Künstlersozialkasse für Übersetzer - was tun mit nicht-publizistischen Einnahmen?

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igelstachel

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Eine Frage an alle KSK-Experten: Wie geht die KSK bei Übersetzern vor, wenn neben künstlerisch-publizistischen Texten im geringfügigen Maße auch andere Texte nicht künstlerisch-publizistischer Art übersetzt werden. Muss das bei der KSK im Falle einer Prüfung als nicht-publizistische Nebeneinnahmen aus selbst. Tätigkeit gemeldet werden? Und was ist dann mit der Steuererklärung und der Gewinn-/Verlustermittlung, die man der KSK im Falle einer Prüfung als Nachweis vorlegen muss? Ist es egal, wenn bei der Steuerklärung alle Einnahmen zusammen als "Einnahmen aus selbst. Arbeit" erfasst sind, bei der KSK aber ein Teil davon als nicht-publizistisch - und somit nicht sozialversicherungspflichtig - angegeben wird oder macht die KSK dann Probleme?
 
Deine regulären Einnahmen sollten für die KSK-Mitgliedschaft nicht die Einnahmen aus NICHT-kreativen Prozessen unterschreiten.
Dann ist alles gut.
Heißt schlicht: wenn du "kreativ" deinen Hauptverdienst leistet, ist alles andere nebenbei sekundär – natürlich nach Richtlinie der erwirtschafteten Beträge nach KSK.
Bis 17.500,- im Jahr müssen überwiegend und mehrheitlich aus kreativen Arbeitsprozessen entstehen.

edit:
Von mir aber aus dem grafischen Bereich gesprochen = KSK Bereich B09
Mag sein, daß dein Bereich "W" da anders ein könnte – frag die KSK einfach.
 
Heißt das denn jetzt, dass ich alle Gewinne aus "nicht-kreativen"-Texten einzeln zusammenzählen und in den Prüfungsbogen als Nebeneinkünfte nicht-künstlerischer Art eintragen muss? Und fragt die KSK dann weiter nach, was ich für wen im einzelnen übersetzt habe? Mein Steuerberater hat bei der Gewinn-/Verlustermittlung natürlich keinen Unterschied gemacht, ob der Gewinn jetzt "kreativ" oder nicht erwirtschaftet wurde, sondern einfach alle Jahreseinnahmen addiert und als Einnahmen aus selbst. Tätigkeit angegeben.
 
(...) bei der KSK aber ein Teil davon als nicht-publizistisch - und somit nicht sozialversicherungspflichtig - angegeben wird oder macht die KSK dann Probleme?

Das wäre mir jetzt neu, wenn es da Unterschiede gäbe. Einkünfte sind doch immer sozialversicherungspflichtig,
wenn sie zu deiner freien Tätigkeit gehören.

Insofern hat das dein Finanzberater richtig gemacht.
 
Für das Finanzamt gibt es da keinen Unterschied, aber was macht die KSK wenn neben der kreativen Haupttätigkeit auch mal gelegentlich nicht-kreative Texte (Verträge, Urkunde z.B.) übersetzt wurden? Sollte/muss ich das als nicht-kreative selbst. Nebentätigkeit angeben? Halse ich mir dann damit weitere Prüfungen auf und was passiert eigentlich bei so einer Prüfung noch alles? Muss ich im Zweifelsfall alle Kontoauszüge/Rechnungen vorlegen und fragen die dann im einzelnen nach, was jeweils inhaltlich übersetzt wurde?
 
Difool hat genau beschrieben, wie es bei den kreativen Grafikern ist. Da ist selbst der Verkauf / Handel mit
Material und Dienstleistungen, die für die Arbeit benötigt werden, bis zu einem gewissen Grad zulässig.
So wird es auch bei euch Publizisten sein. Ich habe mal ein wenig recherchiert. Auch hier ist es so, dass die
Art der Übersetzungen egal sind, wenn die Hauptsache deiner Arbeit als „künstlerisch“ gilt und du in die KSK
deshalb aufgenommen wurdest. Da wird nichts im Einzelfall geprüft. Die KSK hat da weder die Zeit noch
das Interesse dran.
 
Okay, und hast du eine Ahnung, wie das jetzt mit dem Prüfbogen zur Meldung des tatsächlich erzielten Arbeitseinkommens gehandhabt wird? Dort wird explizit nach der Höhe der tatsächlichen Einnahmen aus "selbständiger künstlerisch-publizistischer Tätigkeit" sowie nach der Höhe der tatsächlichen Einnahmen aus "selbständiger nicht künstlerisch/publizistischer Tätigkeit" gefragt. Auf der Website der KSK finde ich dazu nur ganz andere Beispiele, z. B. dass ein Künstler nebenbei noch einen Kiosk betreibt oder derartiges, also zusätzlich noch was ganz anderes macht. Bei mir ist es halt so, dass ich in der Regel "künstlerisch" übersetze, ab und zu aber z.B. auch mal einen Auftrag vom Gericht bekomme, eine Urkunde zu übersetzen, was dann ja nicht künstlerisch ist (und auch keine Leistung darstellt, die ich für die künstlerische Tätigkeit benötige oder derartiges wie in deinem Beispiel mit dem Grafiker). Ist halt die Frage, ob ich da jetzt alle Aufträge im Nachhinein auseinanderklamüsern muss/soll oder einfach die Zahlen aus der Gewinn-/Verlustrechnung meines Steuerberaters in die Spalte "künstlerisch/publ. Einnahmen" übernehmen und die 2. Spalte (nicht künstlerische Tätigkeit) freilassen kann.
 
Für das Finanzamt gibt es da keinen Unterschied, aber was macht die KSK wenn neben der kreativen Haupttätigkeit auch mal gelegentlich nicht-kreative Texte (Verträge, Urkunde z.B.) übersetzt wurden? Sollte/muss ich das als nicht-kreative selbst. Nebentätigkeit angeben? Halse ich mir dann damit weitere Prüfungen auf und was passiert eigentlich bei so einer Prüfung noch alles? Muss ich im Zweifelsfall alle Kontoauszüge/Rechnungen vorlegen und fragen die dann im einzelnen nach, was jeweils inhaltlich übersetzt wurde?
Moin,
in erster Linie beträfe "ein nicht kreativer Zuverdienst" so etwas wie "Hausmeisterservice" oder "Onlineshopverkauf" neben deiner Hauttätigkeit für das Einkommen.
Wenn du jetzt Verträge und Urkunden übersetzt, tippe ich mal darauf, daß es sich so verhalten sollte wie beim Webdesign und das Schreiben von CSS zum HTML.
Wenn ich ein CSS tippe, erstelle ich ja dadurch das Layout und wähle dabei u.a. Farben, Formen und Bereiche aus.
Du beim Übersetzen von einer Urkunde bsw. musst die "anderen neuen Worte" ja auch finden – ergo imo alles gut.
Nach dieser Schilderung von dir, würde ich mal sagen, daß bei dir so kein Handlungsbedarf ist, irgendwas aufdröseln zu müssen.
 
Genau. Ich habe den Meldebogen auch bekommen, jetzt weiß ich, um was es geht. Die rechte
Spalte heißt bei mir „nicht künsterische / nicht publizistische Tätigkeit“

Das betrifft dann Tätigkeiten, die nicht mit der Arbeit als Grafiker / Publizist zu tun haben.
 
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