Kunde zahlt Rechnung nicht

Ein paar Bemerkungen habe ich aus eigener Erfahrung beizusteuern: In meiner Selbstständigkeit habe ich bislang zwei Kunden und einen Lieferanten vor den Kadi gebracht und bin alles andere als zufrieden mit dem Ergebnis. Die Verfahren haben sich endlos hingezogen, mich reichlich aufgeregt und letztendlich nur Mehrkosten verursacht. Die einzigen Gewinner waren alle beteiligten Juristen.
Einen Titel habe ich, den ich mir an die Wand nageln kann, der zuständige Gerichtsvollzieher hat zwar eindrucksvoll verhaftet, dann aber mit passender Erklärung wieder abgelassen. Und genau mit diesem Titel will ich demnächst mal www.atriga.de "ausprobieren" (es gibt noch einiges zu lesen dort).
Und zu den "netten Kunden" gibt es auch immer die Schattenseite: Die fahren einfach auf der Schiene, weil sie meist damit Erfolg haben. Solche Leute kennt doch wohl auch jeder aus dem Privatleben: "Liebenswert chaotisch...", nur, wer trägt den Schaden!? Einer dieser Kunden, bei dem ich (nicht zuletzt wegen riesigem Auftragsvolumen in der Vergangenheit) große Geduld gehabt habe, ist jüngst dermaßen heftig erkrankt, dass ich nicht mal dran denken kann, ausstehende Beträge irgendwann zu sehen.
Druckmittel schön und gut, ich setze sie auch ein, ein Trumpf bleibt immer im Ärmel. Genau genommen sind sie aber kaum zulässig, weil ja fast immer die Auftragserfüllung damit nicht gewährleistet ist.

Vielleicht noch eine Anekdote, die zu Zoras Erfahrung passt: Ein Kunde wollte eine Werbelaufschriftsteuerung von mir programmiert haben. Er kündigte etwas zu deutlich an, dass es nicht zu teuer sein dürfte, weil er ja noch gar nicht wisse, ob er dafür Kunden finden könne. Nun, ich habe die Steuerung so programmiert, dass sie zwei Stunden in seinem Sinne lief und jeder Vorführung standgehalten hätte. Dann aber hat sich der Schriftzug geändert und meine Kontonummer ist durchgelaufen... ich habe innerhalb eines Monats mein Geld komplett gehabt. Zulässig war das nicht, wirkt aber genau bei solchen Leuten.

Fazit: Lass dich nicht blenden, Zora! Massiv werden! Hingehen und erst mit Anzahlung wieder gehen! URL "www.atriga.de" oder so als schlichte Ankündigung zukommen lassen, und ggfs. einleiten.

Grüße,
Matthias
 
da du ja nicht mehr mit diesem kunden arbeiten möchtest;-)

ich halte es in diesen fällen so:

1.rechnung mit präzisem zahlungsziel(datum)

2.zahlungsaufforderung mit fristdatum und dem hinweis:

a.vor begleichung des gesamtbetrages besteht kein nutzungsrecht für was auch immer du für ihn erstellt hast.
jede verwendung könnte dann, jenachdem, ein verstoss gegen das
urheberrecht darstellen.mit den entsprechenden rechtsfolgen.
§§ könnte ich dir morgen nachreichen.
b. dass du nach ablauf der frist das gerichtliche mahnverfahren einleiten wirst, mit verweis auf die damit verbundenen kosten+zinsen.
manchmal zucken sie dann ja doch....

den mahnbescheid kriegst du, wie die anderen schon richtig sagten, im ordinären schreibwarenladen oder online.
für rhein-main ist das amtsgericht hünfeld die adresse für mahnbescheide.
die preise sind gestaffelt.
ein mahnbescheid für einen rechnungsbetrag bis 600,-- kostet z.b. 18,--
also 3%.
wenn dann nichts kommt, musst du entscheiden, ob du es vor gericht bringen willst.dann erst wird ein gerichtskostenvorschuss fällig.
und wahrscheinlich auch ein anwalt.
ich packe dir dazu mal für alle fälle eine adresse in den briefkasten.
ist auch diesmal wieder keine cousine;-) ;)
 
Zu diesem Thema hab ich erst letzte Woche noch ausgiebig Infos von einem Kunden (Rechtsanwaltskanzlei, für die ich derzeit den Webauftritt hoste) bekommen.
Eine Mahnung ist bei Dienstleistungen in diesem Sinne nicht notwendig. Das heisst, sobald Du Deine Rechnung stellst ist diese fällig und der Kunde mit Einberechnung von Kulanz 3 Werktage später im Verzug - jedoch spätestens dann, wenn das dort angegebene Zahlungsziel überschritten ist.
In diesem Fall kannst Du dann beim Amtsgericht die Eröffnung des gerichtlichen Mahnverfahrens beantragen. Laut Auskunft eines Rechtspflegers des Amtsgerichtes geht das dann auch recht schnell - selbst wenn der Kunde einen unstrittigen Betrag mit einem Einspruch als Verzögerungstaktik versucht (die Kosten trägt er ja selbst:D) - in aller Regel folgt auf den Mahnbescheid innerhalb von gut 14 Tagen ein Vollstreckungsbescheid, welcher Dir einen vollstreckbaren Titel zuerkennt.
Mit diesem Titel kannst Du dann letzmalig noch mal den Kunden bitten zu zahlen… ansonsten direkt den Gerichtsvollzieher loschicken. Der holt Dir entsprechend einer Frist, max. 30 Tage, entsprechend pfändbare Gegenstände und macht diese zu Geld… oder er bringt Dir ein "Vermögensverzeichnis" des "Kunden"… darauf basierend kannst Du ihn dann noch mit Kontopfändung usw. beglücken… die Kosten für das ganze trägt letzten Endes natürlich der "Kunde"… und zur Not hat er ja dann 30 Jahre Zeit, das zu zahlen… solange hast Du nämlich einen Titel.
Und… Du kannst auf die Hauptforderung 5% über dem Basiszinssatz Zinsen verlangen… also eine recht gute Anlage :D

Daher mein Tip:

Ein einziges Mal schriftlich annahmen. Wenn der Kunden Dir dann keine einvernehmliche und verlässliche Lösung bietet: Tritt ihm in den Ar***. Du tust auch späteren Dienstleistern, die auf ihn hereinfallen können, einen Gefallen damit.


Liebe Grüße

Yves
 
...arbeite auch schon länger und hatte auch schon so diverse probleme.
kann mich zabriskie voll anschliessen.
alledings brauchst du nicht mehr an die zahlung erinnern, wenn du 4 wochen nach rechnungseingang keine kohle auf deinem konto hast kannst du unmittelbar das gerichtliche mahnverfahren einleiten, zahlungserinnerungen oder von dir ausgestellte mahnungen (nicht zu verwechseln mit dem gerichtlichen mahnverfahren) sind "reine" höflichkeit. hatte ich auch und sowohl anwalt und inkasso büro sagten mir das.
wenn du also keinen bock mehr auf den kunden hast :
-direkt gerichtlich mahnen, allerdings kann er hier wiedersprechen etc...das zieht sich ewig in die länge.
-daher bei solchen unfreundlichen kunden direkt inkasso, je nachdem ob du auf ein paar prozente verzichten kannst, bis ca 30% deiner rechnung.
allerdings gibt es auch hier schwarze schafe...hatte selbst eines das dann pleite ging...hmm.
es gibt aber eine vereinigung bei der die "guten" gelistet sind (name leider vergessen)
der vorteil ist das der kunde vor inkassos eher respekt hat und zudem haben diese Firmen listen (schufa, etc) in die keiner gerne rein will(als beispiel wussten die von mir, da ich vor 15 jahren mal beim schwarzfahren erwischt wurde)...jaja der überwachungsstaat. naja so würde ich es machen, bei einer 2t2n sache hat es prima geklappt und die kohle war auf meinem konto...hier sind deren prozente gut investiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich gehe mittleriwele dazu über und verkaufe meine Forderungen. Factoring nennt man den Spass dann. Ist ganz lustig, man zahlt zwar ein paar Prozent vom Umsatz an die Factoring-Gesellschaft, aber ich bin glücklicherweise in einem Markt tätig, wo mir die paar Prozente nicht weh tun.
Ich melde also meine täglichen Umsätze an die Factoring-Bank und habe einen Tag später 80% der Forderungen auf meinem Konto. Die restlichen 20% kommen entweder einen Tag nach Zahlungseingang bei der Factoringbank oder, wenn der Kunde nicht zahlt, spätestens nach 120Tagen.

Wenn ein Kunde wirklich mal nicht zahlen kann und er meldet mir das vorher kann ich immer noch eingreifen, wenn nicht und er zahlt einfach so nicht, dann hat man den allerdings als Freund verloren, die Factoring Gesellschaft holt sich ihr Geld schon. Notfalls nehmen die dem Kunden sogar den Gang zum Insolvenzgericht ab. Die machen keine Gefangenen!
Und, wie gesagt, währen dieses Vorgangs hab ich zumindest schon mal 80% meines Umsatzes aufm Konto!

Alles in allem vielleicht nich immer so fein, aber mei, ich hab mein Geld aufm Konto und kann Leben!

...auch was wert!

Charlie
 
Zuletzt bearbeitet:
Der ganze Schmonzes mit 1. und 2. Mahnung ist heutzutage nur ein freundliches Entgegenkommen.

Das BGB hat das alles über Bord geworfen.

BGB § 286 Verzug des Schuldners
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.

Ich hoffe, dass die Rechnung entsprechend dem aktuellen Recht auch gestaltet ist...
 
Es wurde ja schon hinreichend erläutert, was zu machen ist. Ich kann nur sagen, hol dir Deine Kohle. Superspike hats erklärt. 2 Mahungen, dann Inkasso.
Eine Sauerei ist das.

dasich
 
avalon schrieb:
Ich warte seit insgesamt über einem Jahr auf Geld von so einem Kandidaten.
Mahnbescheid: 02.2004
Urteil: 06.2004
Geld: Noch nicht in Sicht, Gerichstvollzieher kommen nicht aus den Socken.
Ich warte seit über zwei Jahren.
Urteil: Mai 2003
Gerichtsvollziehen: War schon da.
Geld: Pustekuchen –*Der Typ ist so blank, daß sogar sein Rente schon teilgepfändet ist. Und der Fiskus hat leider noch vor mir einen Titel … :motz
 
Bei Softwareprojekten tritt oft dass Problem auf, dass der Kunde nach Abschluss anfängt, Mängel zu suchen. Sollte diese Spiel losgehen, dann spar dir lieber das Geld für den Anwalt, es sei denn du hast eine schriftliche Abnahme oder entsprechende Vertragsklauseln, dass die Abnahme automatisch erfolgt, wenn sich der Kunden nicht innerhalb einer Frist Mängel gelted macht.

Im Extremfall fangen solche Kunden dann an, selbst Schadensersatzforderungen geltend zu machen, weil das Produkt nicht zum vereinbarten Termin fehlerfrei vorgelegen hat.

Nach dem teuren Anwalt kommt dann oft der Kompromiss heraus, dass jeder nur seine Anwaltkosten zahlt.


Ich hoffe, du hast einen vernünftigen Vertrag.
 
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