Knifflige Garantiefrage bei Macbook / Apple Care : Brauche eure Erfahrung und Hilfe

E

elliott01

Registriert
Thread Starter
Dabei seit
15.08.2009
Beiträge
2
Reaktionspunkte
0
Liebe Allwissende,

folgende Geschichte: Ich bin der Besitzer eines weißen Macbooks Baujahr Mid2007. Das gute Stück hat schon 3 (!) Reparaturen hinter sich: zwei Mal war das Display kaputt, einmal das Topcase. Nun flackert der Bildschirm wieder und Reparatur Nr. 4 steht mir ins Haus. Da meine Apple Care Protection in 14 Tagen ausläuft, will ich darauf aber nicht mehr eingehen.
Das Gerät hat meiner Meinung nach einen nicht zu behebenden Fehler. § 437 ff gibt mir Recht. Nach dieser Rechtslage könnte ich eine Wandlung des Gerätes verlangen, oder vom Kaufvertrag zurück treten.

Apple sieht das natürlich anders: sie haben mir erst eine erneute Reparatur "angeboten" und wollten mir "aus Kulanz" drei weitere Monate Garantie auf die Nachbesserung gewähren - beides steht mir gesetzlich sowieso zu! Dass ich mich darauf nicht einlassen will, sehen sie als einen Versuch "ein neues Gerät kurz vor Ablauf der Garantie" (O-Ton!) rauszuschlagen.
Für mich stellt sich die Sache allerdings anders dar. Die wollen reparieren. Wie zuvor wird das den Fehler nicht endgültig beheben und ich stehe dann in fünf Monaten ohne jegliche Garantie und mit einem kaputten Macbook da! Ich kann sozusagen von Glück reden, dass der Fehler jetzt wieder aufgetreten ist und nicht in drei Wochen, denn da kann Apple "nichts mehr für mich tun."

Was sagt ihr? Apple beruft sich auf die Gewährleistung, die nach 2 Jahren abläuft, ich mich auf meine Garantie und auf das Vorliegen des Fehlers seit Anfang an.

Danke für eure Hilfe!
 
Wie kann ein Macbook Mid 2007 nur noch 14 Tage AppleCare haben? Du hast bei Apple ein Jahr Garantie und mit ACPP dann 3 Jahre.

Ach ja Garantie und Gewährleistung sind 2 gänzlich UNterschiedliche Dinge ... wenn Du schon mit Paragraphen um Dich schmeisst, solltest Du das wissen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: man0l0
2006, aber die Frage bleibt dieselbe

Wie kann ein Macbook Mid 2007 nur noch 14 Tage AppleCare haben? Du hast bei Apple ein Jahr Garantie und mit ACPP dann 3 Jahre.

Ach ja Garantie und Gewährleistung sind 2 gänzlich UNterschiedliche Dinge ... wenn Du schon mit Paragraphen um Dich schmeisst, solltest Du das wissen.

Lieber Sir,
ja die Einsicht, dass das zwei verschiedene Dinge sind, hatte ich auch schon. Genau darauf bezieht sich ja meine Frage! Ich verstehe das BGB dahin gehend, weiß aber in meinem Fall nicht die eindeutige Lösung des Problems. Bin ja kein Jurist! Danke für alles Nachfolgende. Und du hast natürlich Recht: es ist schon 3 Jahre alt, deshalb 2006. Wie die Zeit vergeht...
 
Da ja in der Kürze die Würze liegt: Nimm das Angebot von Apple an, mehr steht dir (zumindest nach dem geschilderten Sachverhalt) nicht zu.
 
da hilft dir im zweifelsfall nur ein jurist oder ein rechtsstreit - evtl. fragst du mal zuerst bei der verbraucherzentrale nach ?!?

Rechtlich gilt die gewährleistung nur 2 jahre, die Garantie (3 Jahre ACPP) ist von Apple und dieser Vertrag ist durch deren AGBs geregelt - daher solltest du die Apple-ACPP AGBs hierzu mal lesen.
 
elliott01, transportierst Du das MacBook normalerweise in einem Rucksack?
 
Anspruch auf Wandlung hättest du nur nach 3 x Topcase oder 3 x Display, aber nicht nach 2 x Topcase und 1 x Display.

Mach’ noch einmal Display, dann geht’s mit der Wandlung.
 
Und Wandlung tatsächlich nur in Sachen Gewährleistung! Also innerhalb von 2 Jahren nach Kauf. Garantie ist etwas anderes. Apple handelt also vollkommen korrekt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: atibens
Zurück
Oben Unten