Lebenspartnerin kassierte Sterbeversicherung

TouchMan

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Hallo Leute,

vielleicht kennt sich jemand hier mit dem Erbrecht etwas aus.
Ich weiß, dass ich eh zum Anwalt gehen muss, aber es beschäftigt mich bestimmt das ganze Wochenende.

Ausgangspunkt:
Wir sind 3 Kinder und hatten zu unserem Vater das ganze Leben lang keinen Kontakt.
Wir erfuhren vom einem Bestattungsinstitut, welches der ehemalige Betreuer des Vaters mit der Beerdigung beauftragt hat, vom Tod unseres Vaters.
Alle 3 Kinder haben das Erbe ausgeschlagen, wir wissen aber, das wir trotzdem für die Kosten der Beerdigung aufkommen müssen, keine Frage.
Nun ist es aber so:

Es existierte eine Sterbegeldversicherung, die an die Lebensgefährtin des Vaters ausgezahlt wurde.
Das ist uns, als auch dem Bestattungsinstitut bekannt.
Die Lebensgefährtin weigert sich, die Versicherungssumme für die Beerdigungskosten freizugeben, so das Bestattungsinstitut.

Meine Fragen:
1) haben wir eine rechtliche Handhabe gegen die Lebensgefährtin?

2) ist die Versicherungssumme nicht Teil der Erbmasse? Falls ja, hat sie damit nicht (im Gegensatz zu uns Kindern) das Erbe angenommen und müsste dann die Kosten der Beerdigung tragen?

Vielleicht kann hier jemand etwas dazu sagen.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende!
 
Lebensgefährtin bedeutet nicht unbedingt Erbberechtigt. Es muss ein Testament existieren, das Sie bedacht hat.
Sonst wären die Erstgeborenen Nachkommen “zuerst“ an der Reihenfolge.
 
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Soweit ich weiß, gehört eine Sterbegeldversicherung nicht zum Erbe und wird an den möglichen Eingetragenen ausgezahlt.
Ist jedoch niemand konkret eingetragen erhalten die Erbberechtigten in relevanter Reihenfolge das Geld.
 
Meine Fragen:
1) haben wir eine rechtliche Handhabe gegen die Lebensgefährtin?

Nein.

2) ist die Versicherungssumme nicht Teil der Erbmasse? Falls ja, hat sie damit nicht (im Gegensatz zu uns Kindern) das Erbe angenommen und müsste dann die Kosten der Beerdigung tragen?

In der Lebensversicherung gibt es immer einen oder mehrere Begünstigte, unter denen dann auch eine Reihenfolge definiert ist. Erst wenn die Begünstigten alle wegfallen, da sie zwischenzeitlich selbst verstorben sind, die Begünstigung ausschlagen, oder nicht zu ermitteln sind, da unbekannt verzogen z.B., geht die Versicherung in die Erbmasse. Da die Lebenspartnerin anscheinend die Begünstigte ist, geht das Geld an sie und sie kann damit machen, was sie will.

Mir sind keine solche Produkte bekannt - ich arbeite sein über 20 Jahren in der Versicherungsbranche - wo eine Pflicht zur Bezahlung der Beerdigung mit im Vertrag steht (hier lerne ich aber gerne dazu, falls es so etwas gibt).
Wenn der Erblasser so etwas gewollt hätte, hätten unsere Kundenberater ein anderes Konstrukt vorgeschlagen (besser: vorschlagen sollen...) Eben z.B. die Person im Testament aufnehmen und sie nur dann als Erbe einsetzen, wenn sie diese Pflicht auch erfüllt... Und natürlich keine Sterbegeldversicherung.


--peter
 
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Was gibt es doch für ekelhafte Menschen...
Ich sags mal so: das kein Kontakt der Kinder zum Vater bestand, wird auch seinen Grund haben.
Kann also durchaus sein, dass die Frau damit seinen letzten Willen erfüllt.
 
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Soweit ich weiß muss die Lebensgefährtin deines Vaters mit ihn in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt haben, dass die was zu melden hat. Es reicht nicht aus, wenn sie nur bei ihm wohnte.

Ein Testament kann das ganze aber anders regeln, falls eines existiert.

Das Thema erben ist sehr komplex und verzwickt, such Dir auf alle Fälle einen guten Anwalt, spreche aus Erfahrung! Viel Glück!
 
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Das Thema erben ist sehr komplex und verzwickt, such Dir auf alle Fälle einen guten Anwalt, spreche aus Erfahrung! Viel Glück!

Nachdem was der TO zu dem Fall gesagt hat, würde ich auf den Anwalt verzichten. Da heisst es am Ende nur, ausser Spesen nichts gewesen.

Der Gesetzgeber hat ganz bewusst - schon vor vielen Jahrzehnten - Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungen aus dem Erbe ausgeklammert.
Das zeigt Dir auch eine kurze Recherche im Internet zu dem ganzen Thema...

So konnten die alten Herren nach dem Ableben ihre Geliebten noch versorgen, ohne dass die Ehefrau etwas mitbekommt... Ok, das was jetzt politisch unkorrekt ;-)

Aber hey, ich bin kein Jurist, und Rechtsberatung war das natürlich auch nicht.
 
Nachdem was der TO zu dem Fall gesagt hat, würde ich auf den Anwalt verzichten. Da heisst es am Ende nur, ausser Spesen nichts gewesen.

Der Gesetzgeber hat ganz bewusst - schon vor vielen Jahrzehnten - Versicherungsleistungen aus Lebensversicherungen aus dem Erbe ausgeklammert.
Das zeigt Dir auch eine kurze Recherche im Internet zu dem ganzen Thema...

So konnten die alten Herren nach dem Ableben ihre Geliebten noch versorgen, ohne dass die Ehefrau etwas mitbekommt... Ok, das was jetzt politisch unkorrekt ;-)

Aber hey, ich bin kein Jurist, und Rechtsberatung war das natürlich auch nicht.
Ich auch nicht, wohl niemand hier, deswegen schadet eine Beratung bei einen Anwalt definitiv nicht.
 
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Wieso reden hier alle von Lebensversicherungen, wenn es um eine Sterbegeldversicherung geht?
 
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n der Lebensversicherung gibt es immer einen oder mehrere Begünstigte, unter denen dann auch eine Reihenfolge definiert ist. Erst wenn die Begünstigten alle wegfallen, da sie zwischenzeitlich selbst verstorben sind, die Begünstigung ausschlagen, oder nicht zu ermitteln sind, da unbekannt verzogen z.B., geht die Versicherung in die Erbmasse. Da die Lebenspartnerin anscheinend die Begünstigte ist, geht das Geld an sie und sie kann damit machen, was sie will.

Ich kann das nur bestätigen. Auch ich arbeite in der Versicherungsbranche. Wenn die Lebensgefährtin als Begünstigte in der Versicherung genannt war, dann erhält sie auch die Versicherungssumme und kann damit machen was sie möchte.
 
Wieso reden hier alle von Lebensversicherungen, wenn es um eine Sterbegeldversicherung geht?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, keine kapitalbildende Lebensversicherung, eben eine nur für das Todesfallrisiko und mit eher niedrigeren Summen.
 
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Also ich kenne Sterbegeldversicherungen, wenn auch aus früheren Zeiten, als Versicherungen, die genau dafür gedacht sind, Beerdigungskosten zu übernehmen. Nicht als (vor allem in Krimis beliebte) Risikolebensversicherungen, sondern um Angehörige direkt nach dem Todesfall zu entlasten und eventuelle Diskussionen zu vermeiden, wer da was zahlen soll.
Müsste da nicht eine Klausel enthalten sein für diesen Verwendungszweck? Sonst ist ja, wie man sieht, Streit programmiert.
 
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Das Thema erben ist sehr komplex und verzwickt, such Dir auf alle Fälle einen guten Anwalt, spreche aus Erfahrung! Viel Glück!
Derzeit stehen hier keinerlei Beträge im Raum. Man könnte erst einmal überlegen, um welche Beträge es hier geht und dann überlegen, ob es der ganzen Mühe wert ist.

Nachdem was der TO zu dem Fall gesagt hat, würde ich auf den Anwalt verzichten. Da heisst es am Ende nur, ausser Spesen nichts gewesen.
Dto. Und sicherlich gibt es da auch schon Rechtsprechung.

Wie gesagt: Ob es der Mühe wert ist, würde ich am Betrag festmachen. Und daran, welche Bedeutung fraglicher Betrag meiner eigenen Vermögens- und Einkommenslage nach für eine Rolle spielt.
Damit ist keine Tendenz in irgend eine Richtung verbunden; aber vielleicht ist "Mund abputzen" und weitermachen der unter dem Strich günstigere Weg.
 
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