Kurze INFO Geschäftlicher E-Mail Verkehr

Gut zu wissen, vielen Dank.
Soweit ich das verstanden habe, trifft dies also nur auf die Korresponzenz mit Kaufleuten zu. Also wenn man selber einer ist oder wenn man mit einem digital z.B. per E-Mail korrespondiert.
 
Al Terego schrieb:
Gut zu wissen, vielen Dank.
Soweit ich das verstanden habe, trifft dies also nur auf die Korresponzenz mit Kaufleuten zu. Also wenn man selber einer ist oder wenn man mit einem digital z.B. per E-Mail korrespondiert.

Das trifft auch auf Freelancer zu , da sie genauso unter das HGB fallen.
Seit der HGB Reform fällt faktisch jeder darunter Gewerblich oder freiberuflich einer Tätigkeit nachgeht.
Denn die steuerliche Einordnung und die handelsrechtliche sind zwei verschiedene Sachen.
Allerdings ist nicht jeder Freelancer automaisch Kaufmann.

Also würde ich jedem Freelancer empfehlen diese Angaben zu machen , zumal man nie weiss an wen man gerät.
 
scm schrieb:
Seit der HGB Reform fällt faktisch jeder darunter Gewerblich oder freiberuflich einer Tätigkeit nachgeht.

Wo ist denn das definiert/aufgelistet? Gilt das auch für den Heil- und Heilhilfsbereich(Therapeuten) ?
 
Das ist doch Absurdistan. Da sitzen viel zu viele Sesselfurzer in den Gesetzgebungsgremien, die nicht wissen, wie sie den Tag totschlagen sollen.
 
Das ganze ist doch sowieso Mumpitz.

Wenn mich ein Kunde wegen sowas abmahnt, dann ist an der
Geschäftsbeziehung sowieso was faul.

Im Übrigen betrifft es nur bestimmte "Angebote, Rechnungen etc..."
und das gilt schriftlich ja sowieso schon lange. Logisch gehört das
dann auch in Mails rein. Wobei Rechnung, Angebot per Mail dann
immer noch kritisch ist. Da gibt noch mehr Anforderungen,
--> digitale Signatur

Ich brauch das alles nicht. Hab mit meinen Kunden in dieser Hinsicht
keine Probleme.
 
MacEnroe schrieb:
Das ganze ist doch sowieso Mumpitz.

Wenn mich ein Kunde wegen sowas abmahnt, dann ist an der
Geschäftsbeziehung sowieso was faul.

Im Übrigen betrifft es nur bestimmte "Angebote, Rechnungen etc..."
und das gilt schriftlich ja sowieso schon lange. Logisch gehört das
dann auch in Mails rein. Wobei Rechnung, Angebot per Mail dann
immer noch kritisch ist. Da gibt noch mehr Anforderungen,
--> digitale Signatur

Ich brauch das alles nicht. Hab mit meinen Kunden in dieser Hinsicht
keine Probleme.


Ebende nicht es betrifft jeglichen Geschäftverkehr z.b. auch Weihnachtsgrüße etc.

Die Aufzählung bei Heise war nicht abschließend.

Davon betroffen ist der externe Geschäftsverkehr – jegliche schriftliche Mitteilung nach außen, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. Dies betrifft Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine sowie Quittungen.
 
soviel ich weiss, können dich nicht nur kunden abmahnen. eher "mitbewerber", die dir böses wollen.

meine signatur hat jetzt 15 Zeilen und sieht fürchterlich aus...
 
Meeresgrund schrieb:
Bleibt die Frage, was man alles angeben muss ???

Ich biete mal was an:

USt Identnummer
Steuernummer
...

sofern die/eine ueberhaupt steuernummer angegeben werden, ist die UStID ausreichend. so ist das ja auch bei einer rechnung der fall...

markus
 
"Mitbewerber" bekommen meine Rechungen nicht in die Hand.

Und meine Weihnachtspost enthält weiterhin keine Ust.-Id.-Nummer.

Wäre ja noch schöner.
 
Al Terego schrieb:

Das wird allerdings in der Regel ein Gericht feststellen.Und das wird dann teuer besonders Wettbewerbsrecht.
Deshalb denke ich ist es besser wenn auch Freelancer sich dran halten zumal auch einige Pixelschuser auch Druckabwicklung etc pp. machen.
 
MacEnroe schrieb:
Das ganze ist doch sowieso Mumpitz.

Im Übrigen betrifft es nur bestimmte "Angebote, Rechnungen etc..."
und das gilt schriftlich ja sowieso schon lange. Logisch gehört das
dann auch in Mails rein. Wobei Rechnung, Angebot per Mail dann
immer noch kritisch ist. Da gibt noch mehr Anforderungen,
--> digitale Signatur.

Da hat der Amtsschimmel nicht nur gewiehert, sondern auch geäppelt.

Ohne digitale Signatur sind die Angaben nur was für Abmahnanwälte und Sesselfurzer - ach sind sie wieder mal fleißig.

Es kann doch jeder - und nun sind die kompletten Daten besonders leicht aus dem inet zu grabschen - automatisch amtlich verordnete Rattenschwänze unter die Spams setzen.

Keinem Geschäftspartner ist damit geholfen.

Nun dürfen wir uns also um sinnlose Fußzeilen und die Pflege digitaler Unterschriften kümmern - für jeden Pup - es könnte ja ein Abmahnanwalt lauern.

Soll das das Vertrauen in den Rechtsstaat fördern?

Echt Mumpitz, diese ABM für Bürokraten und Juristen.
 
Eventuell sollten alle hier im MacUser-Forum verkehrenden Freelancer
mal drüber nachdenken, diese Daten auch in ihrer Signatur unterzubringen!

Wenn ich hier im Forum schreibe, ist das ja zu einem gewissen Teil auch auf
mein Geschäft bezogen. Man kann nie wissen... :hamma: :rotfl:
 
Um nochmal auf den Ausgangspunkt des Threads zurückkommen: Heise bezieht sich auf eine im Bundesgesetzblatt kundgetane Änderung des § 37a des HGB (http://bundesrecht.juris.de/hgb/__37a.html Änderung im Zitat unten von mir unterstrichen).
Dort heiß es in Abs. (1):
"Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden."

Den Firmennamen (so man einen hat) und den Ort gibt man doch ohnehin an (mach ich jedenfalls auch in meiner Geschäftsmail-Sig.), alles weitere erübrigt sich, wenn man nicht im Handelsreg. eingetragen ist. Somit hat sich das für mich zumindest erledigt.
 
Freiberufler sind keine Kaufleute

Lexis schrieb:
alles weitere erübrigt sich, wenn man nicht im Handelsreg. eingetragen ist. Somit hat sich das für mich zumindest erledigt.

Und da die meinsten Freelancer, die sich hier tummeln, wohl eher zu den Freiberuflern zählen, können sie das ganzen HGB vergessen.

So einfach kann das Leben sein, wenn man Freiberufler ist. :D
 
gagio schrieb:
Und da die meinsten Freelancer, die sich hier tummeln, wohl eher zu den Freiberuflern zählen, können sie das ganzen HGB vergessen.

So einfach kann das Leben sein, wenn man Freiberufler ist. :D

Diese Interpretation ist zumindest denkwürdig. Im Zweifelsfall erhälst du Post von einem Parasiten, der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat und damit Geld verdient :(

Ansonsten könnte es auch sinnvoll, da es reichlich Abzocke im Internet gibt, die mit dieser Regelung (vielleicht) erschwert werden soll.
 
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