KSK - neue Regelung bei den Einkommensangabe

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borgstede

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In der Zeitung hab ich in einem kleinen Artikel gelesen, dass es wohl eine Änderung bzgl. der Einkommensschätzung für die KSK-Beiträge beschlossen wurde.

Der Artikel war jetzt nicht gerade detailiert, aber wenn ich das richtig verstanden habe soll/muß man dann das Einkommen nachweisen und das auch rückwirkend für die letzten 4 Jahre.

Weiß jemand was genaues darüber?
Ab wann? Soll man dann den Steuerbescheid abgeben oder wie soll das laufen?
 
Ich selber habe darüber noch nichts gehört oder gelesen.
Beschlossen? Von wem? Wann? In welchem Gremium?
Eine Quellenangabe wäre prima.
Gruß, Al
 
Habe ich auch gehört von einem Betroffenen.
 
Hier im Wortlaut die Erklärung vom 13.12.2006 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Kabinett beschließt Novelle zur Künstlersozialversicherung - finanzielles Fundament wird gestärkt

Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wird die Künstlersozialversicherung gestärkt. Das Gesetz stellt Beitrags- und Abgabegerechtigkeit her und stabilisiert damit die finanziellen Grundlagen der Künstlersozialversicherung.

Die Künstlersozialversicherung bezieht freiberufliche Künstler und Publizisten in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Finanziert wird sie rund zur Hälfte über Beiträge der Versicherten, zu ca. 30 Prozent über die Künstlersozialabgabe der Verwerter und zu rund 20 Prozent über einen Bundeszuschuss.

Aufgrund der stark gestiegenen Zahl an Versicherten hat sich der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung in den letzten Jahren erheblich erhöht. Deshalb müssen ihre finanziellen Grundlagen verbessert werden.

Auf der Versichertenseite wird mit dem Gesetz ein neues Instrument zur wirksameren Erfassung der gemeldeten Einkommen der versicherten Künstler und Publizisten geschaffen. Die bisherige Prüfpraxis durch die Künstlersozialkasse wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt. Die Befragten geben ihr tatsächliches Einkommen der vergangenen vier Jahre sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit an. Das jährliche Schätzverfahren zur Beitragsbemessung, das wegen der schwankenden Einkommen der freiberuflichen Künstler und Publizisten notwendig bleibt, wird durch die Befragung der Versicherten sinnvoll ergänzt. So wird Beitragsgerechtigkeit hergestellt.

Auf der Verwerterseite bedeutet Abgabegerechtigkeit, dass möglichst alle abgabepflichtigen Unternehmen die Künstlersozialabgabe auch tatsächlich entrichten, damit der entsprechende Satz auf möglichst niedrigem Niveau bleiben kann; vom nächsten Jahr an wird der Künstlersozialabgabesatz 5,1 Prozent betragen und damit gegenüber 2006 um 0,4 Prozent abgesenkt. Die Künstlersozialkasse kann die Abgabe mit ihren Mitteln nicht vollständig durchsetzen. Diese Aufgabe wird deshalb auf die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung übertragen.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft bereits heute alle Arbeitgeber in Deutschland auf ihre Abgabepflicht gegenüber der Sozialversicherung - auch für die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit. In diesem Rahmen wird die Rentenversicherung künftig zusätzlich feststellen, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen künstlersozialabgabepflichtig ist. Die Neuregelung ermöglicht eine vollständige Prüfung der Abgabepflicht. Sie leistet auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung, weil künftig beide Prüfungen zusammengefasst erfolgen.

Der Gesetzentwurf enthält somit einen ausgewogenen Mix von Maßnahmen, der sowohl die Belange der Versicherten als auch der Verwerter berücksichtigt. Der Entwurf wurde im Dialog mit den Vertretern der Künstler und Publizisten sowie der abgabepflichtigen Verwerter erarbeitet. Damit steht die Künstlersozialversicherung auch in der Zukunft auf finanziell solider Grundlage und leistet ihren wichtigen Beitrag für die Entwicklung des Kulturstandorts Deutschland.
 
Oha, da wird der eine oder andere »Künstler« jetzt sicher kalte Füße bekommen...
:hehehe:
 
Die bisherige Prüfpraxis durch die Künstlersozialkasse wird durch eine regelmäßige und dauerhafte Befragung einer jährlich wechselnden Stichprobe der Versicherten verstärkt. Die Befragten geben ihr tatsächliches Einkommen der vergangenen vier Jahre sowie mögliche Einkünfte aus nichtkünstlerischer bzw. nicht-publizistischer Tätigkeit an.

Wie hoch wird die Stichprobe sein? Und reicht man künftig die Einkommenssteuererklärung mit ein? ;)
 
Aha, da wird’s Licht.
Vielen Dank für die Details.

@mex: „Betroffener“ hört sich in diesem Zusammenhang für mich seltsam an, wie ein von Krankheit Befallener. :eek:

Zum Thema:
So musste es kommen, so ist es auch gerecht. Ich weiß (verbindlich und unverbindlich) von KSK-Mitgliedern, bei denen tiefe Schluchten klaffen zwischen dem angegebenen und dem tatsächlichen Arbeitseinkommen. Dass es Differenzen gibt ist klar, es sind ja lediglich Schätzungen. Aber wer bisher einigermaßen fair war, hat keine großen entstehen lassen.

Was mich dennoch interessiert:
a) Werden diejenigen nachzahlen müssen, bei denen es negative Differenzen gab?
b) Gibt es Rückzahlungen, falls jemand positive Differenzen aufzuweisen hatte? Das war doch bislang nicht möglich, soweit ich mich erinnere.

Gruß, Al
 
Al Terego schrieb:
Zum Thema:
So musste es kommen, so ist es auch gerecht.
Sehe ich auch so.
Allzulange konnte die bisherige Praxis nicht gutgehen...

M. smithii schrieb:
Wie hoch wird die Stichprobe sein?
Ich schätze mal, ungefähr 1,90m...
Ich habe aber auch schon von Fällen gehört, bei denen sie weit über 2m war. :p
 
Habe ich den Text falsch verstanden wenn ich es so auffasse, dass nur Einzelne stichprobenmäßig befragt werden und die letzten 4 Jahre offenlegen müssen? Das wäre doch Dummfug. Dies gilt doch als Ergänzung für alle Versicherten, oder wie oder was?
 
Aber ja doch, siehe des wunderbaren M. smithiis Zitat aus der Pressemitteilung. (Alles über 1.90m).

Interessanter ist doch aber die Frage, ob die tatsächlich auf deine Steuerunterlagen zugreifen dürften? Oder gar auf alle deine Kontoauszüge? Denn Rechnungen könnte man ja auch wegfallen lassen.
 
Ab jetzt scheinen wir uns in Mutmaßungen zu ergehen. :)
Warum sollte die KSK nicht dürfen? Sogar die Krankenkassen fordern als Nachweise solche Belege in Kopie an. Ob sie dürfen, weiß ich allerdings nicht.
Würde ich im Sinne der KSK prüfen sollen, würde ich die EKSt-Nachweise anfordern und gut wärs. Es mangelt nicht nur bei der KSK an Zeit und Personal, in Konten und Rechnungen zu wühlen.
Gruß, Al


___Edith sagt: Text ergänzt
 
Zuletzt bearbeitet:
M. smithii, ganz wunderbar, antwortet sich in beiden Fragen selbst:
Wird ein über die KSK Versicherter über die Stichprobe erfasst, muss er die Steuerbescheide der zurückliegenden vier Jahre vorlegen. Man wolle damit das jährliche Schätzverfahren zur Beitragsbemessung "ergänzen", verlautete aus dem Arbeitsministerium. Jährlich sollen jeweils 5 Prozent der Versicherten von der Stichprobe erfasst werden.

Abschreckungseffekt ;):
Über konkrete Sanktionen für Überprüfte, die ein zu niedriges Einkommen genannt haben, steht allerdings nichts im Gesetzesentwurf, der der taz vorliegt. Betroffene Freischaffende sprachen daher gestern von einem "Abschreckungseffekt" durch die schärfere Überprüfung, die zu einer ehrlichen Einkommensschätzung anhalten solle. Wie ein Mitarbeiter der KSK sagte, rechne man damit, dass die Gesetzesänderung Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt.

Damit ist auch die Ab-wann-Frage beantwortet: ab Mitte nächsten Jahres.
http://www.taz.de/pt/2006/12/15/a0133.1/text
 
Also doch nur die Prüfung Einzelner.
Das halte ich nach wie vor für Blödsinn.
Was spricht denn außer dem Verwaltungsaufwand dagegen, die Versicherten nachträglich ihre EkSt-Bescheide vorlegen zu lassen und im Fale von Differenzen Rückzahlungen bzw. Nachforderungen zu veranlassen?
 
Al Terego schrieb:
Also doch nur die Prüfung Einzelner.
Das halte ich nach wie vor für Blödsinn.
Was spricht denn außer dem Verwaltungsaufwand dagegen, die Versicherten nachträglich ihre EkSt-Bescheide vorlegen zu lassen und im Fale von Differenzen Rückzahlungen bzw. Nachforderungen zu veranlassen?
steht bei euch im steuerbescheid, ob die einkünfte aus selbständigen künstlerischen oder nichtkünstlerischen tätigkeiten resultieren?
um die genaueren unterlagen wird man vermutlich nicht herum kommen.
rob
 
gester schrieb:
um die genaueren unterlagen wird man vermutlich nicht herum kommen.
Die geneigten Prüfer sind gerne eingeladen, sich aus meinen Jahressammlungen gewünschte Brocken herauszupicken, falls die von meinem Steuerberater angefertigten Übersichten nicht ausreichend sein sollten. Da die KSK ja etwas von MIR wissen möchte, werden ihre Mitarbeiter statt meiner in den Unterlagen graben dürfen. Ich hab nix zu verbergen und genauso wenig Zeit für Archäologie. :)
 
Al Terego schrieb:
Die geneigten Prüfer sind gerne eingeladen, sich aus meinen Jahressammlungen gewünschte Brocken herauszupicken, falls die von meinem Steuerberater angefertigten Übersichten nicht ausreichend sein sollten. Da die KSK ja etwas von MIR wissen möchte, werden ihre Mitarbeiter statt meiner in den Unterlagen graben dürfen. Ich hab nix zu verbergen und genauso wenig Zeit für Archäologie. :)
mit 'man' habe ich ja die ksk gemeint :)
die frage ist dann nur, mit welchen unannehmlichkeiten auch der geprüfte zu rechnen haben wird.
rob
 
ah so.
na dann: lassen wir uns mal überraschen. :D
 
ich mische mich da ein, weil ich ein ungutes gefühl habe, dass die unseren auch auf solche ideen kommen können/werden :p
rob
 
@ Al
Der Betroffene ist jetzt tatsächlich betroffen ;-) Er hat nämlich die ganzen Jahre immer viel zu wenig angegeben.

Ich war, zugegeben, einfach nur neidisch.
Ich hatte noch als Angestellter die Dummheit begangen, in die Private KV zu wechseln, und konnte daher nicht in die KSK, mit der Folge dass ich immer wesentlich mehr zahlte als Kollega.

Immer noch ungerecht ist meines Erachtens, dass meine Kunden 5% meines Lohns an die KSK abführen müssen, obwohl ich davon garnicht profitiere.
 
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