Kingston Ram empfehlenswert?

Also um die Sache kurz zu machen: Wenn du zb 533 Speicher brauchst und nimmst 667er schaltet der Speicher bestenfalls runter(ist wahrscheinlich).
Wenn du 667er brauchst und baust 533 ein geht gar nichts.
 
Hi!
Alles klar. Heute wird sich an der Tatsache nichts mehr ändern, dass ich nicht wissen kann, ob der Speicher passt. Ich fasse also zusammen:

1. Der Verkäufer hat mir wissentlich am 20.09.06 Ram mit "falscher" (?) Spezifikation geschickt.
2. Der Verkäufer ist sehr nett und kulant, würde den Speicher jeder Zeit zurücknehmen. Austausch für neueren Speicher wird wohl nicht möglich sein, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
3. Der Verkäufer versicherte mir, es handele sich um Speicher mit 667 MhZ Taktung, da Kingston durch Massenproduktion alle oder fast alle Speichermodule mit 667 MhZ Taktung deutlich günstiger beziehen kann. Als Argument zieht er "ausgiebige" (Zitat) Tests heran, die er selbst an Intel-Macs durchgeführt hat (ob das jetzt aussagekräftig ist, sei mal dahingestellt)
4. Ich klammere mich an die Hoffnung, dass er Recht haben könnte und ich somit einen perfekten Speicher für 156EUR gekauft habe. Dass der Speicher also noch bei mir liegt, liegt ausschließlich an mir und meiner Hoffnung, dass er passt.
5. Meine Hoffnung schwindet und ich stelle mich darauf ein, dass ich ein MacBook mit 512 MB betreibe, bis die Preise (hoffentlich) bis spätestens Frühjahr wieder drastisch gesunken sind.

PS: @ dsquared2: Ich kann mich nur wiederholen: So einen "Rechtsexperten" in einem Forum zu haben, der auch noch dermaßen behilflich ist - sowas hat man nicht oft , super.

Also, danke für eure Antworten bisher und ich halte euch auf dem Laufenden.
pappeler
 
dsquared2 schrieb:
Wenn du in einen schriftlichen Streit mit Kingston übergehen solltest, kann ich dir dann auch direkt den kompletten Sachverhalt mit Anspruchsgrundlage nach BGB und Sachmängelprüfung machen !... Ich find das ja lustig, dass manche Hersteller so unkulant sind !
Hä?
Was kann der Hersteller dafür, wenn jemand den "RAM für PowerBook" für einen anderen Rechner verkauft?
Nichts.
Kingston hat doch nicht die Bohne damit zu tun!?

Mit Sachmängeln nach BGB schon gar nicht.
 
Ja Sorry.. hab auch erste gerade bemerkt, dass er den RAM nicht bei Kingston direkt, sondern bei nem Privatmann gekauft hat...
... sorry...

Naja, aber auch bei einem Privatverkauf, muss man die Regeln einhalten.. Und wenn er die Ware ausdrücklich fürn macbook verkauft hat..
 
dsquared2 schrieb:
Naja, aber auch bei einem Privatverkauf, muss man die Regeln einhalten.. Und wenn er die Ware ausdrücklich fürn macbook verkauft hat..
Klar - wenn er den - noch auf mehrmalige Nachfrage als DDR2-667 bezeichnet, dann ist das (wie ich oben glaube ich auch schon meine) ein Sachmangel.
 
performa schrieb:
Hä?
Was kann der Hersteller dafür, wenn jemand den "RAM für PowerBook" für einen anderen Rechner verkauft?
Nichts.
Kingston hat doch nicht die Bohne damit zu tun!?

Mit Sachmängeln nach BGB schon gar nicht.

Ja, das möchte ich auch gerne mal wissen? Ein Sachmagel läge in diesem
Falle schon vor, denn es handelt sich ja scheinbar um Arbeitsspeicher, der
nicht oder nicht vollständig, dem im Kaufvertrag Vereinbarten entspricht.
Aber die Firma Kinston hat nichts damit zu tun und gegen diese müsstest Du
Deine Ansprüche auch nicht richten. Du könntest in Deinem Falle Nachbesserung
durch den Verkäufer des RAMs fordern. Das hiesse von ihm zum selben Preis
den richtigen Speicher zu bekommen, da ihr ja augenscheinlich den Kauf des
richtigen Speichers im Kaufvertrag vereinbart habt. Wenn Du den Verkäufer
so nett findest kannst Du aber auch einfach den Speicher zurückschicken und
das Geld nehmen. :hamma:



pp.
 
Natürlich... 3 Sachmängel.. a) Eignet sich nicht zur vereinbarten Verwendung b) Kaufsache weicht von Angebot ab oder c) Zustand der Kaufsache entspricht nicht der angebotenen Qualität...

bei sowas kann man immer was machen... Rechtsschutzversicherung freut sich !
 
dsquared2 schrieb:
Natürlich... 3 Sachmängel.. a) Eignet sich nicht zur vereinbarten Verwendung
Naja - das ist so eine Sache.
Der Rechner sollte ja auch mit 533"Mhz" (DDR) laufen.

Aber der Artikel entspräche dann nicht der vereinbarten Beschaffenheit.
Und da der Threadersteller ja "mehrmals" und explizit nachgefragt hat, ob es DDR2-667 ist, ist das sicherlich auch nicht "unwesentlich".
 
pixelpunk schrieb:
Ja, das möchte ich auch gerne mal wissen? Ein Sachmagel läge in diesem
Falle schon vor, denn es handelt sich ja scheinbar um Arbeitsspeicher, der
nicht oder nicht vollständig, dem im Kaufvertrag Vereinbarten entspricht.
Aber die Firma Kinston hat nichts damit zu tun und gegen diese müsstest Du
Deine Ansprüche auch nicht richten. Du könntest in Deinem Falle Nachbesserung
durch den Verkäufer des RAMs fordern. Das hiesse von ihm zum selben Preis
den richtigen Speicher zu bekommen, da ihr ja augenscheinlich den Kauf des
richtigen Speichers im Kaufvertrag vereinbart habt. Wenn Du den Verkäufer
so nett findest kannst Du aber auch einfach den Speicher zurückschicken und
das Geld nehmen. :hamma:



pp.

jaja jeder mal schnell aufregen.. Ich hab doch erst eben erkannt, dass er den Ram beim Privatmann gekauft hat.. Das sind dann zwar keine Gebrauchsgüterkaufverträge, aber eben kaufverträge nach dem BGB... da greift auch die Sachmängelhaftung !
 
Hallo!
Nur zu eurer Information und um das Thema abzuschließen:

Ich habe den Ram zurückgegeben. Mir war dann irgendwie doch mulmig zu mute und das Paket ist wieder auf dem Weg zurück - return to sender.

Also, danke für eure Hilfe!
pappeler
 
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