Lenovo: Reklamation zu fehlender Webcam erfolglos - wie weit würdet Ihr wegen 50 Euro gehen?

accuphan

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Hallo zusammen,

ein 27" Lenovo ThinkVision steht vor mir, weil der im Onlineshop bei Lenovo als Monitor "mit eingebauter Webcam" angeboten wurde.
Stellte sich heraus, dass diese nicht nur nicht eingebaut ist, sondern die separat erhältliche Webcam (ThinkVision MC 50) nicht mitgeliefert wurde.

Das Fehlen der Kamera reklamiere ich seit Wochen. Ansprechpartner aus Irland (Digital River) und von Medion (! - wo auch immer die sitzen) lehnen jede Bitte ab, diese Kamera nachzuliefern.
Ich hätte den richtigen Bildschirm bekommen, mit der Webcam sei ein anderes Modell ausgestattet (mit Link zu einem Monitor auf polnischen Websites).

Nun habe ich zur Heilung dieses fehlerhaften Produktversprechens eine Frist gesetzt, die verstrichen ist; außerdem hat Lenovo heute nochmal bestätigt, dass es nichts zu wollen gäbe.

Sie weigern sich hartnäckig.

Das Teil kostet 50 Euro.

Ich will Lenovo nicht so schofel davonkommen lassen, gleichzeitig wegen 50 Euro nicht unbedingt einen Anwalt engagieren.
Die Verbraucherzentrale ist informiert, deren Hotline rufe ich morgen noch mal an.

Was würdet Ihr tun?

Viele Grüße
Accuphan
 
Vom Rückgaberecht gebrauch machen.
 
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Oder den Vorfall bei der Zeitschrift c’t melden - die haben in jeder Ausgabe so einen Artikel und setzen sich vorher natürlich mit der „angeklagten“ Firma in Verbindung. Was oft hilft.
Vorausgesetzt natürlich, du bist total sicher, nicht versehentlich das falsche Angebot angeklickt zu haben. Hast du Screenshots? Mach ich immer, wenn ich was bestelle, obwohl ich noch nie Ärger hatte.
 
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Ich habe einen Screenshot der Details aus dem Webshop von Lenovo.

Interessantes Detail: ich habe auch einmal die Website mit "Speichern unter" bei mir abgelegt. Wenn ich diese .html-Datei jetzt öffne, ist das alles auf Englisch und es steht bei "Camera" nicht mehr die MC50 als eingebaut, sondern der Text "ThinkVision MC 50 Support" - also nur die Unterstützung der Webcam (als Zubehör)!
Diese Ar***geigen! Das ist sicherlich kein Zufall...
 
Die Menschen, jedenfalls in größeren Firmen oder Organisationen, sind eher doof als böse.
Ein doofer Webdesigner, und der Sachbearbeiter für deine Reklamation sieht nicht, was du gesehen hast.
 
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Das kann gut sein. Ich hatte jedenfalls allen Instanzen den Screenshot als PDF geschickt.

Man kann ja bei Apple auch schon mal junge Hunde kriegen, wenn's Probleme gibt. Aber die haben Geschäfte, in die ich gehen kann und Telefonnummern, bei denen (bisher jedenfalls) Menschen arbeiten, die wenigstens den Anschein erwecken, ein gewisses Interesse an mir zu haben. (ich bin tatsächlich sehr zufrieden!).

Bei Levonvo rufst du eine 069er Nummer an - sieht nach Frankfurt aus! Hey, Lenovo Deutschland! Hurra! Aber.... tuuuut, klingt komisch... "challo... Meinamis Magdalenna..."
Keine Nachnamen, schlechtes Deutsch, leider auch kein gutes Englisch... ich hasse es, ich kriege da echt den Hassknecht...
 
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Was würdet Ihr tun?
Relativ egal.

Deine Optionen sind:
- Das Ding zurück senden
- Auf Dein Recht auf Nacherfüllung bestehen und versuchen das (eventuell am Ende mit juristischen Beistand) durchsetzen
Die Frage ist - Was möchtest Du tun?

Letzteres kannst Du natürlich Schritt für Schritt und im Detail mit uns hier teilen... :sleep2:
 
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Ich kann deinen Ärger verstehen, ich würde trotzdem versuchen an die Entscheidung emotionslos heranzugehen.

1. Bist Du noch im gesetzlichen Rückgabezeitraum?
Falls nein, ist mit den A...geigen Theather und Ärger vorprogrammiert, den Du ggfls nur mit anwaltlicher Hilfe
oder sogar rechtlicher Entscheidung durchsetzen kannst. Das würde ich wegen 50 Euro niemals machen.

2. Bist Du mit dem Monitor, abseits der Kamera, zufrieden?
Was würdest Du Dir für einen Alternativmonitor holen? Was kostet der? Hat der eine Kamera?

Wenn Du zufrieden bist, würde ich die 50 Euro vergessen, und vorzugsweise nie wieder
etwas von Lenovo kaufen und die Geschichte nutzen, um im Umfeld über deren Machenschaften aufzuklären.
 
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Wenn in der Zeit, zurückgeben.
Wenn die Zeit verstrichen ist und du die Web Cam unbedingt benötigst, für 50 Euro nachkaufen, und es als Lehrgeld abhandeln.

Wegen 50 Euro lohnt kein Anwalt, ich bezweifle auch dass du gegen so einen Konzern etwas gewinnen könntest. Entweder die machen es auf Kulanz oder gar nicht. Scheinbar interessierst du als Kunde nicht, oder die Marge ist so eng, dass die Kulanz nicht mehr drinnen ist.
 
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Geh doch zum Verbraucherschutz und lass die abmahnen.
Ist ja schließlich irreführende Werbung, wenn die das Teil nicht liefern.
 
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könnte hier mal der Screenshot der Webseite eingestellt werden?
 
Was würdet Ihr tun?
Bei 50 Euro? Wahrscheinlich nix.

Kannst du denn nachweisen aus irgendwelchen Schriftverkehren, dass die Webcam ein "kaufentscheidendes Merkmal" für dich war und du ansonsten nicht gekauft hättest? Daran scheitern meist solche Versuche.
 
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Mal die AGB des Shops durchgelesen? Da gibts immer eine Klausel für Irrtümer.

Du kannst natürlich jetzt weiterhin Rumpelstielzchen machen und auf dein „Recht“ beharren oder einfach zurückschicken und dich nicht wegen so einem dummen Mist aufregen.
 
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Ich habe einen Screenshot der Details aus dem Webshop von Lenovo.

Interessantes Detail: ich habe auch einmal die Website mit "Speichern unter" bei mir abgelegt. Wenn ich diese .html-Datei jetzt öffne, ist das alles auf Englisch und es steht bei "Camera" nicht mehr die MC50 als eingebaut, sondern der Text "ThinkVision MC 50 Support" - also nur die Unterstützung der Webcam (als Zubehör)!
Diese Ar***geigen! Das ist sicherlich kein Zufall...

Von wo kam dann die Übersetzung?
War das etwa eine automatische Übersetzung?
 
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