kündigen oder kündigen lassen?

kuhki

kuhki

Aktives Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
31.12.2005
Beiträge
531
Reaktionspunkte
6
hi,
ich werde demnächst meinen job kündigen. da es in meiner branche ein wenig aufwändiger ist eine bewerbung zu erstellen und ich ein wenig zeit brauche, um private dinge zu erledigen, möchte ich kündigen, ohne einen neuen job in aussicht zu haben...

da in dieser zeit (ca. 2-3 monate) einige kosten anfallen, vorallem die geldgierige krankenkasse, überlege ich, mich kündigen zu lassen. da ich soweit ich weiß bei einer kündigung meinerseits 3 monate kein arbeitslosengeld erhalten kann. problematisch sieht es aber dann mit dem arbeitszeugnis aus??!!

dieses halbwissen hat mir google verraten. wie sieht es mit euren erfahrungen aus? vorallem würden mich meinungen aus der werbebranche interessieren.

gruß kuhki
 
Selbst kündigen sieht besser aus. Aber wie du schon weißt, bekommst du 3 Monate Sperre. Wenn du dir das leisten kannst und die Zeit unbedingt brauchst, würd ich das so machen. Kündigen lassen ist eine Garantie für fragen an dich und Nachfragen beim ex Arbeitgeber.
 
Selbst kündigen sieht besser aus. Aber wie du schon weißt, bekommst du 3 Monate Sperre. Wenn du dir das leisten kannst und die Zeit unbedingt brauchst, würd ich das so machen. Kündigen lassen ist eine Garantie für fragen an dich und Nachfragen beim ex Arbeitgeber.

die fragen an mich bzw. das nachfragen beim ex arbeitgeber wären kein problem, da ich zu diesem ein gutes verhältnis habe, bzw. eine gute antwort habe, aber verschmälert das meine einstellungschancen??
 
Nicht jede Kündigung seitens des AG ist ein Garant für die Leistung des Staates an dich.
Geht aus der Kündigung auch nur der leise Verdacht des Selbstverschuldens hervor gibt es Ärger.
Auch wird dich das Arbeitsamt fragen ob bei zweifelhaften Gründen einer Kündigung eine Kündigungsschutzklage angestrebt wurde, wenn nein, warum nicht.
Also Vorsicht!
 
Kann man so nicht allgemein sagen. In einer eher alternativen Bude sicher nicht, aber wenn der personaler x Bewerbungen vor sich hat sicher schon.

Bin aber kein Werber, weiß also nicht, wie es bei euch zugeht ;)
 
Falls Du gekündigt wirst, kannst Du innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen und erreichen, daß Du ein wohlwollendes Zeugnis & evtl. ne Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ereichst.

Ein solcher Vergleich ("es wird vereinbart, das Arbeitsverhältnis aus betrieblichen Gründen zu kündigen.... wohlwollendes Zeugnis..... ") ist Standard vor deutschen Arbeitsgerichten.

So verbaust Du Dir nicht den vollen Anspruch auf ALG I.

Kleiner Nachteil: die Kosten Deines Anwalts musst Du vorm Arbeitsgericht in jedem Fall selbst tragen. I.d.R. bist so mit 150 - 200 € dabei (Erstberatung + Terminsgebühr).

Gruß
 
Leg dir halt was zur Seite, aber lass uns nicht für deine - sorry - Faulheit blechen..:rolleyes:
 
Ähm lass dich kündigen und schreib in der neuen Bewerbung eben das du selbst gekündigt hast, wo ist das Problem :p
 
Leg dir halt was zur Seite, aber lass uns nicht für deine - sorry - Faulheit blechen..:rolleyes:

ich bin eigentlich nicht der typ, der den staat um geld frägt, aber in diesem fall denke ich wäre es angebracht. schließlich habe ich selbst schon genug eingezahlt und werde noch einiges einzahlen und das wort faulheit würdest du nicht in den mund nehmen, wenn du wüßtest, wie hart wir werber am anfang der beruflichen karriereleiter unser geld verdienen.

....und so wie es aussieht werde ich wohl doch von meinen ersparnissen leben müssen, weil der rechtschaffende anscheinend vom staat nur bestraft wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
....und so wie es aussieht werde ich wohl doch von meinen ersparnissen leben müssen, weil der rechtschaffende anscheinend vom staat nur bestraft wird.

DU entscheidest dich doch arbeitslos zu werden.

Die Arbeitslosenversicherung ist nur für Leute gedacht, die unverschuldet in diese Situation geraten.

Du kannst doch auch nicht dein Haus in Brand setzen und das Geld von der Versicherung zurückhaben wollen.
 
Du kannst doch auch nicht dein Haus in Brand setzen und das Geld von der Versicherung zurückhaben wollen.

es gibt einige die sowas versucht haben und mit sicherheit auch welche, die das geschafft haben. :cake:
 
....und so wie es aussieht werde ich wohl doch von meinen ersparnissen leben müssen, weil der rechtschaffende anscheinend vom staat nur bestraft wird.

Wieso? Wie sieht es jetzt aus? Was hat sich getan?


Wenn ihr euch einig seid, gibt es kein Problem. Ich würde das aber als
Arbeitgeber nicht machen. Aus betrieblichen Gründen kündigen... und wenn
ich jemanden einstelle, muss bei Nachfragen des Amtes dubiose Ausreden
erfinden.. wäre mir zu blöd. Aber vielen ist das auch egal.
 
Selber kündigen ohne neuen Job ist Mist.

An Deiner Stelle würde ich das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und schauen, ob er Dir eine Kündigung aus betrieblichen Gründen ausspricht. Diese wird allgemein nicht weiter geprüft und so hingenommen.

Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen.

Aus eigener und voll in die Hose gegangener Erfahrung kann ich Dir nur raten, das ohne ein Ass im Ärmel zu lassen. Manchmal ist es besser, ne Weile im ungeliebten alten Job auszuhalten und sich nebenbei intensiv umzuschauen, als auf Dauer in der Warteschlange der Arbeitssuchenden zu hocken.

Du hast mehr Chancen aus einen ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus, als wenn Du ohne Job bist.
 
Wie schon hier geschrieben, selber kündigen löst beim ALG eine Sperrzeit aus.

Wenn du gekündigt wirst, kann die Arbeitsagentur ggf. von dir verlangen dass du Kündigungsschutzklage erhebst, und dann wird die Kündigung überprüft, wenn du das nicht machst, gibt es ebenfalls eine Sperrzeit.

Aufhebungsvertrag löst auch eine Sperrzeit aus.

Ohne eine konkrete Stellen, also einen Arbeitsvertrag würde ich es nicht machen, ich weiß nicht in welcher Branche du tätig bist, dass du dir so sicher bist, innerhalb kürzester Zeit wieder einen neuen Job zu finden.

Die sauberste Lösung ist, wenn ihr euch einig seit, also du und dein Arbeitgeber, einen Aufhebungsvertrag zu machen, der löst zwar normalerweise auch eine Sperrzeit aus, aber ich habe es mal bei einem Kollegen erlebt, dass man den auch so formulieren lassen kann, dass er als sozusagen vorweggenommene betriebsbedingte Kündigung formuliert wird, besagte Kollege hat dann keine Sperrzeit beim Arbeitsamt bekommen.

Sowas muss aber hieb und stichfest sein, die Arbeitsagentur prüft sowas natürlich ganz genau.
Und dass sollte man dann über einen guten Arbeitsrechtler machen lassen, also einen Fachanwalt.
 
Wieso? Wie sieht es jetzt aus? Was hat sich getan?

naja, einfach nur, weil ich mir kein schlechtes arbeitszeugnis geben lassen möchte.

@chrischiwitt: naja. es ist ja eigentlich nicht so, dass ich in der zeit nichts tun würde. ich brauche zeit für ein projekt, was man auch als job bezeichnen könnte, mir aber momentan noch nichts einbringt.

@joestoeb: das hört sich alles total kompliziert und kostenintensiv an. ich frage mich, ob es nicht sinnvoller wäre, mir vorübergehend einen 400 euro job zu suchen.... hauptsächlich geht es mir auch um die krankenkasse. ansonsten schreibe ich mich ab september in einer uni ein, in der es keine semestergebühren gibt....
 
was spricht gegen einen aufhebungsvertrag?
 
@chrischiwitt: naja. es ist ja eigentlich nicht so, dass ich in der zeit nichts tun würde. ich brauche zeit für ein projekt, was man auch als job bezeichnen könnte, mir aber momentan noch nichts einbringt.

Mal überlegt, das als Selbständigkeit anzumelden?
Dann wirst Du nebenbei noch per H4 unterstützt, sprich, Deine Miete und der Regelsatz sind Dir sicher.
Anscheinend bringt es ja irgendwann Kohle. Somit müsstest Du es der ArGe gut verkaufen.......
 
Zurück
Oben Unten