Lieferschein = Rechnung?

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iGebrezel

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Hallo,

ich würde gerne ein gebrauchtes Handy kaufen. Das Gerät stammt aus einer Vertragsverlängerung vom Januar diesen Jahres. Auf Nachfrage ob eine Rechnung beiliegt meinte der Verkäufer das er nur den Lieferschein habe und dieser im Bedarfsfall wie eine Rechnung fungiert.

Kann das jemand bestätigen? Der Anbieter ist O2 falls das eine Rolle spielt. Ich hoffe ihr könnt mir helfen diesbezüglich.


MfG
 
Wenn ein Lieferschein eine Rechnung wäre, würde der Lieferschein Rechnung heißen.
Natürlich ist das nicht das gleiche.

Ist halt die Frage, wozu Du die Rechnung brauchst.
 
frag O2, aber normalerweilse liegen da zwei Zettel bei. Rechnung und Lieferschein.
 
Auf einem Lieferschein steht ja meist nur die Bezeichnung des Produktes, wer es gekauft und wer es verkauft hat.
Steht also kein Betrag + MwSt auf dem Lieferschein, ist es auch keine Rechnung.
Und ich meine sogar das auf dem "Schein" Rechnung stehen muss, da es sonst keine ist.

EDIT: Ihr seid mir alle zu schnell :D
 
Es hängt vom konkreten Beleg ab. Es gibt jede Menge Händler, die das zusammenfassen und dann natürlich auch so deklarieren. ("Rechnung/Lieferschein").
Damit der Beleg als Rechnung durchgeht, muss auch das Wort "Rechnung" draufstehen. Lieferscheine sind aus buchhalterischer Sicht keine Belege und da kann draufstehen was will.
 
Dachte ich mir fast. Ich danke euch für die zahlreichen Antworten und werde den Verkäufer damit konfrontieren!

Konkret ginge es darum ob im Garantiefall der Lieferschein als Beleg für einen Garantieanspruch ausreichen würde, deswegen die Frage.
 
Reicht er nicht.

Rechnung = Kaufbeleg.
Lieferschein = Kontrollbeleg. (Für wen auch immer)
 
Wenn der Pömpel recht hat, dann hat er recht... :noplan:

:D
 
Hatte ich neulich auch ...

4S aus Vertragsverlängerung gekauft, Käufer wollte eine Rechnung. Telekom machte irgendwie doof, schickte aber doch eine. Aussage: Der Lieferschein würde reichen.
Selbiges beim 5S, da gibt sich die Versicherung (Regulierung eines Sturzschadens) natürlich nicht mit dem Lieferschein zufrieden. Telekom machte wieder doof, Rechnung kam dann irgendwann.

Mit doof-machen meine ich: Drei Mitarbeiter sagen, dass es keine Rechnungen gibt, der 4. sendet wiederwillig eine nach mehrfacher Bitte... eigentlich bin ich von dem Laden anderes gewohnt.
 
Ich weiß nicht was Du hast, bei Vertragsverlängerung steht der Preis auf Deiner Rechnung. Wenn man es nicht gesondert odert, dann ist die Rechnung bei der Telekom eine Online-Rechnung. Die Papierrechnung kostet extra.
 
O2 will für eine erneute Rechnung sogar 9,99€, BÄM...
Wäre das Handy im einem Shop erworben worden, obliegt es dem Shopbetreiber wie er verfährt.
Wurde es online oder per Hotline erworben siehe 2 Zeilen weiter oben.
 
Lieferscheine sind aus buchhalterischer Sicht keine Belege und da kann draufstehen was will.
Lieferscheine sind sog. Handelspapiere und sehr wohl "aus buchhalterischer Sicht Belege", nämlich Beleg für den Warenausgang.

Rechnung = Kaufbeleg.
Lieferschein = Kontrollbeleg. (Für wen auch immer)
Der Lieferschein ist der Kontrollbeleg für das Buchen des Warenausgangs (beim Verkäufer) und falls dieser die Ware eingekauft hat, hat er auch einen Lieferschein und dieser ist Beleg für das Buchen des Wareneingangs (und wiederum für dessen Verkäufer Beleg für das Buchen des Warenausgangs bei ihm).
Die Rechnung ist der Beleg für das Buchen des Zahlungsanspruchs des Verkäufers (=Forderung), für das Buchen der Umsatzsteuerverbindlichkeit (=Forderung des Finanzamts) und evtl. für das Buchen des Vorsteueranspruchs des Kunden (= Verbindlichkeit des Finanzamts) und für den Einkauf ist die Rechnung Beleg für das Buchen der Zahlungsverpflichtung.

Lieferschein also Beleg für Warenbewegungen und Rechnung Beleg für Zahlungsvorgänge. Folglich ist der Lieferschein sogar Grundlage für die Rechnungstellung, denn ohne Lieferung kein Anspruch auf Zahlung.
 
Ich weiß nicht was Du hast, bei Vertragsverlängerung steht der Preis auf Deiner Rechnung. Wenn man es nicht gesondert odert, dann ist die Rechnung bei der Telekom eine Online-Rechnung. Die Papierrechnung kostet extra.

Ne, lt. Hotline erscheint Hardware auf gesonderter Rechnung. Dann hätte ich mir die vielen Telefonate auch sparen können.
 
Folglich ist der Lieferschein sogar Grundlage für die Rechnungstellung, denn ohne Lieferung kein Anspruch auf Zahlung.
Mumpitz. Bei Dienstleistungen gibt es z.B. naturgemäß keinen Lieferschein und wenn man sich dem Empfang einer Ware auf der Rechnung bestätigen lässt (wenn man sie zusammen mit der Ware ausliefert) kommt man damit bei jedem Gericht durch. Ansonsten gibt es noch so etwas wie Strecken-Geschäfte. Da existiert von dem, der die Rechnung stellt, kein Lieferschein und keine Lieferung, weil das Liefern ein Dritter durchgeführt hat.
 
Mumpitz. Bei Dienstleistungen gibt es z.B. naturgemäß keinen Lieferschein und wenn man sich dem Empfang einer Ware auf der Rechnung bestätigen lässt (wenn man sie zusammen mit der Ware ausliefert) kommt man damit bei jedem Gericht durch.
Natürlich kann Rechnung und Lieferschein in einem Dokument zusammengefasst werden. Das hat niemand bestritten und wurde oben sogar schon gesagt.
Zudem haben reine Dienstleistungen naturgemäß keine Warenbewegung, somit ist kein Warenausgang zu buchen und folglich entfällt der Buchungsbeleg Lieferschein.

Ansonsten gibt es noch so etwas wie Strecken-Geschäfte. Da existiert von dem, der die Rechnung stellt, kein Lieferschein und keine Lieferung, weil das Liefern ein Dritter durchgeführt hat.
Bei solchen Geschäften gibt es sog. Versandanzeigen des Lieferanten, die letztlich die Funktion des Lieferscheins (für den die Rechnung Stellenden) erfüllen. Es ist auch nicht verboten, die Ware durch einen Dritten liefern zu lassen. Trotzdem muss es Handelspapiere geben, aus denen sich genau das ergibt, welche Grundlage für die Rechnungsstellung sind.

Ich weiß ja nicht was du beruflich machst. Du solltest dich aber in diesen Dingen nicht permanent mit mir anlegen.
 
Steht alles im Umsatzsteuergesetz: http://dejure.org/gesetze/UStG/14.html
:cool:
Insbesondere:

(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe "Gutschrift".



;)
 
Der Verkäufer wird eine Rechnung haben, aber das Handy noch abzahlen während du es schon hast, anders ist dieses Verhalten eigentlich nicht zu erklären. Mach den Kauf rückgängig wenn er keine Rechnung rausrückt.
 
Ich weiß ja nicht was du beruflich machst. Du solltest dich aber in diesen Dingen nicht permanent mit mir anlegen.

Deine Rechthaben-Wollen-Ambitionen in allen Ehren, aber wenn Du versuchst Deine Meinung durch Weglassen von Teilen meiner Postings zu untermauern (Stichwort Dienstleistungen) dann finde ich das ziemlich traurig. Deine egozentrischen Anflüge kannst Du übrigens anderswo rauslassen.
 
Der Verkäufer wird eine Rechnung haben, aber das Handy noch abzahlen während du es schon hast, anders ist dieses Verhalten eigentlich nicht zu erklären. Mach den Kauf rückgängig wenn er keine Rechnung rausrückt.

In dem Fall wäre der Verkaeufer nicht der Eigentümer und der Verkauf nichtig.

Und ein Lieferschein ist keine Rechnung, weil bestimmte Angaben fehlen. Siehe Zitierung oben.
 
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