KSP. Rechtsanwälte betrügerische Geldeintreiber?

Ist doch ganz einfach: wer SChulden hat, muss diese irgendwann begleichen. Tut er das nicht muss er auch den Aufwand zahlen um diese Schulden einzutreiben.
Da können aus urprünglich 10.-€ mal ganz schnell ein paar hundert werden.
Ob du die Gebühren für unverschämt hoch hältst ist dabei vollkommen belanglos. Denn dafür gibt es eine Gebührenordnung an die sich Anwälte auch halten.
Warum du einen quasi Kleckerlesbetrag nicht zahlst erschliesst sich mir nicht ganz.
Du hast eine Leistung in Anspruch genommen und dafür musst halt auch aufkommen.

Oder lege dir eine chronische Krankheit zu die nicht heilbar ist und du wirst auf Antrag bei deiner Krankenkasse von allen Zuzahlungen befreit.

Zahl einfach und gut ist.
Offenbar hast du nicht kapiert, worum es hier geht. Gib' einfach mal "KSP Kanzlei" in eine beliebige Suchmaschine ein und klicke ein wenig in den Suchergebnissen herum. Du wirst dich wundern...
 
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Sofern die Gebühren in Höhe von 1,5 berechnet werden, sollte kritisch hinterfragt werden, ob diese berechtigt sind,vor allem wenn es sich um Bagatellforderungen, d.h. Kosten im niedrigschwelligen Bereich,handelt. Das dürfte dann der Fallsein, wenn die Kosten der Beitreibung (z.B. Inkassovergütung 56,35 Euro zzgl. Auslagen) höher sind, als die Kosten der Hauptforderung(z.B. 32,40 Euro)
 
Offenbar hast du nicht kapiert, worum es hier geht. Gib' einfach mal "KSP Kanzlei" in eine beliebige Suchmaschine ein und klicke ein wenig in den Suchergebnissen herum. Du wirst dich wundern...
Na ja - Inkassounternehmen sind eben keiner Gebührenordnung unterlegen. Und ob deren Forderungen berechtigt oder Wucher sind oder nicht kann man durch ein Gericht klären lassen - was natürlich zusätzliche Kosten verursacht.
Ich möchte aber auch mal festhalten, dass bei Einsatz eines Inkasssounternehmens wohl schon mehrere Zahlungsaufforderungen nicht beachtet wurden.
Davon ab gibt es keine Regelung ab wann ein Gläubiger ein Inkassounternehmen einschaltet. Kann nach der ersten Zahlungsaufforderung sein oder nach der 5.
Der einfachste Weg aber ist immer noch einfach seine Rechnungen/Schulden pünktlich zu zahlen, dann kommt es erst gar nicht so weit.
das bei den Inkassounternehmen auch einige Gangster mit dabei sind und mehr oder weniger mit Mafia-Methoden arbeiten, ist auch bekannt.
Aber wie erwähnt - das ist vermeidbar - daher -> Selber schuld..... und mein Mitleid hält sich da in Grenzen bis nicht vorhanden.
Wenn ich irgednwo etwas kaufe oder eine kostenpflichtige Diensstleistung in Anspruch nehme und dann nicht bezahle, muss ich doch damit rechnen dass es Ärger geben kann. Dabei spielt die Höhe des Betrages keine Rolle - es geht einfach ums Prinzip.
Und wenn ich bei einem Schuldbetrag von 5.-€ plötzlich 150.-€ Arbeitsgebühren habe, ist das nicht mal ungerechtfertigt. Ob ich ein Mahnverfahren wegen 5.-€ oder 500.-€ einleite ist piepegal - der Aufwand bleibt der gleiche.
Und oft ist es auch so, dass Gläubiger einfach ihre Forderungen an Inkassounternehmen verkaufen. Und die Inkasssos gehen nun mal mit anderen Bandagen in den Ring.
Ich wiederhole mich: einfach sein Zeugs rechtzeitig bezahlen und diese Probleme tauchen erst gar nicht auf.
Wenn sich der Schuldner benachteiligt oder abgezockt fühlt, kann er den Klageweg beschreiten - dürfte aber in den meisten Fällen ziemlich erfolglos sein.
 
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Nach § 13 Abs. 2 RVG liegt der Mindestbetrag einer Gebühr bei 15 €. Also ist das doch die Forderung der Anwaltsgeühr schon Dreist. ich würde das schon als Betrug sehen.
 
Sofern die Gebühren in Höhe von 1,5 berechnet werden, sollte kritisch hinterfragt werden, ob diese berechtigt sind,vor allem wenn es sich um Bagatellforderungen, d.h. Kosten im niedrigschwelligen Bereich,handelt. Das dürfte dann der Fallsein, wenn die Kosten der Beitreibung (z.B. Inkassovergütung 56,35 Euro zzgl. Auslagen) höher sind, als die Kosten der Hauptforderung(z.B. 32,40 Euro)
Das kannst du gerichtlich klären lassen.
 
Nach § 13 Abs. 2 RVG liegt der Mindestbetrag einer Gebühr bei 15 €. Also ist das doch die Forderung der Anwaltsgeühr schon Dreist. ich würde das schon als Betrug sehen.
Wie du schreibst der Mindestbetrag liegt bei 15.-€. Kann also auch mehr sein - 150.-€ z.B.
Auch ein Inkassounternehmen hat Ausgaben für Personal, Miete, Unterhalt, Technik. Das ist ja nicht alles kostenlos was die da so treiben.
 
Na ja - Inkassounternehmen sind eben keiner Gebührenordnung unterlegen. Und ob deren Forderungen berechtigt oder Wucher sind oder nicht kann man durch ein Gericht klären lassen - was natürlich zusätzliche Kosten verursacht.
Ich möchte aber auch mal festhalten, dass bei Einsatz eines Inkasssounternehmens wohl schon mehrere Zahlungsaufforderungen nicht beachtet wurden.
Davon ab gibt es keine Regelung ab wann ein Gläubiger ein Inkassounternehmen einschaltet. Kann nach der ersten Zahlungsaufforderung sein oder nach der 5.
Der einfachste Weg aber ist immer noch einfach seine Rechnungen/Schulden pünktlich zu zahlen, dann kommt es erst gar nicht so weit.
das bei den Inkassounternehmen auch einige Gangster mit dabei sind und mehr oder weniger mit Mafia-Methoden arbeiten, ist auch bekannt.
Aber wie erwähnt - das ist vermeidbar - daher -> Selber schuld..... und mein Mitleid hält sich da in Grenzen bis nicht vorhanden.
Wenn ich irgednwo etwas kaufe oder eine kostenpflichtige Diensstleistung in Anspruch nehme und dann nicht bezahle, muss ich doch damit rechnen dass es Ärger geben kann. Dabei spielt die Höhe des Betrages keine Rolle - es geht einfach ums Prinzip.
Und wenn ich bei einem Schuldbetrag von 5.-€ plötzlich 150.-€ Arbeitsgebühren habe, ist das nicht mal ungerechtfertigt. Ob ich ein Mahnverfahren wegen 5.-€ oder 500.-€ einleite ist piepegal - der Aufwand bleibt der gleiche.
Und oft ist es auch so, dass Gläubiger einfach ihre Forderungen an Inkassounternehmen verkaufen. Und die Inkasssos gehen nun mal mit anderen Bandagen in den Ring.
Ich wiederhole mich: einfach sein Zeugs rechtzeitig bezahlen und diese Probleme tauchen erst gar nicht auf.
Wenn sich der Schuldner benachteiligt oder abgezockt fühlt, kann er den Klageweg beschreiten - dürfte aber in den meisten Fällen ziemlich erfolglos sein.
Überhöhte Inkassokosten muss ich nicht akzeptieren. Welcher Gebührensatz angewendet wird wird sich ja noch Zeigen wenn sie Gerichtlich ein Mahnung beantragen. Da dann der Widerspruch Erfolgt.
 
Überhöhte Inkassokosten muss ich nicht akzeptieren. Welcher Gebührensatz angewendet wird wird sich ja noch Zeigen wenn sie Gerichtlich ein Mahnung beantragen. Da dann der Widerspruch Erfolgt.
Ja - gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kannst Widerspruch einlegen - das heisst dann aber auch das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, in der der Sachverhalt geprüft wird. Und die Kosten dafür trägst erst mal du.

Ich kann ja deinen Unmut verstehen. Aber ich bin mir sicher, dass du da auf einen aussichtslosen Weg gehst.
Das vernünftigtse was man da machen kann, den Mist einfach zahlen und unter AEG verbuchen - Aus Erfahrung Gelernt.

P.S. Die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid kommen übrigens auf deren Forderungen dann noch oben drauf. Sind um die 90.-€
Also jeden Aufwand den der Gäubiger hat, kommt auf die Ursprüngliche Forderung drauf. Heisst: mit jeder Zahlungsaufforderung erhöht sich zwangsläufig die Grundschuld.
Dazu dann noch die Gerichtskosten.
Wenn du also verlierst, bist ruckzuck einen 1000er los. Und das für ursprünglich läppische 32,xx Euro.
 
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Ich lese aus den Texten von @Jonnybyo
heraus, das eine Klinik Geld gefordert hat.
Es wurde nicht bezahlt.
Deshalb ist das Anliegen des Inkasso erst einmal rechtens. Die Klinik hat die Forderung an das Inkasso abgetreten. Nur an die Adresse des Inkasso sind Beträge zu zahlen.

Auch wenn “irgendwelche“ Forderungen eingehen (postalisch!) muss man prüfen, ob da was dran ist. Einfach wegwerfen kann Problematisch werden, besonders wenn man sich wehren will, muss jeder Zugang mit Datum versehen, aufgehoben werden.
Leider ist die Zahlungsmoral vieler Leute und des Staates extrem schlecht, da wundert es nicht, das da auch Zwielichtige Zeitgenossen partizipieren wollen.
 
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Ich lese aus den Texten von @Jonnybyo
heraus, das eine Klinik Geld gefordert hat.
Es wurde nicht bezahlt.
Deshalb ist das Anliegen des Inkasso erst einmal rechtens. Die Klinik hat die Forderung an das Inkasso abgetreten. Nur an die Adresse des Inkasso sind Beträge zu zahlen.

Auch wenn “irgendwelche“ Forderungen eingehen (postalisch!) muss man prüfen, ob da was dran ist. Einfach wegwerfen kann Problematisch werden, besonders wenn man sich wehren will, muss jeder Zugang mit Datum versehen, aufgehoben werden.
Leider ist die Zahlungsmoral vieler Leute und des Staates extrem schlecht, da wundert es nicht, das da auch Zwielichtige Zeitgenossen partizipieren wollen.
Also ich war mal beim Staat angestellt und kann mich über dessen Zahlungsmoral nicht beschweren. Gehalt war immer pünktlich da - und zwar immer 1 Monat im voraus. Na ja - und mit Beamtenstatus gibts noch einige Goodies oben drauf.
 
Also ich war mal beim Staat angestellt und kann mich über dessen Zahlungsmoral nicht beschweren. Gehalt war immer pünktlich da - und zwar immer 1 Monat im voraus. Na ja - und mit Beamtenstatus gibts noch einige Goodies oben drauf.
Ja, als Angestellter...
Aber frag' mal Handwerker, die für den Staaat arbeiten.
Oder Leute, bei denen der Staat Schulden hat. Meinen Schadensersatz aus einer Staatshaftungssache habe ich erst nach der Androhung der Zwangsvollstreckung erhalten.
 
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Ja - gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid kannst Widerspruch einlegen - das heisst dann aber auch das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, in der der Sachverhalt geprüft wird. Und die Kosten dafür trägst erst mal du.

Ich kann ja deinen Unmut verstehen. Aber ich bin mir sicher, dass du da auf einen aussichtslosen Weg gehst.
Das vernünftigtse was man da machen kann, den Mist einfach zahlen und unter AEG verbuchen - Aus Erfahrung Gelernt.

P.S. Die Kosten für den gerichtlichen Mahnbescheid kommen übrigens auf deren Forderungen dann noch oben drauf. Sind um die 90.-€
Also jeden Aufwand den der Gäubiger hat, kommt auf die Ursprüngliche Forderung drauf. Heisst: mit jeder Zahlungsaufforderung erhöht sich zwangsläufig die Grundschuld.
Dazu dann noch die Gerichtskosten.
Wenn du also verlierst, bist ruckzuck einen 1000er los. Und das für ursprünglich läppische 32,xx Euro.

Das ist das Geschäftsmodell von diesen Schuldengeiern - man kauft fremde Forderungen auf, drangsaliert dann im eigenen Namen den Schuldner mit zusätzlichen eigenen überhöhten Forderungen und Gebühren, und hofft, dass der Schuldner dann so doof ist und bezahlt, wenn man ihm nur lange genug einredet, dass ansonsten ja alles noch ganz viel teurer wird.

Nette Masche, aber viele sind nicht so doof und fallen blind drauf rein.
 
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Ohne vorheriges Mahnungsverfahren bewerten die meisten Gerichte so etwas als unverhältnismäßig. Daran ändern auch entsprechende Vertragsklauseln nichts.



Ein Inkassobüro erbringt in 99,9% der Fälle keine Rechtsdienstleistung welche eine 1,3 Gebühr rechtfertigt.

Je nachdem wer der Gläubiger ist, ist ohnehin fraglich ob dieser je vom Inkassobüro eine Rechnung bekommen hat.

Ich habe die Hauptforderung zzgl. Nebenkosten direkt an den Gläubigers Bezahlt und die Inkassokosten widersprochen , und ihnen die telefonische Kontaktaufnahme und auch die Einmeldung der Daten bei der Schufa untersagt.





Es gibt zahlreiche Entscheidungen u.a. AG Berlin Mitte Urteil vom
01.09.2009 Az: 8 C 118/09, die sämtlich zu dem Ergebnis kommen, dass
Inkassogebühren grundsätzlich wegen Verstoß gegen die
Schadenminderungspflicht nicht erstattungsfähig sind.





Die Höhe der Inkassokosten hat erstmals nichts mit der Hauptforderung zu tun (der Arbeitsaufwand ist immer der gleiche), aber eine 1,3er Gebühr ist nur statthaft wenn es da wirkliche Gründe gibt. Ein einfacher Brief reicht nicht aus, zumal kps groß genug ist dass diese überhaupt kein Inkassobüro brauchen theoretisch weil sicherlich genug Fälle auflaufen dass dieser Vorgang intern günstiger abbildbar ist (Schadenminderungspflicht). Ich werde einfach die Gebühr auf die 0,3 runter rechnen (13,50€ + Auslagen) und dem Inkasso das so mitteilen dass ich keinen Mehraufwand wie ein "schreiben einfacher Art" sehe, sie im Zweifelsfall aber das gern Gerichtlich prüfen können.
 
Das ist das Geschäftsmodell von diesen Schuldengeiern - man kauft fremde Forderungen auf, drangsaliert dann im eigenen Namen den Schuldner mit zusätzlichen eigenen überhöhten Forderungen und Gebühren, und hofft, dass der Schuldner dann so doof ist und bezahlt, wenn man ihm nur lange genug einredet, dass ansonsten ja alles noch ganz viel teurer wird.

Nette Masche, aber viele sind nicht so doof und fallen blind drauf rein.
Der Knackpunkt ist nur der: rein rechtlich sitzen die Inkassounternehmen am längeren Hebel.
Und noch einmal: der einfachste Weg ist - zahlt eure Rechnungen/Schulden, dann kommts erst gar nicht so weit.
Aber bei einigen ist es halt so, dass sie Dinge kaufen die sie nicht brauchen und mit Geld bezahlen das sie nicht haben.
 
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Der Knackpunkt ist nur der: rein rechtlich sitzen die Inkassounternehmen am längeren Hebel.
Und noch einmal: der einfachste Weg ist - zahlt eure Rechnungen/Schulden, dann kommts erst gar nicht so weit.
Aber bei einigen ist es halt so, dass sie Dinge kaufen die sie nicht brauchen und mit Geld bezahlen das sie nicht haben.
Du willst wohl nicht verstehen, worum es hier geht, oder bist du selber einer von denen?
Siehe hier:
In 56 Prozent der Fälle gab es gar keine Vertragsgrundlage für die Forderung.
 
Ohne vorheriges Mahnungsverfahren bewerten die meisten Gerichte so etwas als unverhältnismäßig. Daran ändern auch entsprechende Vertragsklauseln nichts.



Ein Inkassobüro erbringt in 99,9% der Fälle keine Rechtsdienstleistung welche eine 1,3 Gebühr rechtfertigt.

Je nachdem wer der Gläubiger ist, ist ohnehin fraglich ob dieser je vom Inkassobüro eine Rechnung bekommen hat.

Ich habe die Hauptforderung zzgl. Nebenkosten direkt an den Gläubigers Bezahlt und die Inkassokosten widersprochen , und ihnen die telefonische Kontaktaufnahme und auch die Einmeldung der Daten bei der Schufa untersagt.





Es gibt zahlreiche Entscheidungen u.a. AG Berlin Mitte Urteil vom
01.09.2009 Az: 8 C 118/09, die sämtlich zu dem Ergebnis kommen, dass
Inkassogebühren grundsätzlich wegen Verstoß gegen die
Schadenminderungspflicht nicht erstattungsfähig sind.





Die Höhe der Inkassokosten hat erstmals nichts mit der Hauptforderung zu tun (der Arbeitsaufwand ist immer der gleiche), aber eine 1,3er Gebühr ist nur statthaft wenn es da wirkliche Gründe gibt. Ein einfacher Brief reicht nicht aus, zumal kps groß genug ist dass diese überhaupt kein Inkassobüro brauchen theoretisch weil sicherlich genug Fälle auflaufen dass dieser Vorgang intern günstiger abbildbar ist (Schadenminderungspflicht). Ich werde einfach die Gebühr auf die 0,3 runter rechnen (13,50€ + Auslagen) und dem Inkasso das so mitteilen dass ich keinen Mehraufwand wie ein "schreiben einfacher Art" sehe, sie im Zweifelsfall aber das gern Gerichtlich prüfen können.
Oh- wenn das Inkassounternehmen auf Zack ist gehen die nicht vor Gericht, sondern holen sich gleich einen Zwangsvollstreckungsbescheid.
Ganz schön affiger Aufwand den du da wegen 32 Euro betreibst. Wieso hast eigentlich nicht gleich bezahlt und es so weit eskalieren lassen?
Streitest du für dein Leben gerne?
Genau so Kinderkram ist es nämlich der Gerichte für wichtigere Sachen blockiert.
 
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Der Knackpunkt ist nur der: rein rechtlich sitzen die Inkassounternehmen am längeren Hebel.
Und noch einmal: der einfachste Weg ist - zahlt eure Rechnungen/Schulden, dann kommts erst gar nicht so weit.
Aber bei einigen ist es halt so, dass sie Dinge kaufen die sie nicht brauchen und mit Geld bezahlen das sie nicht haben.
Hast es wohl nicht Begriffen mein Hauptschuld wurde am Gläubiger Bezahlt.
 
Du willst wohl nicht verstehen, worum es hier geht, oder bist du selber einer von denen?
Siehe hier:
Nun - wenn das für ihn zutrifft brauch er hier nicht den Affen zu machen und kann getrost auf die Klage des Inkassounternehmens warten. Kann ja nix passieren......
Und nein - ich bin keiner von "denen". Ich zahle ganz einfach meine Rechnungen und habe daher diese Probleme erst gar nicht.
 
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