HäckMäc schrieb:
Richtig!
Es gab ja früher mal solche "Garantiesiegel" auf Rechnern, um das Öffnen der Gehäuse durch den Kunden zu verhindern.
Das wurde aber von der Justiz als unzulässig bzw. unwirksam erklärt.
Das könnte Apple zwar behaupten, wäre aber unwirksam.
Naja, die Entscheidung kenne ich auch, die haben sich jedoch nur auf die sogenanten PCs bezogen, die als offene System konzeptioniert sind, und sich auch ohnen größeren technischen Sachverstand öffnen lassen.
Davon ausgeschlossen, sind und waren, sogenannte geschlossene Systeme, dazu zählen, Notebooks, ausser wenn vom Hersteller ausdrücklich vorgesehen, und auch meiner Ansicht nach, alle MacMinis, denn ein MacMini ist nicht ausdrücklich zum selberaufrüsten vorgesehen.
Man muss zumindestens den Intel Mini, bis zu einem gewissen Punkt zerlegen.
Anders verhält es sich beim IMac, und bei den Powermacs, die sind meiner Ansicht nach vergleichbar mit einem PC, und es sind meiner Ansicht nach offenen Systeme.
Apple selbst, stellt da ja auch Einbauanleitung für Aufrüstung zur Verfügung, beim Mini gibt es sowas von Apple Seite beispielsweise nicht.
Also könnte Apple meiner Meinung nach, sehr wohl, eine Beweislastumkehr beim MacMini geltend machen, das würde dann eine Gewähleistung unmöglich machen, denn wenn die Keimsvermutung zerstört, ist, dass also ein Defekt von Anfang an schon im Keim verhanden war, wird es einem wohl kaum gelingen, das zu beweisen, dass eben der Fehler im Keim auch vor dem Eingriff vorhanden war, genau so wie es anders herum, der Hersteller , bzw der Händler es nicht beweisen könnte, dass der Defekt nicht von Anfang an nicht vorhanden war.
Kurz und Gut, wer bei der Gewährleistung die Beweislast hat, ist immer der Dumme, da sich bei Elektronik nie beweisen lässt, was in der Vergangenheit war.
Ich denke aber, die Diskussion über die Gewährleistung ist müssig, denn Apple gibt Garantie, und auch die Garantie, kann nicht einfach so geändert werden, es gilt das Garantieversprechen, dass beim Kauf existiert hatte, ein Hersteller kann für bereits getätigte Käufe, sein Garantieversprechen nicht rückwirkend ändern, nur für bereits noch nicht getätigte Käufe.
Garantie ist jedenfalls in diesem Fall weitaus besser, bei Gewährleistung würde beispielsweise, schon nach einem 1/2 Jahr die Beweislastumkehr automatisch eintreten, bzw der Händler könnten sich darauf berufen, was zur Folge hätte, dass ich keine Gewährleitung mehr habe, auch wenn auf dem Papier, die Gewährleistung 2 Jahre beträgt.
Schäden, die Du durch das Öffnen selbst verursachst, fallen dann aber natürlich aus der Gewährleistung heraus.
Die Garantie (die eine freiwillige Leistung des Herstellers ist) kann bzw. könnte Apple einschränken. Die Gewährleistung (die gesetzlich verankert ist) aber nicht.
Wie schon geschrieben, ich würde mich nicht so auf die Gewährleistung versteifen, ich weiss auch garnicht, wieso immer alle so wild auf die Gewährleistung sind, die gilt wenn man Pech hat nur 1/2 Jahr, und gilt nur gegenüber dem Händler, bei dem man das Gerät erworben hat, und was ist denn schon 1/2 Jahr bei einem so hochwertigen Gerät wie einem Mac.
Mir ist eine gute Garantie weitaus lieber, die dauert erstens länger als die Gewährleistung, zweitens habe ich die gegenüber dem Hersteller, und nicht dem Händler, und drittens, so einfach ändern, kann der Hersteller die auch im nachhinein nicht mehr, und was die grundsätzliche Ausgestaltung betrifft,
Die Garantie kann der Hersteller schon frei definieren, allerdings hat die Rechtsprechung da schon ein gewissen Rahmen vorgegeben, eine Garantie muss immer ein Mehr als die gesetzliche Gewährleistung sein, d.h. ich muss durch eine Garantie einen Vorteil, gegenüber der Gewährleistung haben.
Wobei eine Erweiterung des Arbeitsspeichers bei einem Computer aber regelmäßig sehr wohl dem sachgemäßen Gebrauch zuzurechnen ist.
Bei offenen System ja, aber nicht bei geschlossenen, bzw. als geschlossene Systeme konzeptionierten Geräten, und der Mini gehört meiner Ansicht nach, zu einem als geschlossenes Gerät konzeptioniert.