kostenlose maus

Original geschrieben von HAL9500
Anm. des Verfassers: Eine gewisses Verständnis an Ironie muss beim
Lesen dieses Postings vorhanden sein...
 
Muss man das jetzt hier immer dazuschreiben? :D ;)
 
Original geschrieben von GermanUK
 
Muss man das jetzt hier immer dazuschreiben? :D ;)
 

Nicht wirklich, aber wenn ich sehe wie einige in einem Forum, und
damit mehr oder weniger öffentlich, einen Versandhändler des vor-
sätzlichen Betruges bezichtigen, kann ich nur herzhaft schmunzeln...

:cool:
 
Zum Thema Arktis:
Ich finde den Laden ok! Habe schon mehrere Sachen bestellt, hat immer geklappt.
Auch telefonisch sind sie zu erreichen und freundlich.

Nur mal so....
 
@HAL9500
...einen Versandhändler des vor-
sätzlichen Betruges bezichtigen...

Ich denke so weit ist hier niemand gegangen, jetzt übertreibst Du aber.

Es ging hier in der Diskussion einzig und alleine darum, ob der Versandhändler zum abgeschlossenen und bestätigten Kaufvertrag stehen muss oder nicht.


Lace
 
Sehe ich auch so. Habe auch gleich bestellt. Einfach aus Jux. Und wennse die "Größe" gehabt hätten, dann hättense noch watt draus jemacht.

Aber so. Klar: die wollen doch Geld verdienen. Und das ne Maus nicht gerade 0 Euro kostet, ist ja wohl auch klar. Hätte da 1,-- gestanden, wäre die Sache vielleicht eine andere.

Und jetzt? War doch witzig, mehr nicht..
 
Original geschrieben von Lace
@HAL9500

Ich denke so weit ist hier niemand gegangen, jetzt übertreibst Du aber.

Es ging hier in der Diskussion einzig und alleine darum, ob der Versandhändler zum abgeschlossenen und bestätigten Kaufvertrag stehen muss oder nicht.


Lace
 

Die Art und Weise, wie einige in diesem Fred argumentieren kann als
solches ausgelegt werden. Klingt komisch, ist aber so.

;)
 
faszinierend, wie manche leute aus einer "maus" einen "elefanten machen!!! ;)

ich denke wer einen gesunden menschenverstand hat und sich nicht auf das niveau eines 5. klässlers (bitte verzeigung nich alle 5. klässler angesprochen fühlen ;) ) herab lässt und wirklich glaubt ein unternehmen bietet eine nagelneue maus für 0,- € an, der ist selber schuld.

sich deshalb mit dem verkäufer vor gericht zu streiten ist einfach nur dämlich und im nächsten moment jammern alle wieder das in deutschland die steurn zu hoch sind, die wirtschaft im ars** ist und hier sowieso nix mehr läuft.

denkt mal darüber nach wer alles unnötige kosten durch irgendwelche irrsinnigen gerichtsaktionen verursacht (das soll nicht heissen, dass nur die unnötigen gerichtlichen verfahren an allem schuld sind).

gebt euch damit zufrieden, dass ihr ohne probleme die bestellte maus stornieren könnt ohne viel aufwand.
es war von vornherien klar, dass die angebotene ware nicht für diesen (welchen) preis zu haben ist.

hoffe es fühlen sich einige angesprochen aber nicht zu sehr auf den schlipps getreten.

nichts desto trotz einen schönen tag und

grüsse aus bayern, wo die uhren anders drehen

chris ;)
 
@Q54

appl.gif
appl.gif
 
Sehe da auch juristisch keine Chance - außer man kann beweisen, dass der Irrtum vorsätzlich war. Und dies ist wohl nahezu unmöglich.

Also: Lasst es gut sein.
 
Gerichtlich vorgehen gegen einen Versandhändler, der sich bei einem Angebot versehen hat, obwohl er sich das Recht dazu vorbehält? Weil er einem etwas nicht schenken will, oder was? hm..

Ich weiß schon, warum ich die typisch deutsche Kleinkariertheit nicht mag. Für mich fällt das in die gleiche Kategorie wie "ich nehm mein iBook nicht mit nach draußen, damit keine Kratzer draufkommen".. und ich wasch mein Auto immer Sonntags, damit die Nachbarn nicht schief gucken.

wie uncool.
*g*

feel_x
 
Selbst wenn ein vorsätzlicher Irrtum vorliegen würde, handelt es sich bei dem "Angebot" auf der Website lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Ob der Händler das annimmt oder (wie in unserem Fall) nicht, ist immer noch seine Sache.
Außerdem hat arktis meiner Meinung nach doch vernünftig reagiert. Sie haben direkt ihren Fehler eingestanden und uns Kunden freigestellt, ob wir stornieren oder nicht.

Wäre ja auch zu schön gewesen....

ciao
Chris
 
Original geschrieben von Q54
faszinierend, wie manche leute aus einer "maus" einen "elefanten machen!!! ;)

ich denke wer einen gesunden menschenverstand hat und sich nicht auf das niveau eines 5. klässlers (bitte verzeigung nich alle 5. klässler angesprochen fühlen ;) ) herab lässt und wirklich glaubt ein unternehmen bietet eine nagelneue maus für 0,- € an, der ist selber schuld.
 

Könnte ja ne Werbeaktion sein, insofern halte ich das nicht für unmöglich.
Aber dann mit Klage zu geifern, weil man sein "geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen" nicht bekommt.. naja.

Schwamm drüber. Pech. Auf der Welt gibt's halt nix geschenkt :)
..und ich bestell die Maus trotzdem, weil meine alte (die gleiche, nur mit Kugel) eh gerade den Geist aufgibt.
 
Original geschrieben von Lace
Es ging hier in der Diskussion einzig und alleine darum, ob der Versandhändler zum abgeschlossenen und bestätigten Kaufvertrag stehen muss oder nicht.
 

WENN ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, ja. Überleg mal, es gibt im Zivilrecht auch gewisse Regeln die Verkäufer schützen, nicht nur die Kunden, und das ist m.E. auch gut so.

Mehr sag ich dazu nicht, sonst wäre das illegale Rechtsberatung :rolleyes:
 
Original geschrieben von ChrisOnSki
Selbst wenn ein vorsätzlicher Irrtum vorliegen würde, handelt es sich bei dem "Angebot" auf der Website lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Ob der Händler das annimmt oder (wie in unserem Fall) nicht, ist immer noch seine Sache.
(...)

ciao
Chris
 

Er hat angenommen > Auftragsbestätigung mit 3,90 Euro.

Beidseitige Willenserklärung > Auftragsbestätigung > verbindlicher Kaufvertrag. Zentrale Plazierung auf Startseite, Preis in Fettschrift hervorgehoben, Irrtum nach §119 aus schon geposteten Gründen nicht wirksam.

Wie sagte ein Prof in der Vorlesung: Das Lesen der Gesetze erleichtert die Rechtsfindung erheblich. :cool:
 
Original geschrieben von WerbeChecker
 Wie sagte ein Prof in der Vorlesung: Das Lesen der Gesetze erleichtert die Rechtsfindung erheblich. :cool:
 

euer lieber prof. hätte euch lieber ein bissal besser auf das reale leben, dass nicht irgendwo in texten geschrieben steht, vorbereiten sollen.

das soll nun nicht heissen, dass ich gegen dich (euch, den prof. etwas habe) und ich es auch wichtig finde, dass es gesetze gibt die ein teil unseres lebens regeln, aber es kommt immer darauf an wer und wie man sie interpretiert und somit nach ihnen lebt.

fahrt ihr immer die angemessene geschwindigtkeit, die nach der StVO vorgeschrieben ist? überprüft ihr immer eure bei der bank am automaten geholten geldscheine nach blüten? gebt ihr immer das euch beim einkaufen zuviel zurück gegebene wechselgeld zurück? steckt ihr immer eine münze in die parkuhr wenn ihr nur fünf minuten stehen bleibt? haltet ihr nie mal nur für eine sekunde im halteverbot?

macht ihr immer alles 100% korrekt und so wie es das gesetz vorschreibt?

ich denke nicht!

und allein dafür muss man nicht jura studieren um das zu begreifen.

grüsse

chris :eek:
 
Das Lesen der Gesetze erleichtert die Rechtsfindung erheblich.

Na dann warten wir mal gespannt, wenn Du wegen so einem Kleinkram vor
Gericht ziehst, in erster Instanz abgewiesen wirst und, weil Du natürlich auf
dein vermeintliches Recht beharrst, in Revision gehst. Sorry, ich als Dein
Anwalt würde bei dem Ansinnen nur dezent an die Stirn tippen...

However, wird bestimmt eine amüsante Angelegenheit.

:cool:
 
Original geschrieben von Ceekay
 Mehr sag ich dazu nicht, sonst wäre das illegale Rechtsberatung :rolleyes:
 

rotfl Ich denke, da brauchst Du Dir (hier) keine Sorgen machen.


@Q54/HAL: clap
 
Original geschrieben von HAL9500
Na dann warten wir mal gespannt, wenn Du wegen so einem Kleinkram vor
Gericht ziehst, in erster Instanz abgewiesen wirst und, weil Du natürlich auf
dein vermeintliches Recht beharrst, in Revision gehst. Sorry, ich als Dein
Anwalt würde bei dem Ansinnen nur dezent an die Stirn tippen...

However, wird bestimmt eine amüsante Angelegenheit.

:cool:
 

:p bleib doch cool, von vor Gericht gehen habe ich nichts geschrieben, das ist Deine persönliche Interpretation des Wortes "durchboxen". Es können Dinge auch ohne Gerichtstermin geklärt werden. Und selbst wenn, bräuchte ich für den "Maus-Elephanten-Fall" vor Gericht keinen Anwalt ... :D
 
Original geschrieben von Q54
 

(...) fahrt ihr immer die angemessene geschwindigtkeit, die nach der StVO vorgeschrieben ist? überprüft ihr immer eure bei der bank am automaten geholten geldscheine nach blüten? gebt ihr immer das euch beim einkaufen zuviel zurück gegebene wechselgeld zurück? steckt ihr immer eine münze in die parkuhr wenn ihr nur fünf minuten stehen bleibt? haltet ihr nie mal nur für eine sekunde im halteverbot?

(...)

chris :eek:
 

fünf mal JA
 
selbst wenn, bräuchte ich für den "Maus-Elephanten-Fall" vor Gericht keinen Anwalt

Achso, ein wortgewandter Selbstverteidiger. Na dann... Da habe ich von meinem
Schwiegervater in spe (seines Zeichens Amtsrichter) schon die amüsantesten
Geschichten gehört. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie viele Menschen denken,
bloss weil Sie an der Uni ein paar juristische Vorlesungen mitgenommen haben,
wären Sie die Vollblutjuristen...

Merke: Der unmündige Bürger ruft die Polizei. Der mündige Bürger informiert
seinen Anwalt.

:cool:
 
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