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Hallo,
habe im Oktober einen Auftrag über 1.500 Euro (netto) für eine Firmenseite + Online-Shop angenommen. Um dem Kunden entgegen zukommen wurde eine gestaffelte Zahlung vereinbart:
01.11 - 750 Euro
01.12 - 375 Euro
01.01 - 375 Euro
Aufgrund von terminlichen Problemen (auch seitens des Kunden) hat sich das jedoch immer weiter nach hinten geschoben. Des Weiteren wollte der Kunde mir ein Logo zukommen lassen (Logo bestand noch nicht und sollte aus Kostengründen extern erstellt werden). Sobald dieses Vorlag war Vereinbart, dass ich mich an das Layout der Seite machen - das Logo habe ich jedoch bis heute nicht.
Nun möchte der Kunde das ganze von einer anderen Firma (*total billig*) umsetzten lassen.
Der Kunde wurde mehrmals von mir besucht, Konzepte wurden ausgearbeitet, Handout für Kunden mit allen Funktionen, CMS ist soweit fertig und weitere Leistungen sind bereits erfolgt von daher erwarte ich nun eine Aufwandsentschädgigung für meine Leistung.
Habe an 1/3 der vereinbarten Summe - also 500 Euro gedacht.
Wäre das rechtlich in Ordnung oder gibt es bestimmte Summen / % Begrenzungen? Hat jemand etwas vorformuliertes für mich?
Würde mich über Tipps freuen, wie ich am besten Vorgehen soll.
Gruß
habe im Oktober einen Auftrag über 1.500 Euro (netto) für eine Firmenseite + Online-Shop angenommen. Um dem Kunden entgegen zukommen wurde eine gestaffelte Zahlung vereinbart:
01.11 - 750 Euro
01.12 - 375 Euro
01.01 - 375 Euro
Aufgrund von terminlichen Problemen (auch seitens des Kunden) hat sich das jedoch immer weiter nach hinten geschoben. Des Weiteren wollte der Kunde mir ein Logo zukommen lassen (Logo bestand noch nicht und sollte aus Kostengründen extern erstellt werden). Sobald dieses Vorlag war Vereinbart, dass ich mich an das Layout der Seite machen - das Logo habe ich jedoch bis heute nicht.
Nun möchte der Kunde das ganze von einer anderen Firma (*total billig*) umsetzten lassen.
Der Kunde wurde mehrmals von mir besucht, Konzepte wurden ausgearbeitet, Handout für Kunden mit allen Funktionen, CMS ist soweit fertig und weitere Leistungen sind bereits erfolgt von daher erwarte ich nun eine Aufwandsentschädgigung für meine Leistung.
Habe an 1/3 der vereinbarten Summe - also 500 Euro gedacht.
Wäre das rechtlich in Ordnung oder gibt es bestimmte Summen / % Begrenzungen? Hat jemand etwas vorformuliertes für mich?
Würde mich über Tipps freuen, wie ich am besten Vorgehen soll.
Gruß