TouchMan
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Hallo Leute,
vielleicht kennt sich jemand hier mit dem Erbrecht etwas aus.
Ich weiß, dass ich eh zum Anwalt gehen muss, aber es beschäftigt mich bestimmt das ganze Wochenende.
Ausgangspunkt:
Wir sind 3 Kinder und hatten zu unserem Vater das ganze Leben lang keinen Kontakt.
Wir erfuhren vom einem Bestattungsinstitut, welches der ehemalige Betreuer des Vaters mit der Beerdigung beauftragt hat, vom Tod unseres Vaters.
Alle 3 Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, wir wissen aber, das wir trotzdem für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen, keine Frage.
Nun ist es aber so:
Es existierte eine Sterbegeldversicherung, die an die Lebensgefährtin des Vaters ausgezahlt wurde.
Das ist uns, als auch dem Bestattungsinstitut bekannt.
Die Lebensgefährtin weigert sich, die Versicherungssumme für die Beerdigungskosten freizugeben, so das Bestattungsinstitut.
Meine Fragen:
1) haben wir eine rechtliche Handhabe gegen die Lebensgefährtin?
2) ist die Versicherungssumme nicht Teil der Erbmasse? Falls ja, hat sie damit nicht (im Gegensatz zu uns Kindern) das Erbe angenommen und müsste dann die Kosten der Beerdigung tragen?
Vielleicht kann hier jemand etwas dazu sagen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
vielleicht kennt sich jemand hier mit dem Erbrecht etwas aus.
Ich weiß, dass ich eh zum Anwalt gehen muss, aber es beschäftigt mich bestimmt das ganze Wochenende.
Ausgangspunkt:
Wir sind 3 Kinder und hatten zu unserem Vater das ganze Leben lang keinen Kontakt.
Wir erfuhren vom einem Bestattungsinstitut, welches der ehemalige Betreuer des Vaters mit der Beerdigung beauftragt hat, vom Tod unseres Vaters.
Alle 3 Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, wir wissen aber, das wir trotzdem für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen, keine Frage.
Nun ist es aber so:
Es existierte eine Sterbegeldversicherung, die an die Lebensgefährtin des Vaters ausgezahlt wurde.
Das ist uns, als auch dem Bestattungsinstitut bekannt.
Die Lebensgefährtin weigert sich, die Versicherungssumme für die Beerdigungskosten freizugeben, so das Bestattungsinstitut.
Meine Fragen:
1) haben wir eine rechtliche Handhabe gegen die Lebensgefährtin?
2) ist die Versicherungssumme nicht Teil der Erbmasse? Falls ja, hat sie damit nicht (im Gegensatz zu uns Kindern) das Erbe angenommen und müsste dann die Kosten der Beerdigung tragen?
Vielleicht kann hier jemand etwas dazu sagen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende!