Kurze Übersicht über die Zollfragen US Import

Im Prinzip hast Du recht. Wenn er sagt, dass er das Geschenkt bekommen hat, muss er halt den geschätzten Wert verzollen. Das war es dann.
Aber das ist mir mittlerweile auch zu müssig den Jungs alles rauszusuchen. ein Anruf beim Zollinfocenter klärt die Fragen. Die Fragen sind immer auch individuelle und es lässt sich leider nur immer grundsätzlich Antworten und auch an den Zoll verweisen. Ich kann und will hier auch keine Anleitungen geben für den richtigen Umgang mit den Behörden. Dieser Thread diente, wie gesagt, einer grundsätzlichen Information. Ich schlage vor diesen nun wirklich zu schließen. Wer etwas wissen will, wird bei der Suche nach US und Import fündig und kann sich dann auch beim Zoll informieren.
Man kann nicht jeden durchs Leben tragen.
 
Sodala, jetzt nun ein Rechenbeispiel, nur damit ich das alles richtig verstanden habe.

Ich will ein elektronisches Bauteil (Touchscreen + Controller) in Korea kaufen. Kostet mich inkl. Versand ~90 Euro.



Dementsprechend muss ich keinen Zoll dafür zahlen, sondern nur die Einfuhrumsatzsteuer? Oder gilt das nur für Reisemitbringsel?

==> 90 Eur x 19% = 17,10 Eur Einfuhrumsatzsteuer

Richtig?

Und jetzt schicke ich dem Zoll meine Rechnung und "melde" meine Ware an. Und überweise dann den Betrag (17,10 Eur) an den Zoll. Oder wie macht man das? (Ganz naiv gefragt...)
Reicht da der elektronische Weg (eMail) schon aus?

Herzlichen Dank an alle, die sinnvoll zur Aufklärung beitragen.

der Denkfahler lieg darin das die Freigrenzen nur für Gepäck aber nicht für Pakete gelten ;)
 
Eine Frage noch...

...eine Frage habe ich noch. Meine Freundin ist Amerikanerin und lebt/studiert in Deutschland. Falls sie diesen Sommer in die USA fliegt, sich dort ein Macbook kauft, und dann danach wieder mit dem Notebook nach Deutschland zurück kommt dürfte das doch kein Problem sein und sie müsste nix davon versteuern oder?
 
Theoretisch müsste sie zahlen, da sie aber Stundentin ist gibt es eine Ausnahmeregelung. Die Details weiß ich aber nicht mehr.
 
Es wird wohl dann in D mit DHL geliefert, genau weiß ich das aber noch nicht. Deshalb bin ich ja davon ausgegangen, dass ich das beim Zoll anmelden muss. Oder verzollt auch DHL?
nein, DHL verzollt nicht. Du bekommst einen Zettel in den Briefkasten auf dem steht, wo du das Paket abholen musst (im Normalfall direkt beim Zoll). Zoll und Steuer werden dann vor Ort in bar fällig. Du bekommst die Ware NICHT ins Haus geliefert (nichtmal wenn sie zollfrei ist, weil dann zumindest die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen ist).
Und: es ist üblich daß du das Paket beim Abholen aufmachen und kontrollieren lassen musst. Auch dann wenn sehr "persönliche" Dinge drin sind und hinter dir ne Schlange sehr neugieriger Leute steht. Und lüg die Leute beim Zoll nicht an ("das ist ein Geschenk"), die sind nicht blöd. Früher (in der vor-ebay-Ära) hat eine Kennzeichnung des Pakets als "Geschenk" ausgereicht um Zoll&Steuer zu sparen. Heute wird scharf kontrolliert.
Und wenn was drin ist was wie Markenware aussieht aber dem Gefühl des Zollbeamten nach keine ist, wird das Zeug sofort eingezogen - wegen Verdacht auf Produktpiraterie.
 
a) Du hast eine Rechnung, oder Nachweis über den Kaufpreis (für das Gebrauchtgerät, versteht sich)
b) Der Wert wird geschätzt.

Vorsicht! Eine Rechnung muss für den freundlichen Zollbeamten auch nachvollziehbar und plausibel sein. Bei meiner letzten Verzollungsaktion war vor mir in der Schlange einer, der hat sich ne Marken-E-Gitarre aus USA liefern lassen, und es war eine Rechnung über etwa 40 Euro drin (viele Verkäufer lassen sich drauf ein einen geringeren Warenwert auf die Rechnung zu schreiben...). Das hat der Zollbeamte nicht geschluckt, und hat innerhalb kürzester Zeit im Netz den Warenwert recherchiert ("kürzeste Zeit" ist natürlich relativ, da ich warten musste kam es mir lange vor, realistischerweise waren es <10min.). Der Paketempfänger sollte dann Zoll und Steuer für den recherchierten Warenwert von mehreren hundert Euro zahlen, und wurde zu allem Überfluß noch heftig angepampt daß es sehr unklug ist die Leute beim Zoll verarschen zu wollen.
 
nein, DHL verzollt nicht.
UPS dagegen verzollt. Ich habe zumindest vor ein paar Jahren mal ein paar Sachen aus den USA bestellt. UPS hat die Zollabfertigung dann übernommen und mir den Zoll anschließend in Rechnung gestellt. Zahlen konnte ich dann entweder direkt in Bar beim Kurier, oder danach per Rechnung.

Ein anderes Mal habe ich etwas per Post aus den USA bekommen, das musste ich dann wiederum beim Zoll abholen und dort bezahlen.
 
nein, DHL verzollt nicht.

Das stimmt so nicht ganz.

Übersicht über die gängigen Paketdienste:

UPS: verzollt selbst (zwangsweise). Bei der Zustellung wird dann entweder direkt kassiert oder aber es kommt nach einiger Zeit eine Rechnung mit der Post (kann bis zu 4 Wochen dauern, also nicht zu früh freuen). Die Verzollung lässt sich UPS entlohnen (kostet mindestens 11,90 EUR).

FedEx: verzollt selbst (zwangsweise). Siehe UPS, Gebühren bei FedEx weiss ich allerdings nicht, habe ich schon ewig nicht mehr genutzt.

DHL (übernimmt in D die Zustellung der ausländischen Postdienste): verzollt nicht selbst, liefert aber in jedem Fall beim Zoll ab. Dann gibt es zwei Szenarien.

- Entweder die Ware ist per beiliegender Rechnung hinreichend gut beschrieben, sodass die Zollbeamten am Importzollamt (meist ist das wohl am Flughafen Frankfurt/Main) die Verzollung durchführen können. In diesem Fall erfolgt die Rückgabe an DHL und die Zustellung als Nachnahmesendung, bei der dann die Zollgebühren direkt eingezogen werden. Dies kostet keine zusätzlichen Gebühren.

- Sollte sich der Inhalt oder der Wert dagegen nicht zweifelsfrei identifizieren lassen, wird die Sendung an das dem Empfänger nächstgelegene Zollamt überstellt und der Empfänger benachrichtigt, die Sendung dort auszulösen. Dazu müssen Unterlagen als Nachweis über den Warenwert (üblicherweise Kaufrechnung, Kreditkartenabrechnung, Kontoauszug oder anderen Überweisungsbeleg) mitgebracht werden, vor Ort wird dann die Zollanmeldung durchgeführt (die Beamten helfen da auch gerne mit, zumindest bei dem für mich zuständigen Zollamt) und üblicherweise auch gleich abkassiert. Auch hierbei werden natürlich keine weiteren Gebühren (ausser Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) erhoben.
Für mehrfache Wiederholungstäter und Stammgäste gibt's auch die Möglichkeit der Rechnung/Überweisung, dann sollte man sich allerdings ohnehin einmal mit den Beamten intensiver unterhalten, weil die Beantragung einer Zollnummer obligatorisch wird.


Wichtig scheint mir zudem noch die Reihenfolge bei der Berechnung, weil man sonst leicht Gefahr läuft, sich seinen Auslandskauf schönzurechnen:

Es wird zunächst der Zollwert der zu importierenden Ware festgestellt. Dies ist der gezahlte Kaufpreis (inklusive Versandkosten!), der zum Umrechnungskurs des Zolls (wird monatlich aktualisiert, siehe zoll.de) in EUR umgerechnet wird.

Anhand des Zollwertes wird der zu bezahlende Zoll festgestellt und anschliessend auf die Summe (!) von Zollwert und Zoll die Einfuhrumsatzsteuer aufgeschlagen.

-- Markus
 
Ein Verwandter von mir ist US Amerikaner. Falls er sich sagen wir ein Notebook in den USA kauft, und es mir bei meinem nächsten Besuch dort schenkt, dürfte es, wenn ich wieder nach Deutschland fliege, doch eigentlich kein Problem geben, oder? Ich habs ja nicht gekauft.
LOL :p
Eigentlich könntest du selbst drauf kommen, dass das nicht gehen wird.

Du: "Ich schenk dir jetzt 1100 Dollar, weil du mich so nett beherbergst.
Ein Zeichen meiner Dankbarkeit.
Gibst du mir mal die Marmelade rüber?
...
Ach ja, ich interessiere mich auch für MacBooks... Schade, dass mir keiner eins schenkt, das könnte ich ja dann gratis nach Deutschland mitnehmen..."


Dein US-Verwandter: "Ach ja, Florian. Da ich so reich bin, schenke ich meinen deutschen Gästen ja immer was. Würde dir ein MacBook gefallen?
Schenk ich dir gern"


Ist ein bißchen zuuuu einfach gedacht, oder?
PS: Selbst wenn dein Verwandter nach Deutschland fliegt, und dir das Notebook hier überreichen sollte: Er darf es nicht.
(Nicht ohne Verzollung natürlich)

Meine Freundin ist Amerikanerin und lebt/studiert in Deutschland. Falls sie diesen Sommer in die USA fliegt, sich dort ein Macbook kauft, und dann danach wieder mit dem Notebook nach Deutschland zurück kommt dürfte das doch kein Problem sein und sie müsste nix davon versteuern oder?
Wenn sie sich zu Studienzwecken in der EU aufhält, dann wohl nicht.
Vorsicht! Eine Rechnung muss für den freundlichen Zollbeamten auch nachvollziehbar und plausibel sein.
Ja.
Hihi.
Dachte, das verstünde sich von selbst.
Aber man kann ja nie wissen, wie "kreativ" manch einer ist. ;)
(Schon die Schmuggler sind verdammt kreativ.
Wie kreativ müssen erst die vermeintlichen Steuersparer sein)
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, natürlich muß sie versteuern.
(Wenn ich mich recht entsinne, muß sie sonst schon mindestens einen Aufenthalt von einem Jahr in den Staaten planen, um ihr Umzugsgut kostenlos einzuführen).

Das solltest Du hier aber nochmals genau nachlesen.....

Ich sage es an dieser Stelle nochmals laut: SCHAUT UNTER WWW.ZOLL.DE NACH ODER RUFT DORT AN !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das solltest Du hier aber nochmals genau nachlesen....
Ich kenn den Text.

Und du hast nicht ganz unrecht.
Die Frage dürfte sein, ob die Amerikanerin nur einen amerikanischen Pass hat (und in Deutschland geboren/aufgewachsen ist), oder ob sie sich hauptsächlich/nur zu Studienzwecken hier aufhält.

EDIT: Hab's oben geändert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auch wenn die Amerikanerin keine Studentin ist und nicht in Deutschland wohnt hat sie eine gute Chance ohne Einfuhrumsatzsteuer durchzukommen. Wenn der Aufenthalt befristet ist und es sich beim Notebook glaubhaft um ihren Privatbesitz handelt, muss der Zoll davon ausgehen das sie das Ding wieder mitnimmt. Rückware wäre das dann und dementsprechend frei.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe. Die Zollseite ist echt nicht die übersichtlichste.
 
Das stimmt allerdings, das mit der Zollseite. Daher habe ich auch zu Anfang konkret Links gesetzt. Es ist im Prinzip ganz einfach. Sie bringt das Gerät als mit und muss nichts zahlen.
Zitat:
Schulmaterial (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. c) ZollbefreiungsVO)

alle Gegenstände und Geräte (wie z.B. Computer, Drucker u.Ä.), die von den Schülern und Studenten üblicherweise zum Lernen und Studieren verwendet werden.

daher gilt :

Zitat:
Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verbrauchsteuern
Waren, die als Ausstattung, Schulmaterial und andere Gegenstände von Schülern und Studenten im Sinne des Zollrechts gelten und als solche unter Zollbefreiung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in Deutschland sowohl von der Einfuhrumsatzsteuer als auch von den evtl. anfallenden besonderen Verbrauchsteuern befreit (§ 1 Abs. 1 EUStBV, § 1 Abs. 1 Nr. 1 EVerbrStBV).

Damit dürfte nun klar sein: Nichts zu zahlen !
 
Wenn der Aufenthalt befristet ist
...was bei gegebener Frage ja nicht so ist.

Aber grundsätzlich natürlich richtig.
Klassischer Fall der Urlaubsreise.

Schulmaterial (Artikel 25 Abs. 2 Buchst. c) ZollbefreiungsVO)

alle Gegenstände und Geräte (wie z.B. Computer, Drucker u.Ä.), die von den Schülern und Studenten üblicherweise zum Lernen und Studieren verwendet werden.

daher gilt :

Zitat: (...)

Damit dürfte nun klar sein: Nichts zu zahlen !
Die Frage ist, ob die Studentin tatsächlich zu Studienzwecken in die EU einreist.
Wenn sie beispielsweise nur a) einen US-Pass hat, aber in Deutschland aufgewachsen ist und b) nur bei Verwandten in den USA eine Urlaubsreise macht, dann dürfte das wohl nicht darunter fallen - und dann müßte sie zahlen.

Bei deinem Zitat ist die Voraussetzung nicht genannt, dass die Studenten/Schüler zu Studienzwecken einreisen.
Nicht, dass irgendwelche Spezialisten noch auf die Idee kämen, das gelte auch für sie als (studentische) EU-Bürger ;)
 
...Bei deinem Zitat ist die Voraussetzung nicht genannt, dass die Studenten/Schüler zu Studienzwecken einreisen.
Nicht, dass irgendwelche Spezialisten noch auf die Idee kämen, das gelte auch für sie als (studentische) EU-Bürger ;)

Recht hast Du. Das muss man hier gaaaanz groß mitteilen. Es könnte sonst sein, dass hier noch einer fragt:
Wenn seine amerikanische Tante, die getrennt von Ihrem späteberufenen russischen Ehemann, der sich gerade im Vatikanstaat aufhält, mal eben ihren sudanesischen Schwager mütterlicherseits anruft um dann über den internationalen Impfausweis der persischen Katzen, deren Halter ja eigentlich portugisicher Abstammung ist, im Apple Store Hong Kong ein MBP (Studentenversion - funktioniert erst ab 14:00 Uhr) zum Export nach Australien zu kaufen, welches dann nach dem erfolgreichen Export aus Australien mit der Cousine 3. Grades aus Neuseeland in Richtung USA unterwegs ist. Dort trifft diese sich in einem konspirativen Treffen bei Starbucks San Francisco Süd mit einem von den Eskimos abstammenden Südschweden, der das Ganze dann im Kofferaum seines Wagens an die Ostküste bringt, wo bereits eine kanadische Cousine 6. Grades, des aus Deutschland bestellenden S. wartet, die dann in überzeugender Weise kurz vor dem deutschen Zoll eine Wehe vortäuscht, um dass langersehnte MBP für S, unter dem in Mexico billig produzierten Markenkleid, nach Deutschland einzuschmuggeln.

Ich hoffe ich habe jetzt keinen Fehler gemacht....;)
Wer noch eine Idee hat bitte melden....
 
Anleitung zum Schmuggel in höchstem Detailgrad.
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Du böser Junge!
 
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