logic board

mm8i

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logic board rangliste

hallo verehrte apple-mituser,
bin seit über zehn jahren glücklicher und zufriedener apple-nutzer. bis ich vor drei jahren ein ibook g3 800MHz erstanden habe. ein fataler fehler. inzwischen ist die krücke zum SECHSTEN mal in der reparatur und bekommt damit ihr SIEBTES logic board. wollte mal nachhören, ob ich damit in der logic board wechselrangliste mich zumindest für das internationale geschäft qualifiziere. also: erfahrungsberichte bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

das ist ja echt der absolute Horror! Ein "Glück" mein PB hat bislang nur einmal das Board tauschen müssen, obwohl selbst das bei sonem teuren Gerät ein schlechter Witz ist. Sehr bedauerlich das Ganze. Hab auch von den IBook Board-Tauschorgien an diversen Stellen gehört. Ich versteh einfach nicht wie Apple so einen Mist produzieren kann. Das ist mir echt unverständlich. Ich hoffe auch, daß sich in zukunft Apple wieder auf alte Tugenden besinnt, ansonsten wird Apple eines Tages die Konsequenzen tragen müssen.

Gruß Elmar
 
Hallo und willkommen im Forum

ich habe mir das selbe iBook grade gebraucht gekauft dann muss ich wohl hoffen von Problemen verschont zu bleiben.
 
mich hat's schon zweimal erwischt.

edit: ich hab mal gehört beim 4. mal gibt's ein neues iBook. kann das einer bestätigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin Boardwechselfrei auf allen Rechnern und seit ewig. *holzklopf*
 
sonst keine logic board wechsel... wenn ich mich auf dem board so umsehe, fast unmöglich. wie war denn so das apple- bzw. händlerverhalten.
 
Warum machst Du nicht von deinem Gewährleistungsrecht gebrauch ?
Stichwort §440 BGB.

Ich hatte das gleiche Problem, habe dann Apple durch bezugnahme auf das BGB Druck gemacht und habe dann ein refurbished G4 800 bekommen, seit dem habe ich keine Probleme mehr.

Apple gibt ja durch das LBRE zu, dass die Geräte bei Auslieferung nicht intakt sind und nach 3facher Ausbesserung hat der Kunde in D Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages.

Bei Bedarf habe ich auch noch eine Emailadresse einer netten Dame des Apple Care...
 
hi serafin,
klingt interessant. noch ein paar fragen, um meine chancen abzuschätzen:
- kaufdatum des ersten ibooks
- wieviele lb defekte
- wann wurde getauscht

danke
 
Hi mm8i,
a) März 2003
b) 4
c) März 2005
Viel Erfolg!
 
Hi serafin,

hast du deine Beschwerde per Brief oder Email gemacht?
Wenn per Mail. Dann PM mir doch bitte mal die Email-Adresse.

Es ist echt ein Problem, da ja durch den Logicboard-Austausch kein dauerhafter Erfogl zu erzielen ist.

Danke vorab.
 
Moin, da grade hier schon eine Thread dazu besteht hänge ich mich gleich mal mit dran...
Folgendes, da mein iBook G3 800Mhz grade in letzter Zeit Probleme macht mit der Darstellung bzw. ein Flackern des Displays (Bluescreen teilweise Transparent bis hin zum schwarzen Bildschirm) erfolgt, hab ich bei Apple heute etwas zu dem LBRE-Programm (Logik Board Repair Extension) gelesen. Leider hab ich beim Support noch keinen erreichen können, daher hier mal meine frage. Kann ich dieses Programm auch in Anspruch nehmen wenn ich nicht der erst Käufer des iBooks bin (Gebraucht erstanden) und wie kann ich raus finden wann dieses iBook verkauft wurde (Da ich leider kein Original Beleg habe)?

Falls es von Bedeutung ist hier einpaar Angaben zum iBook:

Computermodell: iBook
CPU-Typ: PowerPC 750 (2.3)
Anzahl der CPUs: 1
CPU-Geschwindigkeit: 800 MHz
L2-Cache (pro CPU): 512 KB
Speicher: 640 MB
Busgeschwindigkeit: 100 MHz
Boot-ROM-Version: 4.6.4f1
Seriennummer: UV3371J2MRR

Anmerkung: die Seriennummer liegt im Bereich des LBRE-Programms


ATY,RageM7:

Typ: display
Bus: AGP
Steckplatz: ATI
VRAM (gesamt): 32 MB
Hersteller: ATI (0x1002)
Geräte-ID: 0x4c57
Versions-ID: 0x0000
ROM-Version: 113-XXXXX-210

Wäre für Tipps sehr dankbar...


Gruß Wire
 
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Ich habe einen Brief per Fax an Apple Care gesendet.

Ich habe folgende Paragraphen zitiert:

„Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sie nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt“ (§440 BGB).

Nach §439, Absatz 1 gilt: „Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen“

Ich habe im Laufe des Schreibens eine weitere Reperatur mit Bezug auf diese abgelehnt und mit weiteren Schritten gedroht, bin aber sachlich und freundlich geblieben.

Gruß,
serafin
 
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Moin!

@Wire

Dein Book fällt auf alle Fälle noch in das Programm, da es im September 2003 gebaut wurde und das Programm bis 3 Jahre nach Kauf geht.

Du könntest es entweder ohne Rechnung versuchen oder dir vom Verkäufer die Original-Rechnung besorgen.

MfG
MrFX
 
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