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igelstachel
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Eine Frage an alle KSK-Experten: Wie geht die KSK bei Übersetzern vor, wenn neben künstlerisch-publizistischen Texten im geringfügigen Maße auch andere Texte nicht künstlerisch-publizistischer Art übersetzt werden. Muss das bei der KSK im Falle einer Prüfung als nicht-publizistische Nebeneinnahmen aus selbst. Tätigkeit gemeldet werden? Und was ist dann mit der Steuererklärung und der Gewinn-/Verlustermittlung, die man der KSK im Falle einer Prüfung als Nachweis vorlegen muss? Ist es egal, wenn bei der Steuerklärung alle Einnahmen zusammen als "Einnahmen aus selbst. Arbeit" erfasst sind, bei der KSK aber ein Teil davon als nicht-publizistisch - und somit nicht sozialversicherungspflichtig - angegeben wird oder macht die KSK dann Probleme?