Korrekte Abrechnug fuer Ratenzahlung?

asylum

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Hey!
Wollte mal so Fragen wie man das richtig mit den Ratenzahlungen macht. Also wie ich die dann verbuche, ohne dass das FA meckert.W
Wie macht ihr das?
 
Was bist Du? Freiberufler oder Gewerbetreibender? Musst du eine UstVoranmeldung machen? Monatlich? Quartalsweise?

2nd
 
Gewerbetreibender, Einnahmen / Ueberschussrechnung
 
Dein Problem dürfte sein, dass du die MWST, wenn Du sie ausweist, gleich ans FinAmt abdrücken darfst auch wenn das bereits mehr ist als die erste Rate. Den Umsatz hast Du mit dem Schreiben der Rechnung gemacht. Wann und in wieviel Teilbeträgen der Kunde die Rechnung bezahlt, ist eine völlig andere Sache.
Tip: mehrere Teilbeteräge stellen, Anzahl und Höhe natürlich vertraglich geregelt. Z.B. als "Abschlag" bezeichnet.
 
Da wäre noch die relativ wichtige Frage, ob beim Finanzamt die "Istvertsteuerung" (Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) beantragt wurde. Dies geht bei einem Umsatz unter 125.000 EUR jährlich, bei Freiberuflern oder wenn keine Bilanzierungspflicht vorliegt, also auch in diesem Fall.

Siehe: http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p20.html

Normalerweise muss die Umsatzsteuer zum Erstellungsdatum der Rechnung gebucht und gezahlt werden (Sollversteuerung). Ist Istversteuerung beantragt und genehmigt, dann wird die Umsatzsteuer bei Zahlung der Beträge fällig.

Dies sollte (da bin ich mir nicht ganz sicher) auch für Ratenzahlungen gelten.

Eigentlich ist dies aber ein Fall für den Steuerberater.
 
asylum schrieb:
Hey!
Wollte mal so Fragen wie man das richtig mit den Ratenzahlungen macht. Also wie ich die dann verbuche, ohne dass das FA meckert.W
Wie macht ihr das?

Möchtest Du selber per Ratenzahlung das Geld erhalten (Du hast die Rechnung gestellt) oder bezahlst Du eine Rechnung in Raten ?
 
Ok da hab ich wohl vergessen was dazu zu sagen ;-)

Ich weise keine MWST aus, sondern USt frei nach §19 abs. 1 gedoenste da ;-)

Ich moechte gern, dass ein Kunde eine "Anzahlung" leistet, ich dann mit der Arbeit anfange und am Ende dann den Restbetrag bezahlt!

Gruss
 
asylum schrieb:
Ok da hab ich wohl vergessen was dazu zu sagen ;-)

Ich weise keine MWST aus, sondern USt frei nach §19 abs. 1 gedoenste da ;-)

Ich moechte gern, dass ein Kunde eine "Anzahlung" leistet, ich dann mit der Arbeit anfange und am Ende dann den Restbetrag bezahlt!

Gruss

Da Du auf die Kleinunternehmerregelung ohne USt. optierst ist es super easy für Dich, weil aufgrund der USt. Erhöhung der Lieferzeitpunkt und damit die Höhe der anzusetzenden USt. das eigentliche Problem darstellt.

Erstelle den Auftrag mit den Lieferzeiten und den dazugehörigen Fälligkeiten. Dieser sollte schriftlich vom Auftraggeber bestätigt werden. Zu beachten in Deinem Fall ggfs. das Werkverträge vorliegen mit den entsprechenden Haftungskonsequenzen. Unbedingt immer den Kleinunternehmer mit angeben.

Dann erstellst Du jedesmal wenn es soweit ist eine entsprechende Rechnung mit dem Fälligkeitsdatum und der Kleinunternehmerregelung und wartest hoffnungsfroh auf den Zahlungseingang :cool:

MG
 
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