London cap driver stellt Fahrerflüchtigen

Janson

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Coole action!

Der silberne Astra hatte ne Fahrradfahrerin umgefahren und wollte türmen. Hat aber nicht mit Birol Koca gerechnet.

Das Dankeschön der Londoner Radler ist aktuell schon weit mehr als der ausgelobte coffee und lunch. Impressive!

LG,

Janson ;)
 
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Reaktionen: Terrorkeks und WollMac
schön

aber dafür einen eigenen Thread aufmachen ....
da fällt mir das dazu ein:

 
Gibt es in London Leute, die Mützen fahren, oder Taxifahrer (cab driver)?

Konnte mich nicht zurückhalten, nicht böse gemeint.
 
#homebrew,
Und was hat mansplaining bitte schön mit einem Hinweis auf sinn- entstellende Rechtschreibfehler zu tun?
Da ist Dein Beitrag eher ein Eigentor ;-)
Gruss, Ciccio
 
Mal zur Abwechslung zurück zum Thema:

Coole action!

Der silberne Astra hatte ne Fahrradfahrerin umgefahren und wollte türmen. Hat aber nicht mit Birol Koca gerechnet.

Das Dankeschön der Londoner Radler ist aktuell schon weit mehr als der ausgelobte coffee und lunch. Impressive!

LG,

Janson ;)
 
Und wieso nicht einfach Kennzeichen merken und Anzeige bei der Polizei aufgeben bzw. der Polizei melden, man habe gesehen, wie das Fahrzeug mit Kennzeichen xy die Radfahrerin verletzt hat und danach geflüchtet ist? Die Polizei sollte dann den Halter des Fahrzeugs ermitteln können, der dann angeben kann, wer damit gefahren ist.

Von daher, coole Aktion, aber unnötig.
 
Der angeben kann, wer gefahren ist, das aber - vermutlich ist das in UK wie bei uns - das nicht angeben muß.
Die Briten haben zwar in weiten Bereichen das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, im Rahmen des allgemeinen Terror-Hypes, gekippt, ob das aber bei Verkehrsdelikten der Fall ist, müsste man erst herausfinden.
 
Wieso muss er das nicht angeben? Wenn ein Fahrzeughalter seinen Wagen aus der Hand gibt, muss er überprüfen oder sicher sein, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. Das geht logischer weise nur, wenn er überhaupt weiß, wer gefahren ist. Wenn er aber weiß, wer gefahren ist und von der Polizei als Zeuge danach gefragt wird, muss er also die Wahrheit sagen. Die Aussage verweigern kann er nur, wenn er sich selbst oder einen nahen Angehörigen belastet (oder er weiß schlicht nicht, wer gefahren ist). Ist aber im Zweifel auch egal, denn die Haftpflichtversicherung des Halters wird den Schaden der Fahrradfahrerin begleichen und man wird den Halter auferlegen ein Fahrtenbuch zu führen.
 
Keine Ahnung, wie das in 'UK ist, aber wenn du dich auf unser Rechtssystem beziehst, hast du offensichtlich keine Ahnung.
Als Zeuge musst du vor der Polizei überhaupt nichts aussagen, wenn überhaupt nur vor einem Richter oder einem Staatsanwalt.
Wenn du dich dadurch belasten könntest, musst du auch da nichts aussagen - und wenn du selbst gefahren bist, müsstest du dich ja belasten. Aus der Nichtaussage darf aber nichts geschlossen werden. Absolut nichts, auch wenn es logisch wäre.
Ob die Haftpflicht bei solchen Fällen einspringt, weiß ich nicht - bezweifle ich aber - , strafrechtlich sind die Täter aber auf diesem Weg raus aus der Verantwortung.
Warum ich die Haftpflichtverantwortung bezweifle? Freunden von mir wird ihr vor dem Haus parkendes Fahrzeug angefahren. Sie haben das andere Fahrzeug gesehen, die Nummer notiert, die Polizei angerufen.
Und? Der Fahrzeughalter bestritt alles, behauptete, das Autor sei gerade eben gestohlen worden. Das Auto stand auch in einem nahegelegen Wald, .
Die Polizei hat natürlich nicht weiter ermittelt - das hätte Arbeit gemacht - meine Freunde blieben auf dem Schaden sitzen. Die Haftüpflicht des Halters regelt da nämlich gar nichts.
 
Als Zeuge musst du vor der Polizei überhaupt nichts aussagen, wenn überhaupt nur vor einem Richter oder einem Staatsanwalt.

Du kannst vor der Polizei natürlich auch nichts aussagen, fragt sich nur, ob sich die Polizei damit zufrieden gibt. Wenn er allerdings später dann behaupten sollte, sein Auto wäre gestohlen worden oder er weiß nicht, wer sein Auto gefahren hat, macht die späte Aussage das Ganze nicht gerade glaubhafter.

Wenn er natürlich behauptet, dass das Auto gestohlen war, hoffen wir mal in seinem Sinne, dass ihn kein Zeuge identifizieren kann und er auch nicht sein Smartphone mitgenommen hat bzw. er nicht vergessen hat sein im Auto befindliches Smartphone als gestohlen zu melden.

Bei der Haftpflichtversicherung hast du allerdings recht, wenn der Halter schon keine Aussage macht oder nicht weiß, wer gefahren ist, würde ich mir den Klotz auch nicht ans Bein binden.
 
#Schiffeversenker,
nicht der Fahrer ist haftpflichtversichert, die Versicherung deckt das Fahrzeug.
Die Weigerung der Versicherung, den Schaden Deiner Freunde zu regulieren, muss sich also wohl auf etwas Anderes zurück führen lassen, aber eben nicht allein auf die Tatsache, dass mit dem gestohlenen Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde.
Gruss, Ciccio
 
Mittlerweile sind aus der kleinen Sammlung der UK cyclists für ein Bier und Lunch für Birol schon £315 geworden (mein bescheidener Beitrag waren nur £5)!
 
Das Selbe habe ich vor Jahren in Deutschland auch mal gehabt...
Mit Vollgas der Flüchtigen quer durch die halbe Stadt bis vor die Wohnungstür gefolgt incl. Durchgabe der aktuellen Position dank des Navis.
Das Lustige ist dass der Polizist am anderen Ende des Hörers so dabei war, dass er mich ermächtigte über rote Ampeln und Kreuzungen zu brettern um dran bleiben zu können. :crack:

Irgendwann gabs dafür eine Silbermedaille überreicht.

Ach, ich vergas. Vom Unfallopfer gab es nicht mal ein Danke. ;)
 
Das Lustige ist dass der Polizist am anderen Ende des Hörers so dabei war, dass er mich ermächtigte über rote Ampeln und Kreuzungen zu brettern um dran bleiben zu können. :crack:
Das klingt nach Stoff für den Kurzgeschichten-Thread.
 
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