Mac durch andere Person kaufen

Tim99

Tim99

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Mal ein ganz hypothetisches Szenario mit zwei Personen:

Student: Person, die bei Mac@Campus als Student einkaufen darf
Switcher: Person, die gerne einen Mac hätte, aber kein Student ist. Switcher möchte günstig ein MacBook kaufen und später durch Apple Care die Garantie erweitern, da sie häufig im Ausland arbeitet und dabei eine unkomplizierte Garantie für sinnvoll hält.

Student würde auf seinen Namen ein MacBook mit 1GB bei Mac@Campus bestellen. Weil er so nett ist schenkt er es Switcher. Switcher registriert das MacBook auf ihren Namen bei Apple. Später kauft sie z.B. bei L.A. Computer Company eine Garantie-Erweiterung (Apple Care Protection Plan), damit ihr MacBook 36 Monate lang weltweit kostenlos repariert wird. Die Garantie registriert sie bei Apple auf ihr dort registriertes MacBook.

Geht das alles soweit oder sind rechtliche Fallstricke vorhanden? OK, Student hätte es ihr nicht schenken dürfen, weil er es ja für sich hätte einsetzen sollen. Aber würde Switcher Probleme bei der Registrierung auf ihren Namen bekommen?
 
Das geht problemlos habe ich selber und auch im Bekanntenkreis schon öfters erlebt.
 
Steht denn auf der Studentenhomepage, dass nur die Benutzung durch die Person gestattet ist die das Teil gekauft hat?? Kann ich mir nicht vorstellen.

Ansonsten ist es doch eine einfache Schenkung. Wäre die problembehaftet, dann würde es an Weihnachten etliche Probleme geben... ;)
 
Bei solchen Angeboten steht oft irgendwo dazugeschrieben, dass sie nicht weitergegeben werden dürfen (bzw. nur nach einer Frist) und hauptsächlich für den subventionierten Zweck (zB Studium) eingesetzt werden sollen. Meine Frage war jetzt eher, ob das bei der Registrierung bei Apple, bei der Registrierung von Apple Care oder im Schadens- und Garantiefall irgendwo überprüft wird.
 
Solche Regelungen sind in Deutschland nicht gültig. Was mir gehört darf ich verschenken oder auch verkaufen wie ich will. Dieses Recht darf mir kein anderer Einschränken.

Selbst Software darf man verschenken und verkaufen wie man will. Auch wenn einem die Hersteller immer etwas anderes erzählen wollen.
Dabei ist vollkommen unerheblich wie man das Eigentum (natürlich auf legalem Wege) erlangt hat, das heißt welche Rabatte einem gewährt wurden oder auch nicht.

Etwas anderes ist es nur bei Literatur/Musik/Video, wo man eben nicht das Eigentum erhält, sondern immer nur ein Nutzungsrecht.

Pingu
 
Hallo Pingu,

Du darfst nur die Lizenz von Software verschenken/verkaufen,
nicht die Software selbst. Ist wie bei Musik etc. Verkaufst Du
die CD, musst Du den CD-Inhalt aus Deinem Archiv löschen!
Bei Hardware gibt es solche Regelungen nicht.

Gruss Jürgen
 
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