Lasst Ihr Euch Medikamenten-Rezepte zuschicken`

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Knusperchen

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Hallo,
wollte mal fragen, ob Ihr Euch auch mal Rezepte vom Arzt zuschicken lasst und wenn ja, müsst Ihr dann auch das Porto dafür bezahlen? Bei mir ist das der Fall, aber nicht bei jedem Arzt. Ich fühle mich sehr unwohl dabei, denn ich soll den Ärzten ein gewisses "Kontingent" zur Verfügung stellen, obwohl ich nicht weiß, wie oft das Zuschicken infrage kommen wird. Ich habe bisher keine Strichliste geführt und weiß deshalb auch nicht, wie oft das in diesem Jahr war. Außerdem weiß ich auch nicht, wie oft das im nächsten Jahr sein sollte.
Bin neugierig über Eure Erfahrungen.
 
Da ich nicht bettlägrig oder orientierungslos bin, gehe ich beim Arzt vorbei.

Was spricht bei dir dagegen?
 
Da ich nicht bettlägrig oder orientierungslos bin, gehe ich beim Arzt vorbei.

Was spricht bei dir dagegen?

Die Ärzte sind ca. 1 Stunde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln von mir entfernt und aufgrund meiner Erkrankungen bin ich zwar nicht bettlägerig, aber oft wegen der Schmerzschübe u.a. nicht dazu in der Lage, dorthin zu fahren. Hinzu kommt, dass ich viele Medikamente dauerhaft benötige.
 
Bei uns werden die Rezepte direkt an "Eine" Apotheke weitergeleitet und dort kann man das Medikament dann abholen. Oder man vereinbart dann mit der Apotheke das das Medikament geliefert wird. Wäre so was bei euch nicht möglich?
 
Erfahrungen hab ich zwar keine aber frag den Doc doch einfach mal, wie viele, an dich addressierte Umschläge zu ihm zukommen lassen sollst. ;)

Im Grund sollte es im Jahr 2009 ja für den Arzt auch kein Problem sein, dass du deine Arzt-Porto-Rechnung am Quartalsende per Überweisung begleichst. Soll der gute Mann einfach ne Strichliste in deiner Akte machen und wenn er 5 Euro zusammen hat, kriegt er sie.

Ich weiß, die Welt ist schlecht und man kann ja angelblich niemandem vertrauen. Aber ein paar Briefmarken sollten auf Vertrauensbasis ja wohl drin sein. Wenn du bei ihm ne Rechnung offen hast, wird er dir mit Vergnügen einen Brief schicken. Also sollte er sich bei ein paar Rezepten auch nicht so anstellen.

Edit: Das mit der Apotheke ist auch ne hübsche Idee. Viele Apotheken schicken dir sogar Freiumschläge zu.
 
Bei uns werden die Rezepte direkt an "Eine" Apotheke weitergeleitet und dort kann man das Medikament dann abholen. Oder man vereinbart dann mit der Apotheke das das Medikament geliefert wird. Wäre so was bei euch nicht möglich?

Dabei fallen doch auch Portokosten an.
Außerdem geht es nicht nur um Medikamente, sondern auch um Behandlungen, die nur einen kurzen Zeitraum abdecken, aber über Jahre erforderlich sind. Ich müßte also sehr oft zur Praxis.
 
Das der Doc auch noch das Porto bezahlen soll finde ich schon dreist! Wenn Du Stammgast beim Doc bist verdient der an Dir eh kaum was... Fahr halt vorbei wenn Du keine Schmerzen hast, Du mußt ja nicht solange warten bis die Pillen zur Neige gehen und Du das Rezept dann unbedingt in den nächsten 2-3 Tagen brauchst...
 
Dabei fallen doch auch Portokosten an.
Außerdem geht es nicht nur um Medikamente, sondern auch um Behandlungen, die nur einen kurzen Zeitraum abdecken, aber über Jahre erforderlich sind. Ich müßte also sehr oft zur Praxis.

Nein da fallen keine Protokosten kann, da der Arzt und die Apotheke wohl digital vernetzt sind. Und bei uns im "Dorf" liefert die Apotheke auch kostenfrei.
 
Dabei fallen doch auch Portokosten an.

Onlineapotheken haben durchaus einen anderen Spielraum, da ist Porto locker drin. Portofreier Versand ist sehr oft drin, ohne das man lange im Internet suchen muß und Du sparst sogar noch Geld.
 
Das der Doc auch noch das Porto bezahlen soll finde ich schon dreist! Wenn Du Stammgast beim Doc bist verdient der an Dir eh kaum was... Fahr halt vorbei wenn Du keine Schmerzen hast, Du mußt ja nicht solange warten bis die Pillen zur Neige gehen und Du das Rezept dann unbedingt in den nächsten 2-3 Tagen brauchst...

Was heißt hier dreist. Wie soll man als Patient heute durchblicken, was zu bezahlen ist und was nicht. Man wird dauernd mit Zahlungserwartungen bombadiert (siehe Igel-Leistungen). Außerdem weiß ich nicht, was der Arzt selbst steuerlich absetzen kann und was er sonst aus eigener Tasche bezahlen müßte. Woher soll man das wissen?
Jedenfalls wünsche ich Dir nicht, mal in solch eine Lage zu kommen, in der Du Rezepte von mehreren Ärzten wegen verschiedener Erkrankungen brauchst und bei manchen Rezepten nicht leicht zu ermitteln ist, wann neue fällig sind. Wenn Du Dich dann rechtzeitig drum kümmerst, hat der Arzt gerade 2 Wochen Urlaub usw. usw. Ich krieg das alles nicht immer unter einen Hut. Selbstverständlich sollten Ärzten angemessen bezahlt werden, da gibt es keine Frage.
 
Erfahrungen hab ich zwar keine aber frag den Doc doch einfach mal, wie viele, an dich addressierte Umschläge zu ihm zukommen lassen sollst. ;)

Im Grund sollte es im Jahr 2009 ja für den Arzt auch kein Problem sein, dass du deine Arzt-Porto-Rechnung am Quartalsende per Überweisung begleichst. Soll der gute Mann einfach ne Strichliste in deiner Akte machen und wenn er 5 Euro zusammen hat, kriegt er sie.

Ich weiß, die Welt ist schlecht und man kann ja angelblich niemandem vertrauen. Aber ein paar Briefmarken sollten auf Vertrauensbasis ja wohl drin sein. Wenn du bei ihm ne Rechnung offen hast, wird er dir mit Vergnügen einen Brief schicken. Also sollte er sich bei ein paar Rezepten auch nicht so anstellen.

Edit: Das mit der Apotheke ist auch ne hübsche Idee. Viele Apotheken schicken dir sogar Freiumschläge zu.

Mit den frankierten Umschlägen das ist eine gute Idee, sonst kommt der Arzt noch auf die Idee, ich müsse die Briefumschläge bezahlen. Damit wäre ich aus dem Schneider. Bisher liefen die Gespräche immer nur mit dem Personal ab und ich habe die Briefmarken abgegeben. Demnächst habe ich wieder Termine und werde die Ärzte darauf ansprechen.
 
Nein da fallen keine Protokosten kann, da der Arzt und die Apotheke wohl digital vernetzt sind. Und bei uns im "Dorf" liefert die Apotheke auch kostenfrei.

werde mich mal bezüglich der Vernetzung erkundigen. Danke
 
§ 10
Ersatz von Auslagen

(1) Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden

1. die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist,
2. Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist,
...

(3) Versand- und Portokosten können nur von dem Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind. Kosten für Versandmaterial, für den Versand des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig; dies gilt auch, wenn Material oder ein Teil davon unter Nutzung der Transportmittel oder des Versandweges oder der Versandgefäße einer Laborgemeinschaft zur Untersuchung einem zur Erbringung von Leistungen beauftragten Arzt zugeleitet wird. Werden aus demselben Körpermaterial sowohl in einer Laborgemeinschaft als auch von einem Laborarzt Leistungen aus den Abschnitten M oder N ausgeführt, so kann der Laborarzt bei Benutzung desselben Transportweges Versandkosten nicht berechnen; dies gilt auch dann, wenn ein Arzt eines anderen Gebiets Auftragsleistungen aus den Abschnitten M oder N erbringt. Für die Versendung der Arztrechnung dürfen Versand- und Portokosten nicht berechnet werden.

(1) 2. sagt, dass Porto berechnet werden darf.
(3) schließt nur Arztrechnungen, keine Rezepte aus.
 
§ 10
Ersatz von Auslagen

(1) Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden

1. die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist,
2. Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist,
...

(3) Versand- und Portokosten können nur von dem Arzt berechnet werden, dem die gesamten Kosten für Versandmaterial, Versandgefäße sowie für den Versand oder Transport entstanden sind. Kosten für Versandmaterial, für den Versand des Untersuchungsmaterials und die Übermittlung des Untersuchungsergebnisses innerhalb einer Laborgemeinschaft oder innerhalb eines Krankenhausgeländes sind nicht berechnungsfähig; dies gilt auch, wenn Material oder ein Teil davon unter Nutzung der Transportmittel oder des Versandweges oder der Versandgefäße einer Laborgemeinschaft zur Untersuchung einem zur Erbringung von Leistungen beauftragten Arzt zugeleitet wird. Werden aus demselben Körpermaterial sowohl in einer Laborgemeinschaft als auch von einem Laborarzt Leistungen aus den Abschnitten M oder N ausgeführt, so kann der Laborarzt bei Benutzung desselben Transportweges Versandkosten nicht berechnen; dies gilt auch dann, wenn ein Arzt eines anderen Gebiets Auftragsleistungen aus den Abschnitten M oder N erbringt. Für die Versendung der Arztrechnung dürfen Versand- und Portokosten nicht berechnet werden.

(1) 2. sagt, dass Porto berechnet werden darf.
(3) schließt nur Arztrechnungen, keine Rezepte aus.

Danke für die ausführliche grundlegende Information. Zu welchem Gesetz gehört dieser §?
 
Ich lasse mir ab und an Rezepte zuschicken, wenn ich es zeitlich nicht schaffe beim Arzt vorbei zu gehen. Porto hat mir bislang keiner berechnet - dafür verdient er ja aber auch etwas mehr als 20€ je Rezept, da "Beratung, auch telefonisch" abgerechnet wird (PKV).
 
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