Kunde zahlt Rechnung nicht

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Zora

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Liebe Community,

kann mir jemand, bitte das Vorgehen nennen, wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlen will. Die Schritte nach dem freundlichen drauf hinweisen und nachfragen.

Der Kunde steht auf dem Standpunkt, das er mit dem Projekt (von meiner Seite abgeschlossen) frühestens (wenn überhaupt) im Sommer Geld verdienen kann. Und dann will er erst die Rechnung bezahlen. Das möchte ich so nicht hinnehmen. Möchte mit ihm auch kein weiteres Projekt machen.

Beste Grüße Zora :mad:
 
naja freundlich erinnern und dann kannst du direkt einen mahnbescheid schicken.

Es ist ja nunmal üblich das man nach erfolgter arbeit seine Rechnung stellt und auch bezahlt wird.

Ich würde Ihm die Rechnung schicken, 2 Wochen später eine Mahnung mit Hinweis das wenn er nicht zahlt als nächstes rechtliche Schritte eingeleitet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zahlungserrinnerung -> 1. Mahnung -> 2. Mahnung -> Inkassobüro...

So in etwa könnte es aussehen...
Sehr ärgerlich das ganze! :motz

Es ist ja nicht dein Problem wann der Kunde mit deiner Arbeit sein Geld verdient.
Der Auftrag ist abgeschlossen und nun ist die Bezahlung fällig! :)
 
Hallo Zora,

kann auch so nicht sein da du nicht die Bank für den Kunden bist.
Folgende Vorgehensweise:

- 1.te Mahnung mit Aufforderung bis ... ca. 8 Tage nach Ablauf der Zahlfrist
- 2.te Mahnung mit Aufforderung zur Zahlung wieder 8 Tage nach Ablauf der zuletzt genannten Zahlfrist
- Nach Ablauf der 2ten Mahnung ein Schreiben durch deinen Anwalt.

In der 2ten Mahnung bitte bereits die Rechtschritte anzeigen.

Gruß

Lutz
 
Zora schrieb:
Liebe Community,

kann mir jemand, bitte das Vorgehen nennen, wenn der Kunde die Rechnung nicht zahlen will. Die Schritte nach dem freundlichen drauf hinweisen und nachfragen.

Der Kunde steht auf dem Standpunkt, das er mit dem Projekt (von meiner Seite abgeschlossen) frühestens (wenn überhaupt) im Sommer Geld verdienen kann. Und dann will er erst die Rechnung bezahlen. Das möchte ich so nicht hinnehmen. Möchte mit ihm auch kein weiteres Projekt machen.

Beste Grüße Zora :mad:

Ganz schön frech, der Kunde.

Das ist ja wohl sein Problem, wann er damit Geld verdient.

Du kannst dir sofort im Buchladen oder Schreibwarengeschäft einen
"Antrag auf Erlass einens Mahnbescheids" holen.
Ausfüllen und ab ans Amtsgericht.

Mahnungen nach verstreichen der Zahlungsfrist sind nicht mehr nötig.
 
superspike schrieb:
Zahlungserrinnerung -> 1. Mahnung -> 2. Mahnung -> Inkassobüro...

)

Vergleiche bitte die Gebühren bevor du den Auftrag erteilst. Der Anwalt rechnet nach Tabelle ab, dass Inkassobüro vereinbart mit dir einen % Satz.
 
Das mit Nichtzahlenwollen ist völlig unsinnig. Wenn der Job erledigt und abgesegnet ist, wird Rechnung fällig. Solltest Du kein Zahlungsziel in Deiner Rechnung angegeben haben, schick spätestens nach der alten Kulanzzeit (30 Tage) sofort Mahnungen. Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite, kann aber je nach Störrigkeit des Kunden noch prima problematisch werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Luzifer

wieso lachst du dich eigentlich über deine Signatur tot? ;)


Gruss

Retrax
 
Lutzifer1960 schrieb:
Vergleiche bitte die Gebühren bevor du den Auftrag erteilst. Der Anwalt rechnet nach Tabelle ab, dass Inkassobüro vereinbart mit dir einen % Satz.

Stimmt natürlich!

Vergleich macht reich... ;)

Ist natürlich auch abhängig von der Auftragssumme.
Also, vergleichen nicht vergessen! :)
 
RETRAX schrieb:
@Luzifer

wieso lachst du dich eigentlich über deine Signatur tot? ;)


Gruss

Retrax

Wie kommst du denn jetzt darauf? Gehört zwar nicht hierhin, ist aber ein Ausdruck übermäßiger Freude darüber, dass ich Leute wie dich zum Nachdenken bewege :D Weitere Fragen kopfkratz
 
Sowas ist wirklich mies. Auf jedem Fall musst du da rechtliche Schritte einleiten, sowas sollte man sich meiner Meinung nach nicht bieten lassen.
 
Also wir machen das immer so.
Keine Zahlung Mahnung mit Zahlungsziel 14 Tage später setzen, dann wenn keine Zahlung
Mahnbescheid.

Nach dem was ich gerlernt habe, kannst du erst Mahnbescheid machen wenn du den Kunden in Verzug gesetzt hast - siehe termin :)
 
Liebe Freunde!

Nach neuster Gesetzgebung (auch schon wieder länger wie 1 Jahr her)
muss NICHT MEHR GEMAHNT WERDEN.

klick

Online Mahnbescheid hier
 
Zuletzt bearbeitet:
avalon schrieb:
Liebe Freunde!

Nach neuster Gesetzgebung (auch schon wieder länger wie 1 Jahr her)
muss NICHT MEHR GEMAHNT WERDEN.

klick

Richtig, aber in der Industrie ist es eine Frage der formalen Höflichkeit zu mahnen. Unter Umständen ist ja auch was schief gelaufen bzw hat man Interesse an einer weiteren Zusmmenarbeit. Man soll niemals nie sagen, aber wenn das Geschirr zerschlagen ist, gibt es kein zurück mehr.
Ich empfehle daher die Mahnung, auch wenn es ohne möglich ist.
 
Erste Rechnung: 10 Werktage Zahlungsziel
Zwei Tage nach Zahlungsziel: 1. Mahnung mit 5 Tage Zahlungsziel
Zwei Tage nach 2. Zahlungsziel: Zweite und letzte Mahnung mit sofortigen Zahlungsziel.

Nach weiteren 3 Werktagen: Mahnbescheid beantragen und raus damit.

Wenn ich für jemanden arbeite, will ich auch dafür bezahlt werden.
Wenn der Kunde klamm ist oder nicht zahlen will, darf er nichts in
Auftrag geben, so einfach ist das.

@Avalon: Muss nicht. Aber meistens klappt es doch noch innerhalb
der Frist, das man sich den Quatsch mit dem Mahnbescheid schenken
kann. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@Zora, hast du das Projekt kompett abgegeben oder hast du noch etwas, mit dem du Druck machen kannst? Handbücher? Schulungen? irgendwas?

Leider mußte ich auch die Erfahrung machen, daß die Zahlungsmoral mancher Kunden unter aller Kanone ist, aber umgekehrt sind die pingeliger denn je.
 
HAL schrieb:
...

@Avalon: Muss nicht. Aber meistens klappt es doch noch innerhalb
der Frist, das man sich den Quatsch mit dem Mahnbescheid schenken
kann. ;)

Nun HAL, der "Quatsch" kann hier sicher nützlich sein, da der Kunde von Zora nun deutlich gesagt hat, das er frühestens, wenn überhaupt im Sommer bezahlen will. Mit dem Maghnbescheid, bekommt Zora auch noch die Kosten und Zinsen bezahlt, die sie wenn Sie wartet, nicht bekommt.
Zora schrieb:
Der Kunde steht auf dem Standpunkt, das er mit dem Projekt (von meiner Seite abgeschlossen) frühestens (wenn überhaupt) im Sommer Geld verdienen kann. Und dann will er erst die Rechnung bezahlen.

Das hat auch nichts mit Höflichkeit zu tun.
Wer nicht zahlen will, dem gehört es halt beigebracht!
 
avalon schrieb:
Nun HAL, der "Quatsch" kann hier sicher nützlich sein, da der Kunde von Zora nun deutlich gesagt hat, das er frühestens, wenn überhaupt im Sommer bezahlen will. Mit dem Maghnbescheid, bekommt Zora auch noch die Kosten und Zinsen bezahlt, die sie wenn Sie wartet, nicht bekommt.

Alleine schon deshalb würde ich in so einem Fall auch die Mahnstufen
überspringen und sofort einen Mahnbescheid rausschicken. In einer
Zeit, in der die Behörden einem sofort das Konto pfänden, wenn man
mal vergisst einen Strafzettel zu begleichen, sollte man sich als
Privatmensch nicht minder hemmungslos in Sachen Geld eintreiben
benehmen. ;)
 
Der Weg bis zum Mahnverfahren wurde schon sehr gut beschrieben. Wie es dann weitergeht, steht hier http://www.mahnverfahren.nrw.de/ ... Jeder Privatmann kann ein gerichtliches Mahnverfahren beantragen, hier nur der Link für NRW. Auf dieser Seite kann man sich ausführlich über die Vorgehensweise informieren. Leider ist die Zahlungsmoral in den letzten Jahren immer schlimmer geworden und hat schon viele fleissige Selbstständige in die Verlustzone gebracht...
 
HAL schrieb:
Alleine schon deshalb würde ich in so einem Fall auch die Mahnstufen überspringen und sofort einen Mahnbescheid rausschicken. In einer
Zeit, in der die Behörden einem sofort das Konto pfänden, wenn man
mal vergisst einen Strafzettel zu begleichen, sollte man sich als
Privatmensch nicht minder hemmungslos in Sachen Geld eintreiben
benehmen. ;)


Nun das meinte ich.
Schon echt beschi... das es immer rauher wird, da draußen... kopfkratz
Gott sei Dank erst 2x nötig gewesen in 12 Jahren, aber erst in den letzten Jahren...

PS: Ich warte seit insgesamt über einem Jahr auf Geld von so einem Kandidaten.
Mahnbescheid: 02.2004
Urteil: 06.2004
Geld: Noch nicht in Sicht, Gerichstvollzieher kommen nicht aus den Socken.

Tolle Wurst, würden meinen Tochter sagen....

Noch Fragen Kienzle?
 
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