Kurze Frage zum Rückgaberecht

sailingHobbit

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Hi,

sorry falls es genau die Fragestellung schon mal gab, hab auf die Schnelle gerade nix gefunden. ;)

Habe mir vor kurzem (weniger als 14 Tage) einen Mac Mini und dazu einen 24" TFT gekauft. Nun stelle ich aber fest, dass ein iMac doch sinnvoller wäre. Daher überlege ich beide Geräte zurückzuschicken und mir stattdessen den iMac zu kaufen.
Frage ist nur: bekomme ich den vollen Kaufpreis erstattet oder nur einen Teil, da die Geräte ja nicht mehr neu sind? Beide Verkäufer haben in der Widerrufsbelehrung nämlich was in der Richtung stehen. Hat da zufällig jemand Erfahrung mit?

Gruß
Mac-Bene
 
die verkäufer haben laut gesetz das recht, sich die wertminderung von dir bezahlen zu lassen.
 
Wie hoch kann sowas ausfallen? Beim Mini hab ich die HDD gewechselt (würde natürlich wieder die original Platte einbauen) aber dabei wurde nichts beschädigt. Beide Sachen sin also bis auf fehlende Schutzfolien wie neu und die jeweilige OVP ist auch vollständig vorhanden. Muss ich da insgesamt mit mehr als 50€ Verlust rechnen? (Kaufpreis Mini: ~570€, TFT ~470€)
 
den aktuellen wert kannst du über diverse seiten im internet ermitteln. die differnz zum neuwert ist in etwa die summe, die der händler abziehen darf.
 
Danke dir für die Antworten. Ich suche mal was ich im Netz so finde zum Gebrauchtwert.
 
Schicke es zurück und warte ab was der Verkäufer sagt, also was er dir von der Rückzahlung abziehen will, und mit welcher Begründung.

Ich sehe da keinen Automatismus, nur weil du den Mini geöffnet hast.

Natürlich geht ein Aufmachen über das bloße Prüfen hinaus, auf der andere Seite muss der Verkäufer aber auch sagen warum er da eine Wertminderung für den Mini sieht.
Auch das Öffnen verursacht meiner Ansicht nach keine Wertminderung.

Und wenn der Mini ohne Spuren oder Schäden geöffnet wurde, und die original Platte auch wieder drinnen ist, sehe ich nicht, warum da eine Wertminderung eingetreten sein sollte.

Also mache dich nicht verrückt, schicke den Mini und den Monitor zurück, und warte ab.

Wenn du dass ohne Spuren und Schäden gemacht hast, denke ich sogar dass dir garnichs abgezogen werden wird, von der Rückzahlung die dir zusteht.
 
Danke dir auch für deine Antwort. Denke, dann werde ich das heute Nachmittag in Angriff nehmen.
 
Der Händler muss ja das zurückgeschickte Gerät wieder in einen solchen Zustand versetzen, dass er es noch als Neuware verkaufen kann - ohne dass der nächste, der es bekommt, rumjammert "boah, altes Gerät, Verpackung geöffnet, Betrug" usw.
Er kann es ja weder wegwerfen noch als Gebrauchtgerät verkaufen, oder?
Ergo muss er neue Schutzfolien besorgen, draufkleben, ggf. dsa OS neu installieren, ... das läppert sich.
 
Sorry, aber ein wenig muss ich da widersprechen:

Einen Mac Mini ganz ohne Spuren öffnen? Ich hab das schon ein paar mal hinter mir, aber ich sehe da immer Spuren.

Zur Rückgabe muss man wissen, dass der Kunde das Recht haben muss, Ware, die er über Fernabsatz gekauft hat zu prüfen, wie im Laden. Dafür darf der Verkäufer keinen Wertersatz verlangen, so ärgerlich das für den VK ist.

Da die (Ausstellungs-) Geräte im Laden normalerweise keine Schutzfolie mehr haben, würde ich davon ausgehen, dass der Käufer bei einer Onlinebestellung diese auch entfernen darf, ohne, dass eine Wertminderung geltend gemacht wird.
 
Kaufst du das Ersatzgerät beim gleichen Händler, wird er dir, wenn er schlau ist und das neue Gerät auch noch teurer, keinen Strick draus drehen.
Wenn nicht, dann musst du schauen was du abgezogen bekommst. Ich bin nicht der Meinung, dass man irgendwelche "Schutzfolien" zur bloßen Prüfung abziehen muss, sofern sie nicht gerade über die Lüftungsschlitze geklebt sind.
Auch die Schutzfolie über dem Display muss man nicht unbedingt abziehen. Zwei-drei Blasen unter der Folie verfälschen das Bild jetzt nicht so sehr, als dass man sagen könnte, man müsse diese zwingend für eine Prüfung abziehen.

Eine andere Frage: Auch wenn ich nichts von diesem Verhalten halte, aber: Warum bist du nicht in den Blöd-Markt o.ä. und hast dir das Gerät dort ausführlich angesehen und getestet?
 
na, das Gesicht der MM-Verkäufer hätte ich sehen wollen, wenn er deren Aussteller auseinanderhebelt und eine neue HDD einbaut :)

Ansonsten würde mich mal interesseiren, wie Du einen Mac Mini ohne Entfernen der Schutzfolie in Betrieb nehmen willst.

Mit Funkstrom?
 
Auch das Öffnen verursacht meiner Ansicht nach keine Wertminderung.

Und wenn der Mini ohne Spuren oder Schäden geöffnet wurde, und die original Platte auch wieder drinnen ist, sehe ich nicht, warum da eine Wertminderung eingetreten sein sollte.

Ist da nicht ein Siegel drüber?
Der Mini ist auch deutlich nicht dafür vorgesehen, vom Laien geöffnet zu werden. Da würde ich als Händler - wenn es mir auffällt - sogar die Rücknahme verweigern. Theoretisch kann man viel kaputt machen beim Mini, wenn man den so komplett auseinander nimmt.
 
na, das Gesicht der MM-Verkäufer hätte ich sehen wollen, wenn er deren Aussteller auseinanderhebelt und eine neue HDD einbaut :)

Ansonsten würde mich mal interesseiren, wie Du einen Mac Mini ohne Entfernen der Schutzfolie in Betrieb nehmen willst.

Mit Funkstrom?

Sorry, manchmal habe ich das Gefühl, hier wird geschrieben, dass man einfach nur was daher gebrabbelt hat.

Zur Funktionsprüfung gehört das Einbauen einer neuen HD definitiv nicht. Desweiteren, kannst du in meinem Post "Lüftungsschlitze" auch gerne durch Stromanschluss o.ä. ersetzen.
Das bedeutet aber nicht, dass du irgendwelche Großflächig auf der Oberfläche angebrachte Folien abziehen musst ... ich gebe zu, ich weiß nicht genau, wie der Mini "eingepackt" ist, gehe aber davon aus, dass z.b. auch Folien zur bloßen Vermeidung von Kratzern angebracht sind.
 
Sorry, aber ein wenig muss ich da widersprechen:

Einen Mac Mini ganz ohne Spuren öffnen? Ich hab das schon ein paar mal hinter mir, aber ich sehe da immer Spuren.

Zur Rückgabe muss man wissen, dass der Kunde das Recht haben muss, Ware, die er über Fernabsatz gekauft hat zu prüfen, wie im Laden. Dafür darf der Verkäufer keinen Wertersatz verlangen, so ärgerlich das für den VK ist.

Da die (Ausstellungs-) Geräte im Laden normalerweise keine Schutzfolie mehr haben, würde ich davon ausgehen, dass der Käufer bei einer Onlinebestellung diese auch entfernen darf, ohne, dass eine Wertminderung geltend gemacht wird.

Schutzfolienentfernung begründet keine Wertminderung, es gab da auch schon Urteile dazu, die besagen, dass auch die Inbetriebnahme nicht als Wertminderung an sich zählt.
Dass der Händler ggf. ein geringen Aufwand zur Wiederherstellung in den Neuzustand hat, ist hinnehmbar.
Es heißt, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich zur Prüfung gedient hat, dann ist dass keine Wertminderung die der Verbraucher zahlen muss.
Und komplett auspacken ist bei einer Prüfung schon möglich.



Ist da nicht ein Siegel drüber?
Der Mini ist auch deutlich nicht dafür vorgesehen, vom Laien geöffnet zu werden. Da würde ich als Händler - wenn es mir auffällt - sogar die Rücknahme verweigern. Theoretisch kann man viel kaputt machen beim Mini, wenn man den so komplett auseinander nimmt.

Nein da ist kein Siegel darüber.
Man kann den Mini auch ohne Spuren öffnen.
Und wenn man das fachmännisch macht, dann macht man auch nichs kaputt.
 
Um welchen Händler handelt es sich denn? Bei Amazon wäre es wahrscheinlich gar kein Problem.

Aber der Festplattentausch ist schon heftig. Ich habe das auch bei dem Mini hinter mir und ich glaube nicht wirklich, das man den ohne jegliche Spur aufbekommt.
 
Sorry, manchmal habe ich das Gefühl, hier wird geschrieben, dass man einfach nur was daher gebrabbelt hat.

Zur Funktionsprüfung gehört das Einbauen einer neuen HD definitiv nicht. Desweiteren, kannst du in meinem Post "Lüftungsschlitze" auch gerne durch Stromanschluss o.ä. ersetzen.
Das bedeutet aber nicht, dass du irgendwelche Großflächig auf der Oberfläche angebrachte Folien abziehen musst ... ich gebe zu, ich weiß nicht genau, wie der Mini "eingepackt" ist, gehe aber davon aus, dass z.b. auch Folien zur bloßen Vermeidung von Kratzern angebracht sind.



...eben nicht.

Das war nicht einfach dahingebrabbelt, denn der Mini ist eingepackt wie ein Weihnachtsgeschenk. Da bekommst Du keinen Stecker sein, ohne das Siegel (der Schutzfolie) zu verletzen.

Ich könnte jetzt das "gebrabbelt" mit dem einfachen Hinweis kontern: "Wenn man keine Ahnung hat..."

Ihr wisst schon ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schutzfolienentfernung begründet keine Wertminderung, es gab da auch schon Urteile dazu, die besagen, dass auch die Inbetriebnahme nicht als Wertminderung an sich zählt.
Dass der Händler ggf. ein geringen Aufwand zur Wiederherstellung in den Neuzustand hat, ist hinnehmbar.
Es heißt, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich zur Prüfung gedient hat, dann ist dass keine Wertminderung die der Verbraucher zahlen muss.
Und komplett auspacken ist bei einer Prüfung schon möglich.

Wenn Du meinen Post # 9 siehst, habe ich nichts gegenteiliges geschrieben.......

Zur Rückgabe muss man wissen, dass der Kunde das Recht haben muss, Ware, die er über Fernabsatz gekauft hat zu prüfen, wie im Laden. Dafür darf der Verkäufer keinen Wertersatz verlangen, so ärgerlich das für den VK ist.

Da die (Ausstellungs-) Geräte im Laden normalerweise keine Schutzfolie mehr haben, würde ich davon ausgehen, dass der Käufer bei einer Onlinebestellung diese auch entfernen darf, ohne, dass eine Wertminderung geltend gemacht wird.
 
Um welchen Händler handelt es sich denn? Bei Amazon wäre es wahrscheinlich gar kein Problem.

Aber der Festplattentausch ist schon heftig. Ich habe das auch bei dem Mini hinter mir und ich glaube nicht wirklich, das man den ohne jegliche Spur aufbekommt.

Doch, mal anders gefragt, was für Spuren hinterlässt du denn, wenn du die Halteklammern mit einer feinen Spachtel aufhebelst, gibt da im Netz genügend Anleitungen, bleiben keine Spuren.

Sorry, manchmal habe ich das Gefühl, hier wird geschrieben, dass man einfach nur was daher gebrabbelt hat.

Zur Funktionsprüfung gehört das Einbauen einer neuen HD definitiv nicht. Desweiteren, kannst du in meinem Post "Lüftungsschlitze" auch gerne durch Stromanschluss o.ä. ersetzen.
Das bedeutet aber nicht, dass du irgendwelche Großflächig auf der Oberfläche angebrachte Folien abziehen musst ... ich gebe zu, ich weiß nicht genau, wie der Mini "eingepackt" ist, gehe aber davon aus, dass z.b. auch Folien zur bloßen Vermeidung von Kratzern angebracht sind.

Der Einbau eine anderen HD sicherlich nicht, nur wird das fachmännisch gemacht, hinterlässt das keine Spuren, und beschädigt auch nichts am Mini, so dass das wahrscheinlich garnicht bemerkt wird, und es davon abgesehen, wenn man keine Spuren und oder Beschädigungen hinterlässt, es auch keinen Grund gibt, eine Wertminderung abzuziehen.
 
Doch, mal anders gefragt, was für Spuren hinterlässt du denn, wenn du die Halteklammern mit einer feinen Spachtel aufhebelst, gibt da im Netz genügend Anleitungen, bleiben keine Spuren.

Egal, wie der Spachtel poliert wurde: Es bleiben IMMER kleine sichtbare Spuren beim Ansetzen des Spachtels. Entweder im Plastik oder im Aluminium oder in beidem.
 
Egal, wie der Spachtel poliert wurde: Es bleiben IMMER kleine sichtbare Spuren beim Ansetzen des Spachtels. Entweder im Plastik oder im Aluminium oder in beidem.

Dem kann ich nicht zustimmen.

Kann mich an eine Diskussion im IMac, eMac, MacMini Forum hier erinnern, da ging es darum ob man die Garantie verliert, wenn man einen Mini öffnet, also selber öffnet.

Wenn man dass ohne Spuren und was kaputt zu machen macht, dann nicht.
Und ohne Spuren kann man dass machen, so wie Mehrheitsmeinung damals.

Ich hatte mir meinen Mini auch mal öffnen lassen, um neuen Speicher einbauen zu lassen, selbst habe ich es mich nicht getraut.
Durfte aber beim öffenen zuschauen, und es ist mit Geschick und Übung garnicht so schwierig, und es ging auch ohne Spuren zu hinterlassen.

Ich habe jedenfalls im nachhinein keine Spuren feststellen können.
 
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