KSK-Problem bzw. tatsächliches Jahresarbeitseinkommen

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Bontos

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Hallo in die Runde,

Ich bin KSK-Mitglied (Grafik-Design) und musste neulich bei einem Gespräch hören, dass mir die KSK bei einer Prüfung große Teile meiner Arbeit als nicht künstlerisch auslegen könnte. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich betreffende Arbeiten (Einfacher Satz, „Runterrattern” von Katalogen) immer als Bestandteil meines Jobs gesehen habe.

Teilweise gestalte ich auch DVD-Hüllen und benenne dann auch die DVD-Kapitel falls vorhanden – (etwas das ich für publizistisch halte) Mein Hauptgebiet liegt aber im Bereich B09.

Jetzt möchte ich mich gerne möglichst richtig verhalten.

Einen Rauswurf oder sogar ein Bußgeld könnte ich noch verkraften – ich möchte mir allerdings nicht vorwerfen lassen, da vorsätzlich „was abgreifen zu wollen”.

Folgende Möglichkeiten stehen m.E .im Raum:

-Formloses Schreiben an die KSK, dass ich fürchte, in den letzten Jahren möglicherweise meinen Status geändert habe

-mein aktuelles Jahreseinkommen auf den „wasserdichten” Teil meiner Einnahmen herunterschrauben und ab nächsten Jahr zwei EÜRs machen und ggf. ein Gewerbe amelden.

-Mit einem Berater sprechen.

Ich wäre für Eure Hilfe dankbar denn es treibt mich echt etwas um gerade.

Marco )

Nachtrag: Ich bin Kleinunternehmer und nehme auch die entsprechende Regelung in Anspruch – bin immer so zwischen 10-15.000 Euro Das Problem mit verschiedenen Umsatzsteuersätzen existiert bei mir also nicht.
 
Hallo,

lass Dich nicht irre machen. Wenn die KSK prüft, dann wollen die lediglich die Steuerbescheide für 4 Jahre sehen. Habe ich selbst so erlebt. Und in denen steht nichts, womit Du Dein Geld verdient hast. Lass das mit dem formlosen Schreiben. Was Du aber machen solltest, ist Deine Schätzung für das Einkommen im Oktober, wenn Du siehst, wieviel tatsächlich reinkommt, anzupassen. Das geht formlos, Du bekommst dann eine neue Beitragsanpassung und bist auf der sicheren Seite, falls ja mal geprüft wird.
 
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https://www.kuenstlersozialkasse.de...rmulare/Meldung_des_voraussicht._JAE_2019.pdf

Da steht doch alles drin was als Voraussetzung gilt.

Soweit ich das verstehe gilt für dich folgendes:
W08 Fachfrau/Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung (Text)
B09 Grafik-, Kommunikations-, Werbedesigner/in
B16 Medien-Designer/in, Webdesigner/in, Interfacedesigner/in

Und warum sollte die KSK also die Mitgliedschaft verweigern?
 
Danke erstmal – ich hatte nämlich gelesen, dass gelegentlich Leuten vorsätzlicher Betrug vorgeworfen wird und das will ich mit allen Mitteln vermeiden bzw. geradebiegen – notfalls mit Geld.

Etwas dass mir auch neulich im Zuge des Gesprächs aufgefallen ist: Das FA stuft mich (ohne Ansehen meiner Arbeit und trotz KSK) seit 4 Jahren als „gewerblich” ein – ich denke weil die Bezeichnung „Grafik-Design” als Wackelkandidat gilt. Möglicherweise sollte ich das der KSK bei einer möglichen Prüfung auch darlegen.
 
https://www.kuenstlersozialkasse.de...rmulare/Meldung_des_voraussicht._JAE_2019.pdf

Da steht doch alles drin was als Voraussetzung gilt.

Soweit ich das verstehe gilt für dich folgendes:
W08 Fachfrau/Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung (Text)
B09 Grafik-, Kommunikations-, Werbedesigner/in
B16 Medien-Designer/in, Webdesigner/in, Interfacedesigner/in

Und warum sollte die KSK also die Mitgliedschaft verweigern?

Moin,

Danke – ich hatte an verschiedenen Stellen gelesen, einfache Satzarbeiten, und Erstellen von Katalogen „nach Schema F” nicht mehr künstlerisch sind. Bin allerdings nach wie vor der Meinung, dass diese Tätigkeiten zu einem fertiggestellten Job auch dazugehören.
 
Danke – ich hatte an verschiedenen Stellen gelesen, einfache Satzarbeiten, und Erstellen von Katalogen „nach Schema F” nicht mehr künstlerisch sind.

Dann würde ich das der KSK gegenüber anders formulieren.
Da kommt sicher keiner raus der 8 Stunden neben dir sitzt und das überprüft.;)
 
Lass Dich einfach nicht verunsichern. Die prüfen nur an Hand der Steuerbescheide, ob Du Dein Einkommen nicht zu kreativ schätzt, sonst nix.
 
Danke erstmal :D – ich bleibe ja skeptisch.

Vielleicht mache ich mich auch verrückt.

Es ist ja nicht so, dass ich nebenher einen florierenden Gebrauchtwagenhandel hätte oder sowas – nur eine schwammige Zone die mich beunruhigt.

Bin zur Zeit auch sehr im Umbruch was meinen Streß nicht kleiner macht (ich hoffe nächstes Jahr meine Tätigkeit in Richtung freie Illustration zu steuern).
 
Eine Nachfrage hätte ich noch – es gab in den letzten drei Jahren schon einige Abweichungen zwischen Bescheid und Schätzung – teils durch einen inzwischen geklärten Abrechnungsfehler mit dem Finanzamt. Einmal ist die Differenz recht groß und zweimal eher klein – stets in der Richtung „zuviel Einkommen”.

Macht es ggf. Sinn, der Neueinschätzung meines Einkommens für 2018 und der Schätzung für 2019 die Anmerkung beizufügen, dass ich damit eine Abweichung aus einem der letzten Jahre korregiere, um im Mittel wieder auf Spur zu sein?
 
Du hattest also mehr Einkommen, als Du angemeldet hast. Lass es einfach, Du kannst nichts nachmelden. Mit Deinen Anmerkungen machst Du die nur aufmerksam auf Dich. Ich habe ja oben geschrieben, dass man sich im Oktober überlegt, ob die Meldung einigermaßen richtig war. Und wenn abweichend, dann meldest Du das. Dann bekommst Du für die letzten beiden Monate des Jahres einen neuen Bescheid und bist wieder in der Spur.
 
Du hattest also mehr Einkommen, als Du angemeldet hast.

Nein – weniger (sorry).

Mein Plan war, 2018 zu niedrig neu zu schätzen und dann erstmal für 2019 recht wenig anzusetzen – und so stillschweigend die beiden Fehler wieder geradezubiegen.
 
Genauso! Du schreibst denen jetzt, dass sich Dein Einkommen erfreulicherweise in 2018 erhöht und Du um Anpassung bittest. Für 2019 gibst Du erst einmal eine niedrigere Schätzung ab und passt die dann wieder an, wenn Du es wirklich einschätzen kannst.
 
So dachte ich mir das – allerdings umgedreht – ich würde für 2018 bei der Neuschätzung nochmal (wider besseres Wissens) runtergehen um in diesem Jahr schon einen Teil des Fehlers aufzufangen.

(Der Fehler war, das ich zuviel Einkommen angegeben hatte)

Und dann 2019 erstmal niedrig ansetzen.

Danke für Eure Geduld.

Dann werde ich nochmal zu einem Berater gehen und fragen, wie ich das FA dazu bringen kann, „freiberuflich” einzustufen.

Ich hatte in der Vergangenheit öfter mal mehr geschätzt um „auf der richtigen Seite zu sein” – nicht wissend, dass das mehr Schätzen auch nicht gern gesehen ist.
 
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. . . Dann werde ich nochmal zu einem Berater gehen und fragen, wie ich das FA dazu bringen kann, „freiberuflich” einzustufen. . . .
Ich hatte in der Vergangenheit öfter mal mehr geschätzt um „auf der richtigen Seite zu sein” – nicht wissend, dass das mehr Schätzen auch nicht gern gesehen ist. . . .
Ich tute mal in das Gleiche Horn wie die anderen: Mach Dich nicht verrückt, immer schön locker durch die Hose atmen.

Du kannst ruhig von Deinem Recht Gebrauch machen und im laufenden Jahr Deine Einkommensschätzung ändern, das ist doch völlig normal. Die meisten bei der KSK Gemeldeten haben nunmal kein kontuierliches Einkommen. Wie denn auch? Wir arbeiten auftrags- und projektbezogen. Wie sollen denn Musiker das machen, Schriftsteller? Dass wir als Grafiker/Designer das Jahr im Voraus schätzen und es stimmt genau, ist die Ausnahme. In den letzten 15 Jahren habe ich fast jedes zweite Jahr im Laufe des Jahres meine Schätzung angepasst. Mal höher, mal niedriger, wobei ich da immer in 5000er oder 10000er-Schritten gehe. Ich habe damals in den ersten paar Jahren immer zu niedrig gelegen, auch Mufffen gehabt wegen Nachzahlungen, dann aber einfach höher angesetzt und bin dann ab und zu runtergegangen. Völlig in Ordnung. Dann sehen die KSK-Sachbearbeiter wenigstens, dass ich keine schlafende Karteileiche bin, die keine schlafenden Hunde wecken will, sondern dass ich wach bin, rotiere und wechselnde Einkommen habe.
Ich habe mich, wenn ich zu hohe Schätzungen mal nicht korrigiert und somit zuviel eingezahlt hatte, damit getröstet, dass ich dann ja auch mehr in meine Rente investiert habe. Ist ja auch so. :teeth:

Und mal interessehalber gefragt: Was für eine Art Berater suchst Du denn da auf?

Zum Thema "Freiberufler"gibt es hier im Forum ja diverse flammende Threads. :kaffee: Wenn Du einen "Katalogberuf" ausübst, ist das schonmal eine gute Voraussetzung.
Es gibt viele Adressen und Links hierzu, ich nenne mal exemplarisch https://www.freie-berufe.de

Und zur Argumentation noch ein Link:
https://www.medien-sachverstaendiger.de/2016/04/30/kunst-oder-gewerbe-grafik-designer/
Hier kannst Du sehen, mit welchem Blick das rechtlich betrachtet wird und wie Du Dich von der Argumentation her vorbereiten kannst, wenn's ans Finanzamt geht.

Gruß, Al
 
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Ich lag bei meinen Schätzungen oft drunter. Hat sich nie jemand beschwert und selbst bei einer
kürzlichen Überprüfung durch die KSK, als ich die letzten 5 Steuerbescheide schicken musste,
gab es keine Beschwerden.

Zu den „niederen Tätigkeiten“, die gehören dazu. Wirklich kreativ sind wir doch nur zu 10%, der
Rest ist doch immer normales Ab-Arbeiten, Akquise, Organisation... deswegen musst du kein
Gewerbe anmelden.

Meine Rechnungen enthalten fast immer die 7% Ust. und das ist auch so korrekt. Basta. :)
 
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Hi, Ihr beiden,

Danke fürs Posten!

Ich glaube, Grafik-Design gilt als "katlog*ähnlicher*" Beruf.

Zwischenzeitlich habe ich gelesen, dass die KSK von Auftraggebern auch eine Abgabe fordert, wenn es um Reinzeichnen und technisch gestützte Umsetzung von Designs geht. Das ist von Quelle zu Quelle unterschiedlich (auch scheinbar startk geprägt von politischer Haltung gegenüber der KSK).

Von daher scheine ich doch im Großen und Ganzen auf der sicheren Seite zu sein - trotz Data Merge und DVD-Serien.

Ich habe ja auch noch Gestaltung von Titelbildern, DVD-Design, Postkarten und Flyer, Erstellen von Webgrafiken usw. auf dem Programm.

Was ich unbedingt vermeiden wollte, war, im Ernstfall in eine Ecke mit Leuten gestellt zu werden, die z.B. ihren Lebensunterhalt mit Handel oder Immobilien usw. verdienen, aber sich vorsätzlich als Künstler durchmogeln da billig.

Meine Beratung war bis jetzt eine befreundete Steuerberaterin, die mir in einer Steuersache weitergeholfen hat aber dann doch bei der KSK etwas ahnungslos war.

Es scheint tatsächlich schwer dieses Thema auf eine "Berater-Gattung" einzudampfen.

Und es dreht sich alles in einem schwammigen, kleinen Kreis: So ist z.B: der Link von Dir etwas, dass mir die Steuerberaterin ausgedruckt hat. Meine Googlesuche hat zu dem Thema fast nur noch „schonmal geklickte” Links zu bieten.

UsT. gib't bei mir (noch) nicht. Liege immer so bei 10.000-15.000 und nehme die entsprechende Regelung in Anspruch.

-----
 
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Und ich nehme ausschließlich 19%, auch basta. :jaja:

Ja, richtig. 7% KANN man nehmen, muss man aber nicht. Ich nehme 7%, weil dann die Nachzahlungen
geringer sind. Und natürlich die Rechnung geringer ausfällt. Irgendwo in der Kette müssen die 12% ja
doch aufgebracht werden. Und damit stelle ich auch klar, dass ich nichts mit Gewerbe zu tun habe.
 
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Das mit dem Umsatzsteuersatz ist interessant. Ich trage mich nämlich mit dem Gedanken, zum nächsten Jahr zu optieren (ich will wachsen). Dann wird das für mch zum Thema...
 
Hallo in die Runde,

Ich bin KSK-Mitglied (Grafik-Design) und musste neulich bei einem Gespräch hören, dass mir die KSK bei einer Prüfung große Teile meiner Arbeit als nicht künstlerisch auslegen könnte. Ich bin aus allen Wolken gefallen, da ich betreffende Arbeiten (Einfacher Satz, „Runterrattern” von Katalogen) immer als Bestandteil meines Jobs gesehen habe.
Könntest du bitte mal angeben, wer sich da unterhalten hat, wo du das gehört hast?
Alles was die KSK betrifft, entscheidet auch die KSK explizit selbst.
Prüfungen werden insbesondere seitens der deutschen Rentenkasse getätigt, um Scheinselbstständikeiten "aufzudecken".

Grafikdesign beinhaltet auch mal das Schriftsetzen und/oder Broschüren- und Kataloge zusammenzuschustern.
Wenn du nur Umbrüche, Schriftarten, -farben und -größen – sowie schlicht wo sitzt die Headline, wo ein Bild in welcher Größe usw. umsetzt –
ist alles völlig ok mit der KSK.

Mein Rat: vergiß diese aufgeschnappte Unterhaltung.
 
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