Mac-Kauf steuerlich absetzen gilt auch für gebrauchte?

peppermint

peppermint

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hallo,

ich hab das leider vergessen:

wenn ich ein mac-Produkt kaufe setze ich das in der regel von der steuer ab,
so geschehen bei einigen Macs und Zubehört seit 2001.

nun möchte ich einen G5 kaufen, hier in der anzeigenabteilung von privat.
jetzt is mir grad eingefallen, dass ja auf der Rechnung nicht mein Name draufstände..geht das denn um ihn abzusetzen?

der Privatverkäufer kann mir ja keine neue Rechnung ausstellen

danke
 
Moin,

wenn ich mich recht erinnere reicht es aber, wenn der Verkäufer dir eine "ausführliche" Quittung ausstellt und du diese miteinreichst. Bei mir hats damals (ich glaube 2001) geklappt. Der sicherste Weg dürfte aber sein, dass du dich bei deinem Finanzamt erkundigst, welche Unterlagen die dort für notwendig erachten. Da gibts bestimmt regionale Unterschiede.

Gruß
12
 
Hallo Peppermint,

für das Finanzamt ist es nicht relevant ob das Gerät
neu oder gebraucht ist. Hauptsache die Rechnungs-
form stimmt.

Der Verkäufer hier im Forum erstellt Dir eine abzugs-
fähige Rechnung auf Deinen Namen. Die Original-
Rechnung auf Namen des Verkäufers ist nur für
Deine Akten.

Gruss Jürgen
 
achso

darf ein privatverkäufer, der nicht selbständig ist, denn so einfach mirnichtsdirnichts eine rechnung für mich austellen?
 
Muss man nicht nachweisen, das man den Computer überwiegend beruflich nutzt?
Hat da einer Erfahrung wie sich das Finanzamt verhält?

Es geht bei meiner Frage um die private steuerliche Absetzung.
 
peppermint schrieb:
achso

darf ein privatverkäufer, der nicht selbständig ist, denn so einfach mirnichtsdirnichts eine rechnung für mich austellen?


Selbstverständlich, nur ohne Mehrwertsteuer-
ausweisung, es sei denn, er führt die Mehrwert-
steuer an das Finanzamt ab :rolleyes:

Gruss Jürgen
 
Wetcat schrieb:
Muss man nicht nachweisen, das man den Computer überwiegend beruflich nutzt?
Hat da einer Erfahrung wie sich das Finanzamt verhält?

Es geht bei meiner Frage um die private steuerliche Absetzung.


Meines Wissens nach kannst Du den Rechner
nicht absetzen, da Du ihn ja nur privat nutzt.

Du kannst ja auch nicht Deine Stereoanlage steuer-
lich geltend machen.

Gruss Jürgen
 
Wenn ich mal aus meiner Erfahrung sprechen darf:

Man darf nur die Hälfte des Kaufpreises geltend machen und dieser Betrag muss dann über drei Jahre abgeschrieben werden. So zumindest beim "Antrag auf erhöhte Werbungskosten" im Zuge der alljährlichen Rechenschaft über die Einkünfte gegenüber der Kindergeldkasse.
Ausserdem verlangte man von mir eine detaillierte Erklärung über das "Einsatzgebiet" meines Rechners.
In meinem Fall mußte ich eine Bestätigung der Uni vorlegen, dass ein Rechner zum studieren notwendig ist und mußte beispielhafte Dateien mitschicken.
Das ganze Spiel zieht sich jetzt seit zwei Monaten und ich weiss noch immer nicht, ob und wie man meinen Rechnerkauf berücksichtigt.
Unfaßbar unsere beschissene Bürokratie.
 
Hallo BurnAir,

Bei Dir ist es ja auch keine „private” Anschaffung,
es gehört zur beruflichen Aus- und Fortbildung.

dann ist es in einem gewissen Umfang steuerlich
absetzbar.

Beschissen ist noch human ausgedrückt!

Grüsse Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
Meines Wissens nach kannst Du den Rechner
nicht absetzen, da Du ihn ja nur privat nutzt.

Du kannst ja auch nicht Deine Stereoanlage steuer-
lich geltend machen.

Gruss Jürgen
doch. wenn sie in einem arbeitszimmer stehen, das von der wohnungsfläche abgerechnet absetzbar ist, dann kann man dort alles absetzen, auch die blumen oder eine liege.

wobei die käufe ab einer gewissen summe werden auf ein paar jahre geteilt. (in at waren es 5 jahre, danach der restwert, ungefähr so, wie ein leasinggerät).
rob
 
Ja klar, das hatte ich jetzt vorausgesetzt, dass in einem gewissen Umfang berufliche Nutzung vorliegt.

Du hast recht, beschissen ist wirklich sehr human ausgedrückt. Naja, aber das ist ja ein anderes Thema.
 
gester schrieb:
doch. wenn sie in einem arbeitszimmer stehen, das von der wohnungsfläche abgerechnet absetzbar ist, dann kann man dort alles absetzen, auch die blumen oder eine liege.

wobei die käufe ab einer gewissen summe werden auf ein paar jahre geteilt. (in at waren es 5 jahre, danach der restwert, ungefähr so, wie ein leasinggerät).
rob


Dann aber muss ein gewerblicher Nachweis erbracht werden.

Gruss Jürgen
 
JürgenggB schrieb:
Dann aber muss ein gewerblicher Nachweis erbracht werden.

Gruss Jürgen
es müsste eigentlich nur eine selbständige tätigkeit vom finanzamt anerkannt werden. ein freiberufler (oder ein früherer freier mitarbeiter auf stundenbasis), neben einem mit gewerbeschein, gilt auch.
rob
 
somit wäre es nochmal zusammenfassend gesagt, kein problem, wenn ich einem macuser hier einen G5 abkaufe und den geschäftlich nutze und auch steuerlich absetze, vorausgesetzt, ich bekomme von ihm eine quitting

zitat verkäufer:
".....Was du von mir bekommen kannst, ist eine Formlose Quittung nach erhalt der Kaufsumme, aus der ersichtlich ist dass ich den Mac an dich verkauft habe, für welchen Preis, dass ich eine Privatperson bin und es ein einmaliger privater Verkauf ist. Und natürlich ohne MwSt. Angaben."



Name, Adresse jeweils vom Aussteller, Kaufpreis netto?, Unterschrift,

is das alles was drauf muss?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne Namen gehts nicht - gab doch dieses/letztes Jahr eine Änderung im Steuergesetz. Um eine Ausgabe abzusetzen, muß die Rechnung sowohl deinen Namen (bzw. Firmennamen), die Steuernummer des ausstellenden, Datum, lfd. Rechnungsnummer, Nettopreis + USt usw. enthalten.

Weiß allerdings nicht so genau, ob das nur bei größeren Beträgen gilt ("Abschreibung") - ggs. mal den Steuerberater fragen.
 
JürgenggB schrieb:
Selbstverständlich, nur ohne Mehrwertsteuer-
ausweisung, es sei denn, er führt die Mehrwert-
steuer an das Finanzamt ab :rolleyes:

Gruss Jürgen

achso.
d.h in meinem fall, wenn ich dich richtig verstehe:

er kauft ihn für 1399,- im refurb.
und verkauft ihn an mich für 1399,- wobei auf der quittung keine MWst
drauf steht. d.h. für mich wiederum, ich hab mehr gezahlt als nötig (wegn der nicht vorhandenen MWst)
und sollte mir lieber ein modell von apple refurb besorgen, da dort die MWst drauf steht? :eek:
 
gester schrieb:
wobei die käufe ab einer gewissen summe werden auf ein paar jahre geteilt. (in at waren es 5 jahre, danach der restwert, ungefähr so, wie ein leasinggerät).
rob

Diese ganze Materie mit dem Finanzamt ist für mich wie ein Buch mit acht Siegeln (sieben reichen nicht aus). Wo habt ihr das gelernt, was man wie und wann absetzen kann? Ich habe einen Gewerbeschein und werde vom Finanzamt als freiberuflicher (oder selbstständiger -> ist das nicht dasselbe?) Künstler (Regisseur) geführt. Bislang hatte ich einen Steuerberater, aber das ist mir zu teuer* und vor allem will ich da endlich mal selbst durchsteigen. Habt ihr irgendwelche Kurse zum Thema besucht oder bestimmte Bücher gelesen?


*Kann man absetzen, ich weiß. Aber seit kurzem nur noch den geschäftlichen Teil der Steuererklärung und nicht mehr den privaten. Deshalb würde ich es am liebsten gleich ganz selbst machen.
 
:hehehe:
es gibt ein buch: "der freiberufler" oder so ähnlich...
da steht alles drin, erklärt im Jargon für Nicht-Steuerprofis.

als ich im hugendubel war verlangte ich nach einem kinderbuch (was is was)
:cake: :schnuller wo steuer & geld-angelegenheiten erklärt werden. es gab aber keins...

habs gekauft aber trotzdem nicht gelesen, für mich is das auch materie
jenseits von gut und böse. aber das liegt v.a. an meiner ignoranz
gegenüber dieser formelhaften Beamtensprache ....
man sollte alles einstampfen und neue einfache Steuergesetze beschliessen.

gelernt was ich absetzen kann und was nicht hab ich nie. ich rufe dauernd den steuerberater an, aber der is auch sicher schon genervt von mir. das artet dann in fachwörter-gespräche aus, und nachher weiss ich weniger als vorher :hehehe:
 
@peppermint: Genau wie bei mir!! Ich traue mich auch schon nicht mehr, meinen Steuerberater anzurufen und mit Fragen zu löchern, zumal ich auch kein sooo großer Kunde für ihn sein dürfte (ich weiß, daß er Dutzende größere Kunden hat). Tja, und wenn ich ihn doch mal wieder nerve, habe ich Hinterher kaum ein Wort verstanden. Auch das mit dem Kinderbuch habe ich so gemacht und in der Buchhandlung nach einem Einsteigerbuch à la "Peter Lustig (Löwenzahn) erklärt: Steuererklärung für Freiberufler" gefragt, aber nichts brauchbares gefunden. :(
 
das wäre ne marktlücke.

ich suche schon seit längerem Bücher, wo zb deutsche Steuer, Aktien, Finanzthemen, Kaufmännisches so erklärt wird, als wäre man ein Kind.
 
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