Mac mini 2018?

Erst spielen 100 EUR bei Dir keine Rolle, dann muss Geld nach dem TüV übrig bleiben und jetzt denkst Du an teuren extra Speicher als Big Block Ausführung??:confused:

Wenn Du wüßt, was für Fürz ich noch so im Kopp hab....:crack:

Eigentlich beschäftige ich mich zur Zeit mit einem zukunftsfähigen Komplettsystem. Ergo, schnelleres Internet, schnelleres Heimnetz , schnellere Hardware.
Was ist machbar, was ist sinnvoll und was brauch ich eigentlich.
TÜV brauch ich und der Rest rangiert unter der Rubrik "Spielsachen" und da hat leider die Chefin auch ein Auge drauf...
 
Es wurde aber schon berichtet, daß der i7 bei Wärme schneller runterregelt wie der i5 und somit weniger Leistung zu Verfügung stellt.
Was nützt mir dann mehr Power, wenn die gleich wieder weg ist und der Lüfter laut wird?
Ich hab hier noch nen Late 2012 i5 und der ist unter Last kaum zu hören, daß verwöhnt dann schon etwas.
Deswegen wären noch ein paar Infos zum Lüfter oder der Power für mich wichtig.

Ich lass gerade eine Blu-ray konvertieren, die 6 Kerne laufen konstant auf 3.4GHz. Temperatur 94-96°C, Core Auslastung bei 97-99%. Da wird nichts runtergetaktet.
Lautstärke 30dB unter Volllast.
Bildschirmfoto 2019-03-24 um 17.54.32.png
 
naja, 3,4 ist 1,2 GHz unter max. Könnte man auch runter geregelt sagen


Also meiner läuft stabil unter Vollast bei 3,8 (oder 0,3 GHz unter max) ;)

Was ist nun flotter, i7 mit 3,4 oder i5 mit 3,8? Wer weis, wer weis :p

A
Bildschirmfoto 2019-03-24 um 18.53.33.png
 
Dass du Boost und Grundtakt nicht unterscheiden kannst...

Hält deiner das stundenlang durch?

Aber ja, der i5 ist schneller :klopfer::hamma:
 
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ok, für Dich nochmal der Versuch eines genaueren Wordings
Dein i7 spielt dauerhaft 1,2 GHz unter max turbo von 4,6 GHz, aber immerhin 0,2 GHz über Grundtakt zufrieden?
Der i5 halt 0,8 GHz über Grund und 0,3 GHz unter Turbo

Heißt ja noch nicht, dass Dein i7 nicht trotzdem schneller ist. Ich behaupte mal, je mehr die App das Hypterthreading unterstützt, desto eher ist der i7 im Vorteil. Bei Apps, die nicht gut sind in Strippen über viele Kerne, desto eher wird der Einzeltakt wirken, zumal der i5 auch weniger Overhead auf dem Chip hat.

Und ja, er bleibt so auch bei langer Belastung konstant.
Die Temperatur spielt sich bei meinem unter 100 Grad ein, die CPU bleibt relativ bei 3,8 GHz.

Bildschirmfoto 2019-03-24 um 19.01.53.png
 
was bedeutet denn „eine Blue-Ray konvertieren“?
 
Dass du Boost und Grundtakt nicht unterscheiden kannst...

Hält deiner das stundenlang durch?

Aber ja, der i5 ist schneller (nervige Smilys entfernt)

...die interessantere Frage ist: "Wieviel ist er langsamer?"

Leider gibt es erstaunlich wenige Direktvergleiche zu dem Thema, ich habe irgendwo (weiss leider nicht mehr wo) einen Vergleich mit Cinebench unter Dauerlast gefunden: Der i7 lag da bei knapp unter 1200 und der i5 bei irgendwas um 950. Der i7 muss halt stärker drosseln - logisch, ist ja das gleiche Kühlsystem, daß auch schon den i5 limitiert.

Aber weil von Handbrake die Rede war: Eigentlich sollte die Renderzeit mit aktiviertem QuickSync (ist das unter macOS überhaupt nutzbar?) immer noch besser als das CPU-Rendering sein: Damit kam mein alter i7 6700k im PC etwa auf die Werte von meinem wassergekühlten Ryzen 2700 (mit 16 Threads, logischerweise ohne QuickSync). Falls dem so ist, spielt der Unterschied zumindest bei Handbrake mit dem Mini von i7 zu i5 keine Rolle... ;)
 
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was bedeutet denn „eine Blue-Ray konvertieren“?

Was soll das wohl bedeuten? Blu-ray ins Lauferk, auf die SSD kopieren und den Film dann in h.264 und Audio passthrough konvertieren.
 
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Was soll das wohl bedeuten? Blu-ray ins Lauferk, auf die SSD kopieren und den Film dann in h.264 und Audio passthroigh konvertieren.
Ich dachte Blu-rays hätten einen Kopierschutz, deshalb hatte ich nachgefragt.
 
Ich dachte Blu-rays hätten einen Kopierschutz, deshalb hatte ich nachgefragt.

Unabhängig davon, dass es verschiedene Blu-rays gibt... gibt es auch CDs mit Kopierschutz. Mit privaten Kopien macht man sich auch nicht strafbar.
 
Mit privaten Kopien macht man sich auch nicht strafbar.

Ääähh - NEIN!!
"Verhindert der Rechteinhaber die Erstellung einer Kopie mit einer wirksamen technischen Schutzmaßnahme (Kopierschutz), ist es gemäß §§ 95a ff. UrhG unzulässig, diesen zu umgehen" :Oldno:

Gerade DU mit Deinem Namen .... :kopfkratz:
 
Private Kopien sind IMHO nicht strafbar. So kenne ich das auch noch. Ausser die Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren geaendert. Was natuerlich sein kann.
 
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Am Ende bleibt es dabei. Dank mieser Onboardgrafik bleibt der Mini ein Biest ohne Eier, sobald man in den Videobereich geht.

Beim iMac wiederrum muss man tief in die Tasche greifen, um die HDD austauschen zu lassen.

Macs bleiben ein Dilemma, wenn man etwas auf den Preis guckt.
 
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iTunes umgeht auch gekonnt den Kopierschutz auf CDs, und nun?

Was und nun? Komische Frage
Weil es Tools und Möglichkeiten gibt den Kopierschutz auszuhebeln wird es dadurch nicht legaler.
Und auch nicht dadurch, wenn es viele machen

Wenn ein Kopierschutz drauf ist, verbietet der Inhaber in aller Regel die Vervielfältung und versucht diese zu verhindern. Wenn trotzdem kopiert wird ist das illegal.
Wenn keiner drauf ist und auch kein Vermerk zur Reproduktion dazu ist es etwas Anderes.

Aber WEM versuche ich hier etwas beizubringen :hamma:
 
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

(1) Wer
1.
in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
2.
wissentlich unbefugt
a)
eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
b)
ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Was das Ganze aber mit der CPU des minis zu tun hat, verstehe ich jetzt nicht.
 
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