Kick it (Macbook) like Beckham!

PresidentEvil

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Ich versuche mal kurz zu beschreiben was meinem Macbook gestern zugestoßen ist:

Ich hatte Besuch von zwei Freunden, die bei mir übernachtet haben. Während der Vorbereitung der Abreise saß einer der beiden mit dem Macbook auf dem Schoß auf meinem Sofa. Plötzlich kam der zweite in einem Anfall von Zeitdruck von der linken Seite angeschossen, verschätzte sich wohl bei dem Versuch den Laptopbenutzenden zu passieren um wenige Zentimeter und kickte (!!!) mein Macbook weg. Der Fußtreffer schlug ungefähr im Bereich Anschlusses für den Magsafe Adapter (der zu diesem Zeitpunkt angeschlossen war) ein und das Notebook landete, da gerade in Benutzung, im ausgeklappten Zustand nach einer lupenrreinen 90 Grad Drehung auf der Seite. Aua. Schock. Ich musste diese Nummer aus dem Augewinkel miterleben und habe in diesem Moment eigentlich nur darauf gewartet, dass mich bitte endlich jemand aufweckt. Hat aber niemand, war nämlich kein Alptraum.

Ergebnis: Gehäuse am Magsafe Anschluss verzogen, fieses Knacken beim öffnen des Deckels (auf beiden Seiten - es knackt beim öffnen durchschnittlich zwei mal). Bisher einmal aufgetreten: Das Macbook wollte sich ungefragt ausschalten und zweimal hat das Display extrem geflackert. Besonders die beiden letzten Punkte machen mir Sorgen. Sporadisches Auftreten, das kann ich wahrscheinlich niemandem Beweisen.

Haftpflichtversicherung ist zwar vorhanden ich befürchte aber, dass da abgesehen von den offensichtlichen Schäden noch etwas nachkommt (Flackern und ausschalten sind ja schon die ersten Indikatoren). Ob und in wie fern die Festplatte Schaden genommen hat lässt sich auch nicht sagen.

Wenn nach der Reparatur noch etwas auftritt bin ich wahrscheinlich angeschmiert und die Versicherung zeigt mir nen Vogel. Das Gerät ist gerade genau einen Monat alt (gekauft Ende Februar). Gibt es in einem solchen Versicherungsfall die Möglichkeit, dass man das beschädigte durch ein Neugerät ersetzt bekommt? Der Wert des Macbooks steigt ja durch solch einen Eingriff auch nicht gerade und hat dieser Vorfall Einfluss auf meine Garantie?
 
Da das Gehäuse verzogen ist (Eindeutiger Hinweis auf einen Sturz), wird dir wohl kein Service Center das Gerät mehr abnehmen - Garantie wird also warscheinlich futsch sein - außer du hast APP.
Das Flackern des Displays kann von einem lockeren Kabel sein - tritt dies bei Bewegungen auf oder wenn das Gerät festen Stand hat?
Ich denke schon, dass die Haftpflicht deines Kumpels hier zahlen würde, wenn es auch nur ein Teilbetrag ist. Rede darum am besten mit deinem Versicherungsberater oder bei nichtvorhanden mit der "gegnerischen" Versicherung.
Wenn du möchtest, schau ich mir das Gerät mal an und dann sehen wir weiter... Das Problem mit dem MagSafe lässt sich höchstwahrscheinlich nur durch ein neues BottomCase lösen, welches jedoch günstig, jedoch gebraucht, in der Bucht zu bekommen sein soll.
 
Naja, ich denke, dass eine Haftpflichtversicherung in solch einem Fall zahlen MUSS. Jemand anderes hat mit meinem Macbook Freistöße trainiert und derjenige bzw. seine Versicherung hat dafür zu Sorgen, dass das Gerät in seinen ursprünglichen, ungekickten Zustand zurückkehrt.

Und meine Versicherung hat mit der Sache ja genau so viel zu tun wie ich selbst. Das war eine glasklare Koproduktion meiner Kollegen - ich saß lediglich einen knappen Meter entfernt auf dem Sofa. Ist aber wahrscheinlich gar nicht verkehrt da trotzdem mal nachzufragen. Wenn meine Versicherung weiß, dass sie selbst nicht für den Schaden aufkommen muss gibt es vielleicht ein paar objektive Infos.

Die Frage mit der Garantie bezog sich auf den Zeitraum nach einer potentiellen Reparatur. Habe ich noch Garantie nachdem das Macbook bei einem Apple Servicecenter repariert wurde?

Zu dem verzogenen Gehäuse: Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. An der Stelle wo der Magsafe Anschluss ist steht der graue Gehäusedeckel (nennt man das Topcase?) etwas ab.

Das Flimmern war stationär. Aber es ist gestern z.B. zweimal aufgetreten und heute noch gar nicht.

Mir geht es halt darum, dass ich ein absolut neuwertiges Gerät hatte und ich befürchte, dass Tritt und Aufprall noch diverse Überraschungen verursacht haben, die ein Techniker nicht unbedingt auf den ersten Blick sieht (vor wenigen Sekunden ging das Display z.B. bei leichter Justierung aus).
 
Und meine Versicherung hat mit der Sache ja genau so viel zu tun wie ich selbst. Das war eine glasklare Koproduktion meiner Kollegen - ich saß lediglich einen knappen Meter entfernt auf dem Sofa. Ist aber wahrscheinlich gar nicht verkehrt da trotzdem mal nachzufragen. Wenn meine Versicherung weiß, dass sie selbst nicht für den Schaden aufkommen muss gibt es vielleicht ein paar objektive Infos.

Nicht das der Co-Produzent bei der selben Versicherung Beitragzahler ist...
 
Hi,
aus eigener Erfahrung rate ich dir, mal zu prüfen, wie du den Vorfall der gegnerischen Versicherung erklären solltest (vielleicht mal mit einem Versicherungsvertreter deines Vertrauens reden). Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Freundin gebeten habe, mir beim Renovieren zu helfen. Dabei ist ihr eine Türe aus der Hand gerutscht. Die Versicherung hat nicht gezahlt, da ich sie gebeten hatte, mir zu helfen und ich damit auch für alle Schäden aufkommen muss. Ich weiß nicht wie das bei dem MacBook ist, empfehle aber eine vorherige Klärung. Versicherungen suchen doch immer ein Haar in der Suppe. Nachher heißt es, du hast ihm die Benutzung erlaubt, also musst du auch für evtl. Schäden aufkommen.

Nur so als Hinweis.
 
Hi,
aus eigener Erfahrung rate ich dir, mal zu prüfen, wie du den Vorfall der gegnerischen Versicherung erklären solltest (vielleicht mal mit einem Versicherungsvertreter deines Vertrauens reden). Ich hatte mal den Fall, dass ich eine Freundin gebeten habe, mir beim Renovieren zu helfen. Dabei ist ihr eine Türe aus der Hand gerutscht. Die Versicherung hat nicht gezahlt, da ich sie gebeten hatte, mir zu helfen und ich damit auch für alle Schäden aufkommen muss. Ich weiß nicht wie das bei dem MacBook ist, empfehle aber eine vorherige Klärung. Versicherungen suchen doch immer ein Haar in der Suppe. Nachher heißt es, du hast ihm die Benutzung erlaubt, also musst du auch für evtl. Schäden aufkommen.

Nur so als Hinweis.

Absolut richtig!

Bei der Schadensmeldung kommt es wirklich auf den Wortlaut der Formulierung an. An so einer Spitzfindigkeit bin ich leider auch schon mal gescheitert.
Von daher kann ich es auch nur empfehlen, sich beim örtlichen Versicherungsagenten zu erkundigen.

:)
 
Die Haftpflichtversicherung wird (wenn sie sich nicht zuerst sowieso mal querstellt wie jede Versicherung wenn man was anderes will als Beiträge zu bezahlen) niemals ein Neugerät bezahlen, wenn das alte noch mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand reparierbar ist.
 

Na, die haben bestimmt dann gute Tipps wie man als Versicherung möglichst nicht zahlen muss... oder weniger.
Wenn die Versicherung groß genug, fällts auch nicht auf.
Egal...
 
Die Haftpflichtversicherung wird (wenn sie sich nicht zuerst sowieso mal querstellt wie jede Versicherung wenn man was anderes will als Beiträge zu bezahlen) niemals ein Neugerät bezahlen, wenn das alte noch mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand reparierbar ist.


DAS wird bei Apple-Ersatzteilpreisen wirklich schwer sein.


Gruß

Harald
 
Bei einem von einer Versicherung gestellten Gutachter bin ich vorweg schon einmal SEHR skeptisch. Kann ich mir nicht selbst einen suchen?
 
DAS wiederum bestimmt ein Gutachter der Versicherung, da hast du als Geschädigter leider keinen Einfluß drauf.


a) Da ein Gutachter i.d.R. im meinem persönlichen Beisein das Gerät begutachtet, kann ich sehr wohl durch mein Verhalten die Bewertung des Schadens steuern.

b) Bei Notebook-Sturzschäden ist es extrem schwierig objektiv Schäden zu schätzen, da der Gutachter, ohne das NB vollends zu öffnen, kaum innere Schäden feststellen kann und eine Öffnung des NBs tunlichst vermeiden wird. Daher wird oftmals direkt von einem Logicboard-Schaden + Gehäuse-Schaden ausgegangen. Sofern als Versicherungsschaden anerkannt, ist dies faktisch bei jedem Notebook ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Gruß

Harald
 
Bei einem von einer Versicherung gestellten Gutachter bin ich vorweg schon einmal SEHR skeptisch. Kann ich mir nicht selbst einen suchen?

wenn du bereit bist ihn zu bezahlen, kannst du natürlich zusätzlich selbst einen Gutachter einschalten - die Frage ist welches Gutachten die Versicherung für die Schadensregulierung hernimmt, wenn die Gutachten sich unterscheiden (und das werden sie).
 
Bei einem von einer Versicherung gestellten Gutachter bin ich vorweg schon einmal SEHR skeptisch. Kann ich mir nicht selbst einen suchen?


Können schon, ob Du ihn bezahlt bekommst ist eine andere Frage. Praktisch daher NEIN, die Versicherung hat das RECHT, einen eigenen Gutachter zu stellen.

Gruß


Harald
 
Nein, das kannst du nicht. Musst schon den von der Versicherung nehmen...leider :(
 
Den Gutachter sucht die Versicherung aus, allerdings steht es dir offen, wenn du dieses Gutachten anfechten möchtest, dir einen Gutachter deines Vertrauens zu suchen und sein Ergebnis der Versicherung zu präsentieren. In der Regel läuft das dann auf den Klageweg hinaus, es sei denn man kann dem Versicherungs eigenen Gutachter gezielt Mängel / Falschdiagnosen nachweisen. Lohnt sich nur, wenn du total über den Tisch gezogen werden sollst, denn deinen Gutachter musst du selbst zahlen, und die Fachleute sind nicht billig.
 
a) Da ein Gutachter i.d.R. im meinem persönlichen Beisein das Gerät begutachtet, kann ich sehr wohl durch mein Verhalten die Bewertung des Schadens steuern.
ich kenne das so daß man das Gerät dort zur Begutachtung hinschickt. War zumindest bei meinem letzten Haftpflichtfall mit einem iPod so.
b) Bei Notebook-Sturzschäden ist es extrem schwierig objektiv Schäden zu schätzen, da der Gutachter, ohne das NB vollends zu öffnen, kaum innere Schäden feststellen kann und eine Öffnung des NBs tunlichst vermeiden wird. Daher wird oftmals direkt von einem Logicboard-Schaden + Gehäuse-Schaden ausgegangen. Sofern als Versicherungsschaden anerkannt, ist dies faktisch bei jedem Notebook ein wirtschaftlicher Totalschaden.
also meinen iPod hat der Gutachter TOTAL ZERLEGT (die Details standen explizit im Gutachten). Und der iPod ist schwerer zu öffnen als ein MacBook. Der Schaden wurde als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, und ich habe einen Zeitwert von 180 Euro ersetzt bekommen. Der Neubeschaffungspreis zu dieser Zeit lag bei deutlich über 300 Euro.
 
Ipod € 300,- => Kleinschaden

MB € 1200,- => im Haftpflichtbereich schon ein bisschen größer, daher kann eine vor Ort Begutachtung durchaus angestrebt sein, v.a. um die Plausibilität der Schadensmeldung zu überprüfen.

Ach ja, Zeitwert bei einem 1 Monate alten MB dürfte der Neuwert sein.

Gruß

Harald
 
Ich werde jetzt erst mal zu Gravis gehen und mir einen Kostenvoranschlag besorgen. Von denen habe ich ja schon die abenteuerlichsten Sachen gehört.

Tänze mit Versicherungen, als ob es mich magisch anziehen würde.....bevor ich mein letztes Auto verkauft habe sind mir innerhalb von zwei Monaten 3 (!!!) Leute in die Karre gefahren. Ich dachte ich wäre erlöst.

Aber ich glaube das Schicksal hat beschlossen, dass es jemanden vorbeischickt um es kaputt zu machen wenn ich mir einen Gegenstand über 1000 € leiste.

Bin mal gespannt wie mein Professor reagiert wenn ich ihm die Hausarbeit eine Woche später präsentiere, weil jemand mein Notebook getreten hat.......
 
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