Mac e.V. macht Schmu?

bonobo

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Macht Mac e.V. Schmu?

Hallo MacUser,

ich habe in den letzten drei Jahren dreimal meine Mitgliedschaft beim Mac e.V. gekuendigt, schriftlich natuerlich. Habe dann immer wieder die angemahnten Beitraege bezahlt, weil ich mir weder einen Anwalt leisten konnte noch gesundheitlich den ganzen Stress.

Jetzt schreiben die mir wieder "eine Kuendigung liegt uns nicht vor".

Hat jemand aehnliche Erfahrungen gemacht?

Gruss, Tom

Editiert, weil der Mac e.V. sich im Gegensatz zu mir einen Anwalt leisten kann
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne den e.V. nicht, kann dazu nichts sagen.

Ich kann und darf und will keine "Rechtsberatung" machen, kann nur aus allgemeiner eigener Erfahrung Tipps geben sowie Beobachtungen widergeben.

Hast Du die Kündigung per Einschreiben bzw. Postzustellungsauftrag verschickt ? In diesem Fall kannst Du relativ sicher sein, dass es auch ankommt. Und soweit ich weiß gilt ein entsprechend versandtes Dokument auch im juristischen Sinn als "zugestellt".

Viele Grüße
Boris
 
Die Geschaeftsmethoden des Mac e.V.

Wie ich inzwischen aus mehreren Quellen erfahren habe (diesen Beitrag hatte ich cross-gepostet), haben viele Leute aehnliche Erfahrungen gemacht.

Die einzige Moeglichkeit, die ich jetzt sehe, ist: nochmalige Kuendigung mit Einschreiben/Rueckschein oder gar Postzustellungsurkunde (oder sowas), und noch einmal fuer ein Jahr den Beitrag zu zahlen :(

Gruesse, Tom
 
Hi,

versuch doch mal zu erfahren, ob die wirklich ein Mahnverfahren
"voll" durchziehen.

Gruß Th.
 
Ehrenwerte Gesellschaft

Original geschrieben von thomas-147
versuch doch mal zu erfahren, ob die wirklich ein Mahnverfahren "voll" durchziehen.
Ja, das tun die, IIRC komplett mit Inkassobuero und Gerichtsdingens. Ich hab' echt nicht das "Stehvermoegen" fuer sowas. Schweineverein, das -- womit ich nix gegen die einfachen Mitglieder gesagt haben will.

Gruss, Tom

Editiert, weil der Mac e.V. sich im Gegensatz zu mir einen Anwalt leisten kann. Wo die bloss das Geld herhaben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Jeder Brief der innerhalb drei Tage nicht zum Absender zurückkehrt gilt erstmal bis zum Gegenbeweis als zugestellt laut Gesetzgebung.
Trotzdem sollte man Kündigungen die auf normalen Weg erfolglos blieben als Einschreiben mit Rückschein versenden, da die Unterschrift durch einen Berechtigten erfolgt. Auch ein normaler Brief lässt sich bis zu dem Mitarbeiter verfolgen der ihn zustellen sollte,aber ob der Brief den Empfänger ereicht oder ob dieser behauptet ihn nicht bekommen zu haben bleibt micht nachvollziehbar.

MfG
Buddha
 
Mir ist es ähnlich ergangen und ich habe seit gut einem Jahr einen Rechtsanwalt und das Amtsgericht Duisburg am Hals. Mir haben sie nach meiner Kündigung per Fax per Einzug frech die Gebühren abgebucht, obwohl ich keine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Ich habe es Rückbuchen lassen und habe seitdem ständig Ärger. Sollte es in diesem Forum noch mehr geschädigte geben, bitte melden, da muss man gemeinsam was machen.

Mail: ronny@jumbosoft.de
Chat: jumbohotline
 
Das wäre doch mal ein Thema für Macwelt oder Macup, nicht wahr?
Vielleicht finden die heraus, ob es sich nur um ein Missverständnis in mehr als einem Fall handelt...
 
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