Lehrer -> MacBook abschreiben?

Sunwalker

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Servus,

meine Mutter ist Lehrerin und hat damit wohl die Möglichkeit, einen Laptop zu nem gewissen Teil abzuschreiben.

Kennt sich jemand da aus? Über welchen Zeitraum wird abgeschrieben, wieviel % kann man abschreiben und wie muss man das Ganze handeln?
 
Zuletzt bearbeitet:
Komplett abschreibbar !

Hi!

Deine Mutter kann das Macbook in drei Jahren komplett abschreiben.

Beispiel: Kaufpreis 1200 €, gekauft am 1.7. 2007

Abschreibung nach AFA in 2007 : 200 €
in 2008: 400 €
in 2009 : 400 €
in 2010: 200 €


Gruß

S-O
 
Wir sind hier zwar nicht in einem Steuergehilfeforum, aber nun. Das Thema interessiert vielleicht auch andere. Aus beruflichen Gründen kann ein PC oder Mac über einen Zeitraum von 4 Jahren, ggf. auch drei Jahre abgeschrieben werden. Ergo: Kaufpreis durch 4 oder 3. Genaueres kann jeder Finanzbeamte telefonisch besser erläutern im Hinblick auf Voraussetzungen etc.

Gruß, Halomile
 
Man muss seinem Finanzamt aber schon klar machen, dass der Rechner überwiegend beruflich genutzt wird. Die wollen u.U. wissen welche Programme installiert sind etc ...

Ich hatte keine Probleme mein MBP abzusetzen ... bin allerdings auch kein Lehrer ;)
 
Und dann aber monatsgenau. S-O hat das schon ganz richtig ausgerechnet.
 
Ok. Ich (bzw sie) muss sich dann beim Finanzamt so ein Schreiben besorgen, in das man seine Anschaffung einträgt, Nutzungsbereiche angibt und dann ans Finanzamt schickt?
 
man kann den Rechner abschreiben über 3 jahre
(bei Anschaffungen >400 euro)
habe ich auch gemacht
auch das Zubehör lässt sich abschreiben

allerdings sollte man bei der Abschreibung einen gewissen Teil berücksichtigen bei dem das Gerät privat genutzt wird.
Eine 100% Nutzung nimmt einem das Finanzamt unter Umständen nicht ab.
Dine Mutter ist ja nicht selbständig sondern hat lediglich ein Arbeitszimmer für Vorbereitung etc
Ich denke mit 75% liegt man richtig. Dieses hängt aber auch immer ein bischen vom Sachbearbeiter ab.
sogar den Internet Anschluss könnte deine Mutter geltend machen
(zB zu 20%, 30%)

Die Angaben kann man formlos mit der Steuerklärung abgeben
einfach auf einem Blatt die eigene Berechnung mit Erklärungen einreichen
aus welcher die angesetzte Summe hervorgeht
dieses Blatt in den beiden Folgejahren einfach wieder mit dazu legen.
Kaufbelege (Kopie) etc natürlich mit einreichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich hab auf der Uni gearbeitet und vor 4 Jahren mein PB gekauft.

Bei mir wurde das PB die drei Jahre, beginnend mit dem Jahr des Kaufs zu je einem Drittel abgschrieben. Ob das noch immer so ist, weiss ich allerdings nicht.

Gerald
 
Sunwalker schrieb:
Ok. Ich (bzw sie) muss sich dann beim Finanzamt so ein Schreiben besorgen, in das man seine Anschaffung einträgt, Nutzungsbereiche angibt und dann ans Finanzamt schickt?

Wäre für mich das erste Mal. Schreibe seit etlichen Jahren PCs ab, jetzt auch mac, noch kein Finanzbeamter wollte einen weiteren Nachweis als den Kaufbeleg. Software, Verbrauchsmaterial wie CDs, DVDs, weitere Peripheriegeräte, alles kein Problem. Achso, bin Lehrer wie deine Mutter.

Gruß, Halomile
 
Halomile schrieb:
Wäre für mich das erste Mal. Schreibe seit etlichen Jahren PCs ab, jetzt auch mac, noch kein Finanzbeamter wollte einen weiteren Nachweis als den Kaufbeleg. Software, Verbrauchsmaterial wie CDs, DVDs, weitere Peripheriegeräte, alles kein Problem. Achso, bin Lehrer wie deine Mutter.
Ich als Student habe halt noch gar keine Ahnung, wie sowas abläuft.
Am Ende des Jahres reicht man alle Rechnungen, die man geltend machen will, beim Finanzamt mit der Steuererklärung ein? Da vermerkt man auch, zu wieviel % abgeschrieben werden soll und über welchen Zeitraum?

Reicht da die normale Rechnung, die von Apple mitgeschickt wird?
 
Halomile schrieb:
Wäre für mich das erste Mal. Schreibe seit etlichen Jahren PCs ab, jetzt auch mac, noch kein Finanzbeamter wollte einen weiteren Nachweis als den Kaufbeleg. Software, Verbrauchsmaterial wie CDs, DVDs, weitere Peripheriegeräte, alles kein Problem. Achso, bin Lehrer wie deine Mutter.

Gruß, Halomile

Kommt vielleicht auch darauf an, was man beruflich macht. Ein Zeitungsausträger wird Schwierigkeiten bekommen, einen Computer für ca. 2000.-€ abzuschreiben. Ich arbeite im Einzelhandel (in leitender Funktion) und musste belegen, dass ich das MBP brauche um z.B. Personaleinsatzpläne zu gestalten und um geschäftliche Korrespondenz auch darüber laufen. Liegt aber auch zum grössten Teil an dem Finanzbeamten. Beim letzten PC brauchte ich das z.B nicht machen ...
 
Hallo,

wie die Abschreibung prozentuell geht, das weiss schon der Finanzbeamte, das brauchst du ihm nicht sagen! :p

Ist halt nur interessant zu wissen, wie es laeuft, damit man zum Beispiel einen Neukauf "zeitoptimiert" alle 3-4 Jahre machen kann.

Gerald
 
el_nebuloso schrieb:
Ist halt nur interessant zu wissen, wie es laeuft, damit man zum Beispiel einen Neukauf "zeitoptimiert" alle 3-4 Jahre machen kann.

Da sprichst Du sicher auf den "Lohmann-Ruchti-Effekt" an, richtig? Ich denke nicht, dass das für Lehrer interessant sein sollte. Vorausgesetzt man braucht immer nur einen Computer zur Zeit, verkauft man den alten Rechner eben. Als gewerbetreibender muss man dann die Einnahmen für das Gebrauchtgerät als Gewinn verbuchen und den buchhalterischen Restwert unter dem Hinweis, dass das Gerät verkauft ist sofort abschreiben. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege, denn Buchhaltung war nicht gerade mein bestes Fach... :koch:
 
el_nebuloso schrieb:
Hallo,

wie die Abschreibung prozentuell geht, das weiss schon der Finanzbeamte, das brauchst du ihm nicht sagen! :p

Ist halt nur interessant zu wissen, wie es laeuft, damit man zum Beispiel einen Neukauf "zeitoptimiert" alle 3-4 Jahre machen kann.

Gerald

?
aber du musst doch eine Angabe darüber machen
wieviel Prozent beruflich und wieviel privat genutzt werden
oder soll der Beamte raten ?
 
Hallo,

bin kein Finanzexperte, soweit ich mich erinnere, wird, wenn man in einem Lehrberuf taetig ist, eine bestimmte Prozentzahl fuer berufliche Nutzung als plausibel angesehen. Ich glaub, das waren 50 oder 60 %.
Wenn man will, dass mehr anerkannt wird, dann muss man sich was einfallen lassen (z.B. der Chef schreibt eine Bestaetigung, dass es in der Schule keine Computer gibt und man daher unbedingt einen braucht, der auch sehr viel genutzt wird). Ist aber sehr schwierig und den Aufwand nicht wert.
Der Wert, der angenommen wird (z.B. 60 %), der wird dan gleichmaessig auf 3 Jahre verteilt, also z.B. 3 x 20 % vom Gesamtwert.

Software und so Dinge hab ich nie angegeben.

Gerald
 
Protentual ?

Hi!
Also, Deine Mutter setzt den vollen Betrag ab (über drei Jahre). Da wird nicht gefragt, welche Software drauf ist, wieviel Anteil Beruf/privat ist ...

... so ist das zumindest bei meinem Finanzamt.

S-O
 
Seit Jahren setze ich problemlos meine Rechner ab, auf drei Jahre. Als ich einmal früher kaufte, wollte ich auf den Restwert verzichten, das FA akzeptierte sogar Restabschreibung.
Zunächst würde ich erst einmal den Rechner anteilmäßig ohne Kommentar ansetzen, Rechnung natürlich beifügen. Wenn der Bearbeiter dann dies nicht anerkennen will, muss er sich in Verbindung setzen oder eine Ablehneung begründen, was ihm bei einem Lehrer zuviel Mühe machen würde und letztendlich erfolglos wäre.

Da er selber mit riesigen Computerproblemen in seinem Amt und wahrscheinlich auch bei sich daheim kämpfen muss, wird er einsehen, dass man als Unterrichtender nur dann eine reelle Chance hat 17 Rechner gleichzeitig zu bedienen, wenn man möglichst viel auf dem Computer macht, und da hat ein Lehrer von den Klassenarbeiten über Recherche zur Notenverwaltung nun wirklich genügend Übungspflicht.
Oder: Wie soll denn ein Lehrer eine GFS (meist Präsentation) beurteilen, wenn er gar keine selber herstellen kann? Wie eine Auswertung, wenn er keine Tabellenkalkulation kann? Wie soll er feststellen, ob ein Schüler nicht einfach bei Wikipedia kopiert hat?

Spätestens mit dem Schreiben der Schulleitung über die dringende Notwendigkeit eines Computers für Lehrer wird der Finanzbeamte aufgeben.


Meine Kinder haben selbstverständlich ihre eigenen Spielcomputer, das Risiko, dass mein Arbeitscomputer durch sie lahmgelegt würde ist viel zu gross.

RD
 
Ich weiß, es ist wirklich kein Finanzforum hier, aber vllt kennt ja doch jemand die Antwort :).

Nur damit ich das richtig verstehe, die Summe, die man durch die Abschreibung effektiv einspart berechnet sich dann folgender Maßen:

Kaufpreis * Lohnsteuer

Angenommene Werte:
1000€ * 25% = 250€
Effektiver Endpreis des Macbooks 750€.

Korrekt?
 
Sunwalker schrieb:
Ich weiß, es ist wirklich kein Finanzforum hier, aber vllt kennt ja doch jemand die Antwort :).

Nur damit ich das richtig verstehe, die Summe, die man durch die Abschreibung effektiv einspart berechnet sich dann folgender Maßen:

Kaufpreis * Lohnsteuer

Angenommene Werte:
1000€ * 25% = 250€
Effektiver Endpreis des Macbooks 750€.

Korrekt?
Erste Voraussetzung: Es muss mehr Werbungskosten geben als die Pauschale, was bei einem Lehrer eigentlich der Fall sein sollte.

Dann stimmt Deine Rechnung, Du musst nur das zu versteuernde Einkommen nehmen, dann - ich würde es mit 1/3 ansetzen - den Kaufpreises davon abziehen und dann schauen, welche Steuer dann abfällt. Es müsste so bei 30% sein.


RD
 
Ersparnis!

Hi!

Bei der Ersparnis ist es wichtig, nicht die durchschnittliche Steuer zu nehmen, sondern den Steuersatz, in dessen Progressionsstufe man sich maximal befindet.

Die durchschnittliche Steuer beträgt vielleicht nur 25 % obwohl man schon in der Progessionsstufe 35 % ist.

Am besten: Online Steuerrechner im web öffnen, sein Gehalt eingeben, Steuer notieren, sein Gehalt + Macpreis eingeben, neue Steuer aufschreiben, Differenz der beiden Steuern berechnen = Ersparnis.

Wichtig ,wie oben bereits beschrieben, das ganze darf nicht innerhalb des Pauschalbetrages passieren, sonst bringt es nichts.

Beispiel: Du setzt normalerweise 100 € als Werbungskosten ab. Mit Macbook dann 1300 €. Ergebnis: Kein Cent gespart. Man muss, wie schon oben erwähnt, über der Pauschale liegen.

S-O
 
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