegt.
Zivilrechtlich kann es jedoch anders sein, hier ist man vor einer Klage indes nicht geschützt.
Der Inhaber kann nämlich durchaus mit dem Verkauf seines Mediums festlegen, ob er und in welchem Maße er u.a. eine Vervielfältigung gestattet.
So genannte Sicherungskopien (bis zur Anzahl x) sind eine Grauzone und werden unterschiedlich von den Gerichten entschieden

ABER: Voraussetzung für das Recht auf Privatkopie
a. Keine Privatkopie bei offensichtlich rechtswidrig hergestellter oder öffentlich zugänglich gemachter Vorlage
b. Umgehung technischer Schutzmaßnahmen ist unzulässig

Ist dein Avatar und das davor von dir erstellt, oder hast den Urheber gefragt, ob du es verwenden darfst?
Die Blu-ray habe ich erworben, bezahlt, sie steht im Regal und sie wird nicht kommerziell genutzt. Also meinst du, FOX kommt jetzt zu mir nach Hause und verklagt mich, weil ich einen Film für mich kopiert habe?
 
Die Blu-ray habe ich erworben, bezahlt, sie steht im Regal und sie wird nicht kommerziell genutzt. Also meinst du, FOX kommt jetzt zu mir nach Hause und verklagt mich, weil ich einen Film für mich kopiert habe?

Wo kein Kläger da kein Richter
 
Das Gesetz hat aber eine gravierende Lücke. So ist von "eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" die Rede. Problem ist nur, "eine wirksame technische Maßnahme" kann man nicht umgehen, das sie ja wirksam ist. Alles was man umgehen kann, ist nicht mehr wirksam.
 
...habt ihr keine anderen Probleme? :kopfkratz:
 
Das Gesetz hat aber eine gravierende Lücke. So ist von "eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers" die Rede. Problem ist nur, "eine wirksame technische Maßnahme" kann man nicht umgehen, das sie ja wirksam ist. Alles was man umgehen kann, ist nicht mehr wirksam.
Ist doch völlig egal - für den Privatgebraucht darfst Du den Kopierschutz ausseinandernehmen, hacken, cracken, draufpinkeln....
 

Seine selektive Wahrnehmung muss nicht immer ein Vorteil sein :Oldno:

Gemäß § 95a Abs 1 Urhebergesetz dürfen technische Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden

Um den Privatkopierer, der einen Kopierschutz knackt, nicht zum Massenkriminellen zu machen, besteht zwar das Verbot, den Kopierschutz zu umgehen, dies ist jedoch, wenn es zum eigenen privaten Gebrauch des Täters erfolgt, gemäß § 108b Abs. 1 Urhebergesetz weder strafbar noch gemäß § 111a Urhebergesetz auch nicht Bußgeldbewehrt.

Wie die Begründung zum Gesetzentwurf ausführt, sind jedoch zivilrechtliche Ansprüche etwa auf Schadenersatz oder auf Unterlassung davon unabhängig und unberührt.

Das bedeutet: Strafe - nein -- Schadenersatz - ja. Kapiert? :klopfer:
 
Wurde in Deutschland schon einer auf Schadensersatz verklagt? Aber was das Ganze mit dem mini zu tun hat, verstehe ich immer noch nicht.
Und dass gerade DU mit Urheberquatsch daherkommst...
 
Unabhängig davon, dass es verschiedene Blu-rays gibt... gibt es auch CDs mit Kopierschutz. Mit privaten Kopien macht man sich auch nicht strafbar.

Der Grund: DEIN (falsches) OT Statement, wenn Du Dich erinnerst
 
Der Grund: DEIN (falsches) OT Statement, wenn Du Dich erinnerst

Weil hier wieder Moralapostel daherkommen, anstatt es einfach so stehen zu lassen. Moralisch kann ich deinen Bilderklau auch nicht für Gut heißen, aber du machst das noch schön öffentlich.

Und selektive Wahrnehmung, da kannst du nur ein Lied davon singen, wenn es wieder heißt, der i7 drosselt, ne?
 
kann ich doch nichts dafür, wenn er drosselt :jaja:
:rotfl:
 
So ein lächerlich, kindisches Verhalten, nur um irgendwie Recht zu bekommen, weil du davon keine Ahnung hast.
 
So ein lächerlich, kindisches Verhalten, nur um irgendwie Recht zu bekommen, weil du davon keine Ahnung hast.
Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei Stiefel :D
Aber jetzt hast Du mich verloren.
Sind wir jetzt wieder bei Deinem illegalenen Umgang mit dem Kopierschutz oder bei der Drosselung, wovon DU glaubst, dass ich keine Ahnung hätte ;)
 
Von deiner Urheberrechtsverletzung habe ich Ahnung, aber darauf gehst du eh nicht ein. Illegal habe ich auch nichts kopiert, von Gesetzeswegen ist es legal.
Und dass du Grundtakt und Boost nicht unterscheiden kannst ist auch nicht mein Problem, du hingegen bist eines.
 
Leute, was soll denn das jetzt? :rolleyes:

Einigt euch bitte, dass ihr euch uneinig seid und macht bitte on-topic weiter.
 
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