Kuriosum: iCloud findet Rechner - Genius Bar hat keine Lust

Impcaligula

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https://www.heise.de/mac-and-i/meld...ktioniert-Dieb-entkommt-trotzdem-3768336.html

Ok, fairerweise müsste man das endgültige Statement von Apple abwarten. Andererseits frage ich mich - welche "Ausrede" will man hier schon bringen?

Ein geklautes MacBook hat wegen einer Entsperrung einen Termin an der Genius Bar und die Apple Leute (vor Ort?) weigern sich dann doch den Dieb vor Ort dingfest zu machen. Also sorry. Da fehlt mir dann doch das Verständnis für irgendwie.

Interessant auf Seite 2 des Artikel - Apple verfügt über die Daten des Diebes, möchte diese aber nicht heraus geben. Egal ob die Daten nun richtig sind oder nicht. Es ist doch anscheinend klar nachgewiesen, dass das Gerät dem Vorbesitzer und rechtmäßigen Eigentümer gestohlen wurde - und der jetzige Besitzer nicht der rechtmäßige Eigentümer ist! Wieso dann die Weigerung für weitere Ermittlungen.

Ok, Apple wollte nicht, dass eine "Festnahme" im Laden geschieht.
Aber die Daten jetzt auch noch vor zu enthalten. Ist das nicht Behinderung der Ermittlungsbehörden? Müssen die Daten nicht heraus gegeben werden?
 
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Das kommt mir auch alles sehr spanisch vor. Normal muesste es doch offensichtlich sein, wem der Rechner original gehoert hat, und wenn derjenige der da mit einem offensichtlich geklauten MacBook Air vor einem steht, NICHT der Eigentuemer ist... tja, dann lass ich doch die Polizei ihre Arbeit machen.

Irgendwas stimmt da nicht.

PS: Ich denke, da hat der Filialleiter einen ganz schoenen Bock geschossen. Apple sollte schnellstens reagieren, und die Ermittlungen unterstuetzen.
 
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Bin gespannt. Da der Bericht auf heise.de steht, denke ich schon, dass das eine Reaktion von Apple (Deutschland) hervor bringen wird. Auf heise Artikel reagieren die Deutschen Standorte der Firmen eigentlich meistens.
 
Wir reden hier aber schon von Apple, oder? :D

PS: Was mich noch mehr wundert... wenn der Filialleiter die Polizei nicht in seinen Store lies... warum haben die Beamten nicht einfach gewartet, bis der Dieb irgendwann mal den Laden verlaesst und ihn dann hochgenommen? :noplan:

Ich sag ja, irgendwas smells da fishy...
 
Ein etwas anders geschriebener Artikel zum gleichen Vorfall auf Spiegel Online.
 
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Aah... das stellt die Sachlage dann doch wieder anders da. Naja, schau'n mer mal, was da noch kommt.
 
Ein etwas anders geschriebener Artikel zum gleichen Vorfall auf Spiegel Online.

Ah ok. Aber immer noch ... mit Geschmack. Wobei rein rechtlich sich ja alles richtig abgespeist hat. Die Herausgabe nur nach richterlichem Beschluss etc. Rechtlich wurde alles richtig gemacht.

Allerdings - dass die Polizei nicht in den Apple Store durfte - da mag der Apple Store Leiter rechtlich auf der richtigen Seite gestanden haben (dass er den Zutritt verweigern darf). Allerdings hatte er auch den Zutritt erlauben können! Was hätte dagegen gesprochen Beamten in Zivil den Zutritt zu erlauben - auf den Dieb zu warten an der Genius Bar und sich daneben positionieren wenn der Dieb / nicht rechtmäßige Besitzer an der Bar steht. Und dann freundlich den "falschen Besitzer" an der Bar beten mal mit zu kommen "nach hinten" und dann freundlich die Sache auf zu klären?

Das wäre möglich gewesen. Und ist leider nicht erfolgt. Dass Apple so Daten nicht raus rückt - alles kein Problem.
Aber eine Kooperation wäre hier ohne weiteres möglich gewesen.
 
Zumindest das Gerät, das ja offensichtlich unterschlagen war, hätte sichergestellt werden können. Das wäre im rechtlichen Rahmen gewesen.
 
Zumindest das Gerät, das ja offensichtlich unterschlagen war, hätte sichergestellt werden können. Das wäre im rechtlichen Rahmen gewesen.

Wäre es das? Also hat Apple das Recht auf das Einbehalten? Ernsthafte Frage. Ich weiß es nicht.
 
Die Polizei war ja schon da. Hätten die die Eigentumsnachweise kurz prüfen können wäre das Thema vom Tisch gewesen. Der aktuelle Besitzer muss ja nicht mal derjenige gewesen sein, der sich der Unterschlagung schuldig gemacht hat.

Ich bin kein Jurist, aber man hätte sich auf das Jedermannsrecht beziehen:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)
 
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