KSP. Rechtsanwälte betrügerische Geldeintreiber?

plasmatzee

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Heute erhielt ich Post aus Hamburg von der scheinbar internationalen Kanzlei KSP. (so es diese überhaupt gibt) und man teilte mir mit, daß KSP. die Freenet.de AG vertritt, der ich wg. eines DSL-Anschlusses angeblich Geld schulde, und fügte (wie sollte es auch anders sein) auch gleich einen Zahlschein bei.

Das klingt für mich aufgrund der Tatsache, daß ich nie Kunde bei Freenet war (und es jetzt sicher auch nicht mehr werde) nach in betrügerischer Absicht versandten Rechnungen, kennt man ja von diversen angeblichen Telefonbüchern, die einfach einmal Rechnungen verschicken, in der Hoffnung daß jemand blöd genug ist, zu zahlen.

Hat jemand von Euch Erfahrung mit dem Laden?

Ansonsten, um es mit Monty Python zu halten: "Let this be a warning to you all!"
 
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mv Mail /dev/null ;-)

Ist nur "Werbung". Also ab in die Tonne damit..
Die Masche gibts öfters, Freenet hat einigen Dreck am Stecken (wenn auch mit anderen Dingen). Beliebt ist die Masche z.B. bei Tiscali oder der ISP Service AG.

Könnte aber auch ein Trittbrettfahrer sein, ggf. Bankverbindung prüfen (wenn du Lust hast).
 
wohl eher zur anwaltskammer oder staatsanwaltsschaft damit ;)
 
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Haste 'ne Rechtschutzversicherung? Dann Klage :cool:
 
Vielen Dank erst einmal für die Tips - hatte denn jemand von Euch schon konkret zu tun mit dem Laden?

Ich weiß ansonsten nicht recht, wie bzw. ob ich überhaupt reagieren soll.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich, einmal sehen, was die von der Rechtsanwalts-Heißlinie (ausnahmsweise völlig kostenfrei!) sagen dazu.

Mein Gott, als hätte man keine anderen Probleme, als sich mit einem solchen Mist zu beschäftigen. Wäre die Person, die diesen Vergleich bemüht hat bzw. der damalige Kontext nicht derart unsäglich und peinlich, könnte man doch glatt den Vergleich der Abortfliegen bemühen...
 
Schätze mal, Freenet ist nur das Opfer. Ich würde das sogar Freenet melden,
die haben evtl. ein großes Interesse dran, das zu verfolgen.
Ruf doch mal an.

Ach du bist sogar versichert... das ist noch besser.
 
Dreist. Ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg im Kampf gegen dieses Geschäftsgebaren.
 
Ja das ist Freenet, der "etwas" besondere Provider. Ich hatte auch das vergnügen. Früher bin ich mit der Dose über das Modem und den Smartsurfer ins Internet gegangen. Und Freenet war damals der günstigste Provider.
Als ich auf DSL gewechselt habe (NetCologne) war damit Schluss.
Das beste kommt jetzt: 2 Jahre nach dem Wechsel habe ich eine Mahnung von der oben genanten Kanzlei bekommen. Ich sollte noch ca. 10€ nachzahlen. Da das ganze so lange zurück lag und ich keine Rechtschutzversicherung hatte, habe ich es auch bezahlt. Ich bin aber sicher das die Rechnung falsch war, da ich in diesem Zeitpunkt schon bei NetCologne war. Wie gesagt, leider keine Rechtschutzversicherung...
Mein Fazit aus der Geschichte, rate jedem vom Freenet ab.
Bisher haben 3 Bekannte bei Freenet gekündigt, ca. 5 wo anders den Vertrag abgeschlossen ;-)
 
Sollte es sich bei dem Schreiben um einen Mahnbescheid handeln, und Du Dir sicher sein daß die Forderung zu Unrecht erhoben wird, mußt Du Widerspruch einlegen.

Tust Du das nicht, dann kann nach 14 Tagen vollstreckt werden, und dann interessiert es kein Gericht der Welt, ob die Forderung der Sache nach berechtigt war oder nicht.

Ich bin kein Anwalt, glaube auch gern, daß es sich bei der Firma ksp um windige Halsabschneider handelt, rate aber trotzdem zur Vorsicht und nicht dazu, den Kopf in den Sand zu stecken.

Martin
 
jazzyjeff schrieb:
...2 Jahre nach dem Wechsel habe ich eine Mahnung von der oben genanten Kanzlei bekommen. Ich sollte noch ca. 10€ nachzahlen...

Das ist bei Arcor und auch bei Vodafone auch ein beliebtes Geschäftsgebahren. Nur die schicken statt eines Anwalts gleich ein ziemlich unkooperatives Inkassobüro. Da hat nur ein klärendes Gespräch mit dem Kundenberater geholfen...

Grüße,
Flo
 
Elbe schrieb:
Tust Du das nicht, dann kann nach 14 Tagen vollstreckt werden, und dann interessiert es kein Gericht der Welt, ob die Forderung der Sache nach berechtigt war oder nicht.

Aber doch nicht bei völlig haltlosen Forderungen, oder? :confused:

Zumal er ja scheinbar nie etwas mit Freenet zu tun hatte.
 
Elbe schrieb:
Sollte es sich bei dem Schreiben um einen Mahnbescheid handeln, und Du Dir sicher sein daß die Forderung zu Unrecht erhoben wird, mußt Du Widerspruch einlegen.

Nein, muß er nicht.
Dies muß er nur bei einem GERICHTLICHEN Mahnbescheid (wenns vom Amtsgericht kommt).

Ein Mahnbescheid per normaler Briefpost ist, wie gesagt, Werbung, und kann getrost in den Papierkorb wandern.

Man kann sie natürlich verklagen, was recht langwierig ist.
Ansonsten einfach nicht reagieren, das bringt nichts. Wenn die merken, daß man nicht zahlt, lassen die irgendwann locker, vor Gericht gehen die nicht, weil sie sich dann selber Schaden würden, da ihr Gebaren dann an die Öffentlichkeit kommt.
 
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plasmatzee schrieb:
Vielen Dank erst einmal für die Tips - hatte denn jemand von Euch schon konkret zu tun mit dem Laden?

Mit dem noch nicht, dafür mit anderen, die die gleiche Masche haben.

Ich weiß ansonsten nicht recht, wie bzw. ob ich überhaupt reagieren soll.

Gar nicht. Oder du versuchst sie vor Gericht plattzumachen, am besten, du bist dafür Anwalt.

Mein Gott, als hätte man keine anderen Probleme, als sich mit einem solchen Mist zu beschäftigen. Wäre die Person, die diesen Vergleich bemüht hat bzw. der damalige Kontext nicht derart unsäglich und peinlich, könnte man doch glatt den Vergleich der Abortfliegen bemühen...

Dann laß es einfach. Du mußt erst reagieren, wenn Post vom Amtsgericht kommt, und die kommt nicht.
 
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Ich habe hier auch einen Wust Schreiben zu liegen von den Herren und Damen KSP-Anwälten.
Ich habe auf jedes Ihrer Schreiben mit Widerspruch geantwortet. Irgendwann habe ich sie dann aufgefordert diese 'Belästigung' zu lassen und habe auf alle weiteren Schreiben mit einem Hinweis auf meine vorherigen Schreiben geantwortet. Nun ist seit einer Weile Ruhe.

Soweit zu meinen Erfahrungen. Das soll kein Tip oder eine Aufforderung zum Handeln sein.
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Nein, muß er nicht.
Dies muß er nur bei einem GERICHTLICHEN Mahnbescheid (wenns vom Amtsgericht kommt).

Ein Mahnbescheid per normaler Briefpost ist, wie gesagt, Werbung, und kann getrost in den Papierkorb wandern.
Richtig. Genau das GERICHTLICH hatte ich übersehen.
 
Moin,

ksp kam mir doch gleich so bekannt vor. Am besten mal den Thread dort bis zu Ende lesen - man erkennt verblüffende Parallelen. Man achte vor allem auf das Datum der Diskussionsbeiträge. :mad:

Wie heißt es schon bei Wallensteins Tod von Schiller:

"Ich kenne meine Pappenheimer" :D

(allerdings in ganz anderem Zusammenhang ;) )

frostige Grüße aus Waldau

bahnrolli
 
Nach Rücksprache mit der Anwaltshotline meines Rechtsschutzversicherers habe ich den (der Reaktion der Anwältin nach ebenso wie freenet.de einschlägig bekannten) ksp.lern folgendes mitgeteilt (wenn ich mich da einmal zitieren darf ;-)), wie empfohlen kurz und knapp:

"Az.: FXXXXXXXX
Forderung der freenet.de AG zur Kundennummer 7XXXX


Sehr geehrter Herr XXXXXX,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XX.12.2005 teile ich Ihnen mit, daß ich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit der freenet.de AG geschlossen habe und dieser gegenüber folglich auch keine Verbindlichkeiten haben kann.

Ihr Schreiben betrachte ich als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen"

Vielleicht hilft's ja jemandem, ansonsten haben die mir auch gleich einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwalt genannt.
 
Hm ich weiß nicht ob ich deiner Situation nicht sofort aus allen Rohren feuern würde. Sprich du bist in einer guten Position also hast eine Rechtsschutzversicherung.
Es scheint als ob diese Firma das mit Methode macht somit passiert ihnen nichts. Sie stellen es in deinem Fall ein 10 andere Zahlen vermutlich aus Unwissenheit.
Wenn jetzt aber einer kommt und zeigt sie an so sind sie zumndest Aktenkundig und müssen vorsichtiger werden.

Aber das ist nur meine Meinung:)
 
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