Kleingewerbe - Rechnung: § 19

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Moin zusammen,

Steuern waren und sind für mich ein Buch mit sieben Siegeln, das zum Glück
mein Steuerberater für mich liest. Den erreiche ich aber gerade nicht und
mir brennt eine Frage unter den Nägeln, die mir die geballte Kompetenz
dieses Forums sicher mit Lichtgeschwindigkeit beantworten kann:

Ein Kleinunternehmer kann auf seine Rechnung schreiben:
"Im ausgewiesenen Betrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten"

Das heisst, auf der Rechnung kann einfach stehen:

Menge: 2
Artikel: alte Socken
Preis: € 10,00

Und dann eben noch irgendwo o.g. Satz bzgl. §19 mit drauf? Fertig? So einfach?
Oder gibt es einen Haken irgendwo?
 
Und dann eben noch irgendwo o.g. Satz bzgl. §19 mit drauf? Fertig? So einfach?
Neben den anderen notwendigen Daten u.a. auch Deine Steuernummer… ja!

Viele Grüße
 
Neben den anderen notwendigen Daten u.a. auch Deine Steuernummer… ja!

Viele Grüße

Das ging ja wirklich flott! :thumbsup:

Hat ein Kleingewerbler denn auch ebenfalls eine solche Steuernummer? Auch wenn er keine Umsatzsteuer abführt?
Oder ist das keine Extra-Steuernummer für das Kleingewerbe, sondern quasi die "Privat-Steuernummer" über die auch Lohnsteuer und so weiter läuft?
 
Das ist die Steuer-Nummer, die wird als Selbständiger und auch als Angestellter benutzt,
evtl. kommt ja sogar beides in einem Jahr vor oder parallel...

Wenn du keine U-St Ident. Nummer hast, dann wird auf der Rechnung die normale
Steuernummer angegeben.
 
Okay, dann schreibt man also einfach die Steuernummer auf die Rechnung, die man auf der letzten Lohnsteuererklärung genutzt hat, richtig?
(Sorry dass ich da so dämlich noch mal rückfrage, aber wie gesagt: Steuern sind für mich böhmische Dörfer ...)
 
Hö, wieviele Steuernummern hast du denn?
Ich habe eine.
 
Wenn du keine U-St Ident. Nummer hast, dann wird auf der Rechnung die normale
Steuernummer angegeben.

Würde ich die denn bekommen, wenn ich selbst sie beantrage, oder bekommt man so was zwangsverordnet?
Aber: wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird, dann braucht es die ja wohl kaum ... oder?
 
Hö, wieviele Steuernummern hast du denn?
Ich habe eine.

Na, ich hab ja keine Ahnung, ob das Finanzamt noch ein paar weitere lustige Nummern vergibt, sobald Du so ein Kleingewerbe anmeldest ...
Ist ja nicht so, dass Alles immer Hand und Fuß hat und in sich logisch wäre, was der deutsche Gesetzgeber so treibt, oder?
 
Würde ich die denn bekommen, wenn ich selbst sie beantrage, oder bekommt man so was zwangsverordnet?
Aber: wenn keine Umsatzsteuer abgeführt wird, dann braucht es die ja wohl kaum ... oder?

USt-Nummer als Kleinunternehmer bekommt man nicht zwangszugeteilt, nur auf Antrag.
 
Okay, dann schreibt man also einfach die Steuernummer auf die Rechnung, die man auf der letzten Lohnsteuererklärung genutzt hat, richtig?
(Sorry dass ich da so dämlich noch mal rückfrage, aber wie gesagt: Steuern sind für mich böhmische Dörfer ...)

Man muss natürlich die Steuernummer draufschreiben die aktuell für einen gilt, wenn du umziehst oder sich anderweitig das Finanzamt ändert bekommst du eine neue!
 
Perfekt, damit sind alle meine Fragen beantwortet. :thumbsup: Vielen Dank an Alle, die sich beteiligt haben.
 
Folgende Fragen sind ungeklärt und daher kann die Frage gar nicht richtig beantwortet werden.
1. Rechnung worüber und an wen?
2. Aus 1. ergibt sich (mit Zwischenschritten) ob überhaupt eine Pflicht besteht, eine Rechnung zu erteilen.
3. Erst wenn die Pflicht besteht, kann man sich über die Pflichtangaben Gedanken machen.
4. § 14a UStG anwendbar?
5. Kleinunternehmerregelung anwendbar?
6. Diese Angabe mit § 19 UStG ist nicht vorgeschrieben, wird aber von Praktikern empfohlen.
 
All diese Fragen kann man mit hinreichender Gewissheit als erfüllt ansehen, nur Dr. Klöber muss extra noch mal drauf hingewiesen werden.

1,2,4 und 5 sind gegeben, 3 war die Frage, also was solls?
 
All diese Fragen kann man mit hinreichender Gewissheit als erfüllt ansehen, nur Dr. Klöber muss extra noch mal drauf hingewiesen werden.
1,2,4 und 5 sind gegeben, 3 war die Frage, also was solls?
Die Pflicht zur Rechnungserteilung besteht doch nur bei:
Werklieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken
und andere Lieferungen und sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen (oder nichtunternehmerische juristische Person)
und alle Fälle von § 14a UStG.
==> keine Rechnungserteilungspflicht an Privatleute und an Unternehmen für den nichtunternehmerischen Bereich und dann auch keine Pflichtangaben mit der Folge, dass der TE sich die Gedanken nicht machen braucht.
Das ist auch völlig logisch aus der Systematik des Gesetzes heraus.
 
Hm. Ich hatte ggfs. nicht erwähnt, dass ich eine Rechnung stellen möchte. Ich gehe davon aus, dass meine Kunden das erwarten, denn das ist nun mal so üblich.
(Auch wenn es nur Privatpersonen sind und die Beträge sich im Bereich zwischen 10 und 30 Euro bewegen werden.)
Ob der Gestzgeber mir das vorschreibt, ist mir schnuppe.

Wenn 5. nicht gegeben wäre, hätte ich doch den §19 nicht erwähnt? :kopfkratz:

Bei mir kommt das ein wenig komisch an, wenn ich eine Frage stelle und dann jemand zunächst sagt "Die Frage wurde falsch beantwortet" und im gleichen Atemzug "man kann gar nicht beurteilen, ob sie richtig beantwortet wurde, denn es fehlen Infos."
 
Bei mir kommt das ein wenig komisch an, wenn ich eine Frage stelle und dann jemand zunächst sagt "Die Frage wurde falsch beantwortet" und im gleichen Atemzug "man kann gar nicht beurteilen, ob sie richtig beantwortet wurde, denn es fehlen Infos."

Mir kommt das gar nicht komisch vor. Er hat Recht und anscheinend als einziger
den Durchblick.

Brauche ich wirklich eine Rechnung? Reicht mir nicht einfach eine Quittung?

2 alte Socken werden i.d.R ja in bar bezahlt. :D
 
Hm. Ich hatte ggfs. nicht erwähnt, dass ich eine Rechnung stellen möchte. Ich gehe davon aus, dass meine Kunden das erwarten, denn das ist nun mal so üblich.
(Auch wenn es nur Privatpersonen sind und die Beträge sich im Bereich zwischen 10 und 30 Euro bewegen werden.)
Wenn du eine Rechnung an Privatpersonen stellen möchtest, bist du trotzdem nicht verpflichtet.
Nur sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben, die sich aus § 14 Abs. 4 , § 14a UStG sowie aus den §§ 33 und 34 UStDV ergeben, enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen.
Und wenn du Einzelumsätze mit 30€ machst, liegt wegen § 33 UStDV ohnehin eine Kleinbetragsrechnung vor mit entsprechend wenigen Angaben, falls du Umsätze an andere Unternehmer für deren Unternehmen ausführst.

Zum Rest deiner Einwände: das gebe ich dir gerne zu. War ein langer Tag für mich und hatte mich genug mit Halbwissen herumärgern müssen.

Aber es hat schon seinen Grund, warum es verboten ist, wenn solche Fragen von Laien beantwortet werden, noch dazu ohne vernünftige Sachverhaltsangabe.
 
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