Kontrakt Proof - rechtl. Situation?

K

keptn

Mitglied
Thread Starter
Dabei seit
06.03.2005
Beiträge
46
Reaktionspunkte
0
Hallo Leute,
wie schaut das eigentlich aus, hat da jemand genauere Info zur
rechtlichen Situation, wie weit kann ich mich absichern als Lieferant des Proofs - mit FOGRA Keil und Etikettendruck drauf...
Druckerei sagt: das ist ein Tintenpisser, da ist kein Rasterpunkt erkennbar, also auch nicht druckbar, auch wenn ein 5% mag drin ist...? Frechheit oder, und mein Kunde ist verwirrt , weil er sich selber nicht so auskennt....
Wie sieht sowas im Flexo aus, kann man vergessen oder? Gibt es da einen Standard überhaupt?
Vielen Dank schon für die ANtworten!
lg, keptn
 
Dein Proof muss dem Medienstandard Druck bzw. ProzessStandard Offsetdruck entsprechen, dann ist er rechtlich verbindlich, wenn für Deinen Druckauftrag die DIN ISO 12647-2 als verbindlich deklariert wurde. Der Drucker muss sich dann auch an die zulässigen Toleranzen halten. Du kannst aber nicht von nur einem Druckbogen auf die gesamte Auflage schließen, sondern eine gewisse Schwankung in der Färbung ist unvermeidbar. Es muss eine repräsentative Stichprobe farbmetrisch ausgewertet werden, um eine Aussage über den gesamten Druckauftrag treffen zu können.

Farbstandards sind mir nur für Offset-, Tief- und Zeitungsdruck bekannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank...

.. aber dafür gibts ja diese ENtfernung von Delta E 5 Max auf dem Druckbogen, oder?
lg, keptn
 
Nee, so einfach ist das nicht. Der OK-Bogen muss innerhalb gewisser Toleranzen liegen, für die Gesamtauflage gilt dann eine Schwankungsbreite, so dass 68,3 % innerhalb der einfachen Standardabweichung, 27,1 % innerhalb der doppelten Standardabweichung und 4,3 % innerhalb der dreifachen Standardabweichung und der Rest sogar darüber liegen darf. Du brauchst also den OK-Bogen und eine repräsentative Stichprobe der Gesamtauflage. Einfach irgendeinen Bogen schnappen und ausmessen ist nicht. :(
 
Es gibt zwar keine Referenzen für den Flexodruck, aber einer ambitionierten Druckerei steht es natürlich trotzdem Frei, den Prozessstandard umzusetzen und evtl. sogar zu erfüllen, bzw. eine Hausabweichung zu ermitteln. Damit sind sie zwar nicht in der norm, haben aber einen Großteil des Normungsziels erreicht, nämlich die Vorhersagbarkeit.

Wer aber schon einen zertifizierten Proof auf oben beschriebene Weise abkanzelt, wird da wohl nicht der richtige Ansprechpartner sein.

MfG

ThoRic
 
hallo

leider nicht, das stimmt, der kunde hat keine ahnung unud kein ohr für einen standard, die haben jemanden, der "producer" ist dort (unter anderem) und aber von den druckereien voll über den tisch gezogen wird... tja
vielen dank,
:)
keptn :( :(
 
Zurück
Oben Unten