Klauseln in der Rechnung - na logo?

Oh, und WICHTIG:

KEINE Unterschrift auf Rechnungen.
Hier könnte der Empfänger (handschriftlich oder per Stempel) ein "Betrag in bar dankend erhalten:" hinzufügen.

Dann wär’s Essig mit dem Zahlen.

-M.
 
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Hallo!

Vielen Dank für eure fachkundigen Ratschläge!

Ich habe die Rechnung mittlerweile abgeschickt, inkl. dem Satz mit der Kleinunternehmerregelung, und - zum Glück - auch schon das Honorar für meine Arbeit erhalten. Ich war mir nur unsicher mit der Klausel und dachte, lieber mal fragen, bevor da was ganz in die falsche Richtung läuft.

Die verlinkte Seite schau ich mir auch gern an, vielen Dank!

Oh, und WICHTIG:

KEINE Unterschrift auf Rechnungen.
Hier könnte der Empfänger (handschriftlich oder per Stempel) ein "Betrag in bar dankend erhalten:" hinzufügen.

Dann wär’s Essig mit dem Zahlen.

-M.

Ich hatte bei der letzten Rechnung noch eine Unterschrift auf der Rechnung - allerdings direkt neben meinen Bankverbindungsdaten, die mit dem Satz "Ich bitte um Überweisung des Rechnungsbetrages auf folgendes Konto:" überschrieben waren.

Ich denke mal, oder hoffe vielmehr, dass meine Rechnungsempfänger nicht so dreist sind, und da dann noch "Betrag in bar dankend erhalten" daneben schreiben würden.

Und wenn sie das doch tun, dann sähe das doch komisch aus, wenn ich explizit schriftlich auf der Rechnung habe, dass der Betrag bitte überwiesen werde, oder? Da käme doch wohl - hoffentlich - keiner mit durch...

Auf jeden Fall gäbe das Ärger von meiner Seite aus, und es würde eine künftige Zusammenarbeit definitiv ausschließen.

Bei meinem bisherigen Kunden werde ich das wahrscheinlich so beibehalten mit der Rechnung, er hat ja ordnungsgemäß bezahlt. Bei anderen überlege ich mir dann vielleicht noch eine geringfügige Veränderung im Rechnungstext.

Aber gut, sich mal darüber ausgetauscht zu haben. Wie ich so am Rande manchmal von Bekannten mitbekomme, passiert es im Medienbereich - und da arbeiten hier ja wahrscheinlich die meisten mit ihren Macs grafikdesignmäßig - leider öfters schonmal, dass Freiberufler auf ihren Rechnungsforderungen "sitzen bleiben".
 
Da wir gerade bei der Rechnung sind:
Darf/Muss/Soll ich meine Steuernummer (Als Kleinunternehmer) auf der Rechnung angeben?
Mein Steuerberater meinte nicht.

In dem E-langer Teil(Link oben) steht aber, daß das rein muss...
Und nu?

Die Frage zielt nämlich darauf ab, ab wann ich nach bestätigung der Gewerbeanmeldung die erste Rechnung schreiben darf?
Ich hab nen Kunden, der hats eilig.
Darf ich das jetzt schon, oder erst nach dem Steuer-Erfassung-Bogen vom Finanzamt und nach Erhalt meiner Steuernummer?


Antwort:
Erst nach Erhalt der Steuernummer, da diese auf die Rechnung mit drauf muss.
Ich glaube ich brauche nen anderen Steuerberater!
Nachzulesen hier



Mondmann
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Steuernummer gibt es beim Finanzamt (dort: Anmeldung als Selbständiger, sofern dir das auch so vorschwebt; ggfs. wie gesagt Kleinunternehmerregelung, siehe die Vor- und Nachteile oben im Thread) und ist - so wie ich das verstanden habe - unabhängig von der Gewerbeanmeldung, welche separat läuft - habe ich gelesen. (Es kommt auf deine Tätigkeit an, ob du auch ein Gewerbe anmelden musst - aber frag´ mich nicht weiter dazu, da ich mich auch gerade einarbeite; siehe die einführenden Threads hier im Forum).

Ich selbst habe meine Steuernummer auf der Rechnung vermerkt. Wenn du es eilig hast, dass du eine Steuernummer bekommst, melde dich am besten telefonisch oder noch besser persönlich in der entsprechenden Abteilung des für dich zuständigen Finanzamtes. Dort konnte ich z.B. auch direkt vor Ort einen entsprechenden Bogen zur Selbständigkeit ausfüllen und mit einem Mitarbeiter darüber noch einmal sprechen.

Nach einem Umzug änderte sich bei mir etwa der Finanzamtsbezirk und somit auch die Steuernummer. Mein Brief an mein neues Finanzamt wurde nicht so schnell bearbeitet wegen Personalmangel. Auf telefonischer Nachfrage wurde er jedoch als eingegangen bestätigt und es wurde mir dann telefonisch eine neue Steuernummer mitgeteilt - mit dem Hinweis, ich hätte bis auf weiteres auch noch meine alte Steuernummer weiterverwenden können, das wäre dann schon in Ordnung gewesen und sie würden das dann nachvollziehen können.

Allerdings:
Sicherlich hängt das Verfahren aber von der gängigen Praxis in dem für dich zuständigen Finanzamt ab - oft lohnt es sich, nachzuhaken. Und wenn man - in freundlicher Weise - deutlich macht, dass man aber nun tatsächlich sehr bald eine neue Steuernummer benötigt oder überhaupt eine, dann geht das meist auch zügig über die Bühne, so ist zumindest meine Erfahrung mit - nun bereits zwei - von diesen Behörden.
 
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